Bankenthemen im Fokus des Monatsberichts September

Der Monatsbericht September der Deutschen Bundesbank behandelt in drei Sonderaufsätzen ausgewählte Themen aus dem Bereich der Banken. Er beschreibt zudem in einem Kasten die wesentlichen Neuerungen, die sich aus den jüngsten Beschlüssen des Baseler Ausschusses zur Reform der Eigenkapitalregeln ergeben.

Einigung auf Reform der Baseler Eigenkapitalregeln

Die Einigung der Notenbankpräsidenten und Leiter der Aufsichtsbehörden der 27 wichtigsten Wirtschafts- und Finanzstaaten auf die vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht erarbeiteten strengeren Eigenkapitalvorschriften führt zu höherem und härterem Eigenkapital der Kreditinstitute. Dies wird die Stabilität des Finanzsystems und seine Krisenresistenz verbessern. Angemessene Übergangs- und Vertrauensschutzregeln sollen eine Einschränkung der Kreditvergabemöglichkeiten der Banken verhindern, sodass negative Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung nicht zu befürchten sind.

Da die neuen Regeln für deutsche Banken einen Kapitalmehrbedarf in bedeutender Höhe mit sich bringen, sind die vereinbarten Übergangs- und Vertrauensschutzregeln für Deutschland von großer Bedeutung. Nach Einschätzung der Bundesbank werden die deutschen Institute das jetzt zusätzlich notwendige Kapital zur Erfüllung der Eigenkapitalquoten über einbehaltene Gewinne und gegebenenfalls Kapitalaufnahme aufbringen können, ohne dass es zu einem Verschuldungsabbau zu Lasten der Realwirtschaft kommt.

Die Ertragslage der deutschen Kreditinstitute im Jahr 2009

Die Ertragslage der deutschen Kreditwirtschaft wurde im Geschäftsjahr 2009 hauptsächlich durch zwei gegenläufig wirkende Faktoren geprägt: Die im Frühjahr 2009 weltweit einsetzende rasche Erholung an den Finanzmärkten einerseits und die schwere globale Rezession andererseits. In der Summe musste – wie im Vorjahr – ein Jahresfehlbetrag vor Steuern ausgewiesen werden, und zwar in Höhe von 2,9 Mrd €. Dieser lag allerdings 22,1 Mrd € unter dem außergewöhnlich hohen Fehlbetrag des Vorjahres. Besonders bemerkenswert ist, dass hinter diesem aggregierten Verlust Fehlbeträge einer vergleichsweise geringen Zahl größerer Institute standen, die durch die Gewinne der großen Zahl der restlichen Institute nicht überkompensiert werden konnten. So verbuchten die Großbanken, die Landesbanken und die Realkreditinstitute bedingt durch einzelne Institute immer noch hohe – wenngleich gegenüber dem Vorjahr zum Teil deutlich reduzierte – Jahresfehlbeträge vor Steuern. Mit Ausnahme der Regionalbanken konnten dagegen alle anderen Bankengruppen zum Teil deutlich gestiegene Jahresüberschüsse vor Steuern ausweisen.

Gestützt wurde die Verbesserung in der Ergebnisrechnung maßgeblich durch große Gewinne im Eigenhandel sowie durch eine deutliche Reduktion des Netto-Bewertungsaufwands. Letzteres ist wohl auf eine starke Verringerung der Risikovorsorge bei den Wertpapieren der Liquiditätsreserve zurückzuführen. Trotz des Rückgangs lag der Netto-Bewertungsaufwand im historischen Vergleich jedoch immer noch auf einem hohen Niveau. Hier hat der rezessionsbedingte Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft eine maßgebliche Rolle gespielt. Deutlich belastet wurde die Ertragslage zudem durch einen gestiegenen Verwaltungsaufwand und einen spürbaren Anstieg der Verluste aus der „außerordentlichen Rechnung“.

Trotz der derzeitig günstigen makroökonomischen Rahmenbedingungen ist für das Geschäftsjahr 2010 bislang von einer eher verhaltenen Profitabilitätsentwicklung auszugehen. So dürfte die Ertragslage infolge der zeitlich verzögerten Auswirkungen der weltweiten Rezession im Vorjahr weiterhin durch eine spürbare Risikovorsorge im Kreditgeschäft geprägt sein. Zudem dürfte die weiterhin bestehende erhöhte Unsicherheit an den Finanzmärkten die Ertragspotenziale insbesondere im operativen Geschäft spürbar beschränken.

Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz aus Sicht der Bankenaufsicht

Die Bilanzierung der Kreditinstitute ist nicht nur eine wesentliche Informations- und Analysegrundlage für die Bankenaufsicht, sondern auch Ausgangspunkt für die Bemessung des regulatorischen Eigenkapitals und der bankaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen. Da sachgerechte Bilanzierungsregeln hier von entscheidender Bedeutung sind, hat die Bundesbank die Fortentwicklung der Rechnungslegung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) von Beginn an intensiv begleitet.

Mit dem BilMoG ist eine erfolgreiche Modernisierung des deutschen Bilanzrechts gelungen und eine Anlehnung an die internationalen Rechnungslegungsstandards IFRS in vertretbarem Umfang erfolgt. Die traditionellen Rechnungslegungsgrundsätze des Handelsrechts, wie z. B. das Vorsichtsprinzip, wurden gewahrt. Künftig ist ebenfalls eine größere Transparenz insbesondere im Bereich der Derivate gegeben. Zudem ist eine angemessene Reaktion auf die Finanzkrise etwa im Bereich der Konsolidierung von Zweckgesellschaften erfolgt. Diese erweiterten Konsolidierungspflichten gilt es nun auch im Bereich der Bankenaufsicht angemessen durchzuhalten.

Im Ergebnis gewährleistet das deutsche HGB mit dem BilMoG weiterhin ein über alle Kreditinstitute identisches Berichtsformat für den Einzelabschluss. Diese Vergleichbarkeit ist für den Konzernabschluss nicht mehr gegeben, seit kapitalmarktorientierte Kreditinstitute ihren Konzernabschluss nach den IFRS des IASB aufzustellen haben. Es fehlt dort an einem verbindlichen aussagekräftigen Format für die Bilanz und die Erfolgsrechnung. Es ist angedacht, diese Lücke durch die Vorgabe eines einheitlichen Formats im Rahmen einer Überarbeitung des bankaufsichtlichen Meldewesens zu schließen.

Darüber hinaus beeinträchtigen die einseitige Ausrichtung des IASB am Anteilseigner und die ausgeprägte Zeitwertorientierung insgesamt die Akzeptanz seiner Standards in Kontinentaleuropa. Da die Entwicklung hin zu einer internationalen Rechnungslegung jedoch nicht in Frage gestellt werden sollte, ist es wichtig, dass in Deutschland alle Interessierten einschließlich des Gesetzgebers ihre Vorstellungen über einen anerkannten nationalen Standardsetzer wirksam in den Standardsetzungsprozess des IASB einbringen können. Diese Rolle hat bisher das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) wahrgenommen. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, sollte bei der anstehenden Neuausrichtung des DRSC seine Aufgabenzuweisung und Zusammensetzung so ausgestaltet werden, dass eine effektive Interessenwahrnehmung gewährleistet wird.

Die aufsichtliche Offenlegung nach Säule 3 im Basel II-Ansatz

Eine umfassende und zeitnahe Transparenz über alle relevanten Aktivitäten der Finanzmarktteilnehmer ist eine Grundvoraussetzung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Aus Sicht der Bankenaufsicht gewährleistet eine effektive Offenlegung relevanter Informationen einen marktdisziplinierenden Effekt. Dies macht das Finanzsystem sicherer und widerstandsfähiger. Basel II hat diesen Aspekt mit den Regeln zur aufsichtlichen Offenlegung nach Säule 3 aufgegriffen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen der Finanzkrise ist jedoch auch das Thema Offenlegung in den Fokus von Reformüberlegungen geraten.

Insgesamt zeigen die ersten Erfahrungen mit Basel II, dass die Institute den neuen aufsichtlichen Anforderungen an die Offenlegungspraxis im Großen und Ganzen gerecht werden. Gleichwohl besteht im Einzelfall noch Verbesserungspotenzial. Wünschenswert wäre ein stärkerer formeller Gleichlauf in der Informationsdarstellung. Die auf nationaler Ebene entwickelten unverbindlichen Formate sind zwar grundsätzlich geeignet, die Vergleichbarkeit der Informationen zu erhöhen. Die Institute bzw. einzelne Institutsgruppen wenden diese allerdings unterschiedlich an. Eine Verbesserung der Situation dürfte sich aus Sicht der Bundesbank letztlich nur durch eine verbindliche Vorgabe von Offenlegungsformaten für die quantitativen Informationen erreichen lassen, die von den Instituten jeweils mit den erforderlichen qualitativen Erläuterungen versehen werden.

Effizienzgewinne lassen sich auch bei der Datenbereitstellung erzielen. Die Institute sollten den Anforderungen der Säule 3 dadurch nachkommen, indem sie ihren gesamten Datenhaushalt so strukturieren, dass aus einer einheitlichen technischen Plattform die verschiedenen Offenlegungsanforderungen seitens der Rechnungslegung, des Kapitalmarktrechts und der Aufsicht erfüllt werden können. Damit bietet sich die Chance einer konsistenten und widerspruchsfreien Informationsvermittlung. Der Aussagegehalt der Risikoinformationen nach Säule 3 lässt sich zudem erhöhen, wenn ein weitestgehender Gleichklang mit der internen Risikoberichterstattung gewahrt ist.