Deutscher Maastricht-Schuldenstand 2013 revidiert auf 2,16 Billionen Euro bzw. 76,9 % des BIP
Im Rahmen der Herbst-Notifikation 2014 zum europäischen Haushaltsüberwachungsverfahren wurden die deutschen Staatsschulden erstmals auf Grundlage des Europäischen Systems Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen 2010 (ESVG 2010) ermittelt. Demnach belief sich der revidierte Schuldenstand in der Abgrenzung des Maastricht-Vertrages zum Jahresende 2013 auf 2,159 Billionen Euro und damit um 12 Mrd Euro höher als in der Frühjahrs-Notifikation 2014. Aufgrund des revisionsbedingt nun deutlich höheren nominalen Bruttoinlandsprodukts (BIP), das vom Statistischen Bundesamt am 14. August 2014 veröffentlicht wurde, fällt die Schuldenquote, das heißt der Schuldenstand in Relation zum BIP, mit 76,9 % jedoch um insgesamt 1,6 Prozentpunkte niedriger aus.
Eine wesentliche Ursache für die Aufwärtskorrektur des absoluten Schuldenstandes sind die im Vergleich zum bisherigen Standard (ESVG 1995) geänderten Vorschriften zur Abgrenzung des Staatssektors. So wurden tendenziell die Anforderungen erhöht, die öffentliche Unternehmen erfüllen müssen, um als Marktproduzenten zu gelten und damit nicht dem Staatssektor zugerechnet zu werden. Neben den strenger gefassten Vorgaben zur Überprüfung der (bereits bislang erforderlichen) mindestens hälftigen Kostendeckung wurden weitere qualitative Kriterien eingeführt. Demnach ist unter anderem zu prüfen, in welchem Umfang ein öffentliches Unternehmen Verkäufe an nicht-staatliche Kunden tätigt, im Wettbewerb zu privaten Unternehmen steht und bei der Anpassung seines Angebots tatsächlich eine langfristige Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Zudem werden öffentliche Holdinggesellschaften, sofern sie keine eigenständige Managementkontrolle über die Tochterunternehmen ausüben, sondern lediglich als Vertreterin des Staates in der Rolle als Anteilseigner handeln, im Staatssektor erfasst. Des Weiteren wurden explizite Regelungen für staatliche "Bad Banks" aufgenommen, was jedoch im Fall Deutschlands keine Auswirkungen hatte, da die staatlichen Bad Banks (Abwicklungseinheiten) bereits auf Grundlage des bisherigen Standards einbezogen wurden.
Durch die Umstellung auf das ESVG 2010 und die damit verbundene Reklassifizierung von öffentlichen Unternehmen in den Staatssektor erhöhte sich der Schuldenstand Deutschlands um gut 7 Mrd Euro. Eine weitere Aufwärtskorrektur ist im Wesentlichen auf die regelmäßig vom Statistischen Bundesamt vorgenommene Überprüfung der Sektorklassifikation zurückzuführen, wobei erstmalig die strenger gefassten geänderten Vorgaben zum erforderlichen Kostendeckungsgrad zur Anwendung kamen. Insofern könnte auch hierbei ein Teil des Anstiegs auf die geänderte ESVG-Methodik zurückzuführen sein.
Im Rahmen des europäischen Haushaltsüberwachungsverfahrens sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zweimal im Jahr (vor dem 1. April und dem 1. Oktober) verpflichtet, Daten zum Defizit und zur Verschuldung des Staates an die Europäische Kommission zu übermitteln. Hierzu werden vom Statistischen Bundesamt das Maastricht-Defizit und von der Bundesbank der Maastricht-Schuldenstand berechnet. Im Zuge der Herbst-Notifikation 2014 wurde dabei in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union der neue ESVG 2010-Standard zugrunde gelegt. Über die Ergebnisse wird Eurostat im Rahmen seiner Pressenotiz zu den Daten zu Defizit und Schuldenstand am 21. Oktober 2014 ausführlicher berichten.
| 2007 | 2008 | 2009 | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 |
Herbst-Notifikation 2014 |
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Schuldenstand (Mrd. Euro) | 1 593 | 1 660 | 1 778 | 2 067 | 2 096 | 2 174 | 2 159 |
in % des BIP | 63,5 | 64,9 | 72,4 | 80,3 | 77,6 | 79,0 | 76,9 |
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Frühjahrs-Notifikation 2014 |
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Schuldenstand (Mrd. Euro) | 1 584 | 1 653 | 1 771 | 2 059 | 2 088 | 2 161 | 2 147 |
in % des BIP | 65,2 | 66,8 | 74,6 | 82,5 | 80,0 | 81,0 | 78,4 |