Ergebnisse der Basel III-Auswirkungsstudie für deutsche Institute zum Stichtag 30. Juni 2014

Die Auswirkungen der verschärften internationalen Eigenkapitalnormen und der neuen Liquiditätsstandards (Basel III) werden seit Anfang 2011 vom Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA auf halbjährlicher Basis im Rahmen des "Basel III-Monitoring" beobachtet und analysiert. Heute werden die aktuellsten Ergebnisse dieser Studie veröffentlicht. Europaweit sind 148 Banken aus 18 EU-Mitgliedsländern daran beteiligt. Die Deutsche Bundesbank erhebt und prüft in diesem Zusammenhang die Daten von 44 deutschen Instituten. Dabei werden die Institute in zwei Gruppen eingeteilt: Zur Gruppe 1 zählen acht international tätige Institute mit einem Kernkapital von mindestens 3 Mrd. € gemäß aktueller Regulierung. Die übrigen 36 kleineren Institute werden der Gruppe 2 zugeordnet.

"Die Ergebnisse der Basel III-Auswirkungsstudie zeigen deutlich, dass die deutschen Banken in vielen Punkten wieder ein gutes Stück vorangekommen sind, um die Anforderungen der neuen Regulierung zu erfüllen", sagte Andreas Dombret, der für die Bankenaufsicht zuständige Vorstand der Deutschen Bundesbank. "Jeder zusätzliche Schritt stärkt die Polster, auch für unruhigere Zeiten."

Zum aktuellen Stichtag Juni 2014 melden die Institute ihre Eigenkapitalquoten, ihr gehaltenes Kapital und die risikogewichteten Positionsbeträge (RWA) basierend auf dem CRR/CRD IV-Regulierungspaket, das zum 01. Januar 2014 in Kraft getreten ist. Für die Bereiche Leverage Ratio und Liquidität finden weiterhin die Baseler Regelungen Anwendung, da hier die europäische Umsetzung noch nicht finalisiert wurde.

Ein Fokus der Auswirkungsstudie ist das harte Kernkapital. Zum Stichtag Ende Juni 2014 lag die Quote des harten Kernkapitals bei Vollumsetzung der CRR/CRD IV im Mittel bei 10,6 % für Gruppe-1-Institute und bei 16,7 % für Gruppe-2-Institute. Damit übertreffen die teilnehmenden Institute im Durchschnitt bereits deutlich die ab 2019 gültige Mindestanforderung, die sich aus der Mindestquote für das harte Kernkapital, dem Kapitalerhaltungspuffer, sowie einem institutsspezifischen Zuschlag für global systemrelevante Institute zusammensetzt.

Auf Einzelinstitutsebene wird die Mindestanforderung bereits von allen Gruppe-1-Instituten erfüllt, während die Gruppe-2-Institute insgesamt noch ca. 140 Mio. € zusätzliches hartes Kernkapital benötigen, um die Quote zu erfüllen. "Der deutliche Rückgang des Kapitalbedarfs ist vor allem auf die Erhöhung des Eigenkapitals zurückzuführen", sagte Dombret weiter. "Das ist ein erfreulicher Trend."

Auch die durchschnittliche Verschuldungskennziffer, Leverage Ratio, nach Basel III  wird in der Studie betrachtet. Sie liegt für Gruppe-1-Institute bei 3,1 % und für Gruppe-2-Institute bei 5,0 %. Zum Stichtag Juni 2014 erreichen oder übertreffen ca. 84 % aller teilnehmenden Institute die vorläufige Zielquote in Höhe von 3,0 %. Der verbleibende Kernkapitalbedarf der übrigen Institute zur Erfüllung dieser Zielquote beträgt für die Gruppe-1-Institute nur noch 2,0 Mrd. € und für die Gruppe-2-Institute 1,4 Mrd. €.

Weiterhin befasst sich die Studie mit der Liquiditätsdeckungskennziffer, Liquidity Coverage Ratio (LCR). Sie beträgt zum 30. Juni 2014 für Gruppe-1-Institute im Mittel 109,5 % und liegt somit über der Zielquote von 100 %. Die Gruppe-2-Institute übertreffen die ab 2019 geltende Mindestanforderung mit einer mittleren Kennziffer von 177,1 % bereits deutlich. Insgesamt benötigen die Gruppe-1-Institute noch 26,3 Mrd. € zusätzliche liquide Aktiva, um die Kennziffer von 100 % zu erreichen. Für die Gruppe-2-Institute fällt insgesamt noch ein Bedarf von 0,9 Mrd. € an. Die kurzfristige, stressbasierte LCR definiert die Mindestanforderung an den Bestand an hochliquiden Aktiva, um die in einem 30-tägigen Stress-Szenario auftretenden Nettozahlungsmittelabflüsse abzudecken.

Und schließlich wird auch die strukturelle Liquiditätsquote, Net Stable Funding Ratio (NSFR), betrachtet. Sie beträgt für Gruppe-1-Institute zum aktuellen Stichtag im Mittel 97,2 %. Insgesamt werden von diesen Instituten noch 62,4 Mrd. € an zusätzlichen stabilen Refinanzierungsmitteln benötigt, um die ab 2018 geltende NSFR von 100 % zu erreichen. Gruppe-2-Institute weisen eine mittlere NSFR von 107,7 % und einen ausstehenden Bedarf an stabilen Refinanzierungsmitteln in Höhe von 19,9 Mrd. € aus. Im Zeitablauf ist für beide Gruppen ein Anstieg der NSFR zu beobachten, der primär durch einen Rückgang der erforderlichen stabilen Finanzierungsmittel hervorgerufen wird. Die NSFR ist eine bilanzbasierte Kennzahl, die vorhandene Refinanzierungsmittel den zu refinanzierenden Aktiva gegenüberstellt.