Schwerpunkte des Monatsberichts Juni

Vermögen und Finanzen privater Haushalte in Deutschland: Ergebnisse der Bundesbankstudie

Mithilfe einer detaillierten Befragung von 3 565 Haushalten hat die Deutsche Bundesbank zwischen September 2010 und Juli 2011 erstmals Einzeldaten zum Vermögen und der Verschuldung privater Haushalte in Deutschland erhoben. Nach einer umfangreichen statistischen Aufbereitung werden nunmehr erste Ergebnisse präsentiert. Das Vermögen eines mittleren Haushalts (Medianvermögen) erscheint vergleichsweise gering und die Vermögensverteilung ist – gemessen an anderen Ländern der Währungsunion – eher ungleichmäßig (allerdings deutlich gleichmäßiger als in anderen Industrieländern wie den USA und der Schweiz).

Dafür gibt es eine Reihe von Erklärungsansätzen. Unter anderem zeigt sich, dass Eigentümer von Immobilien deutlich reicher sind als Mieterhaushalte. Gleichzeitig ist Wohneigentum in Deutschland vergleichsweise selten. Positive Beziehungen bestehen zwischen Vermögen einerseits und Einkommen und Bildungsstand andererseits. Allerdings gibt es andere Haushaltscharakteristika, die diese Zusammenhänge überlagern können. So sind Haushalte von Selbständigen, die eigenständig für ihr Alter vorsorgen müssen, stärker bestrebt, auch bei bescheidenem Einkommen Vermögen zu bilden, während die Notwendigkeit zum privaten Vermögensaufbau bei größerer staatlicher Absicherung geringer scheint.

Die PHF-Studie zeigt auch, dass die Haushalte mit ihren Sparentscheidungen versuchen, Einkommensschwankungen über den Lebenszyklus auszugleichen. Junge und alte Haushalte sparen nicht oder wenig, während Familien der mittleren Altersklassen am ehesten Vermögen aufbauen.

Der Blick auf die Verschuldungssituation der deutschen Haushalte zeigt, dass in Deutschland im Gegensatz zur Situation in einer Reihe anderer Länder Überschuldung kein verbreitetes Phänomen ist.

Die Umsetzung von Basel III in europäisches und nationales Recht

Als unmittelbare Reaktion auf die Finanzkrise beschlossen die Staats- und Regierungschefs der G20-Länder einen Aktionsplan mit dem Ziel, die Widerstandskraft des Finanzsektors und damit die Finanzmarktstabilität zu stärken und die während der Krise offensichtlich gewordenen Schwachstellen insbesondere in der Finanzmarktregulierung und der internationalen Kooperation zu beseitigen. Ein wesentlicher Kernbereich des als „Basel III-Rahmenwerk“ bekannten Maßnahmenpakets zielt auf eine grundlegende Verbesserung der Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung der Institute. Die Banken müssen künftig nicht nur mehr, sondern auch qualitativ besseres Mindesteigenkapital vorhalten, was ihre Verlustabsorptionsfähigkeit deutlich verbessert. Weitere Risiken können über zusätzliche Kapitalpuffer aufgefangen werden, die wesentlich flexibler einsetzbar sind als Mindestquoten und über die erstmals auch makroprudenzielle beziehungsweise systemische Erwägungen in der Eigenkapitalregulierung eine mögliche Berücksichtigung finden.

Mit den auf internationaler Ebene erstmals aufgestellten Liquiditätsregeln erfolgt ein weiterer wichtiger Schritt, eine jederzeit ausreichende Liquiditätsausstattung der Institute regulatorisch sicherzustellen und dadurch den Finanzsektor krisenfester zu machen. Die aufbauend auf den Erfahrungen der Finanzkrise streng gefassten Standards werden dabei eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen in Europa ersetzen und zu mehr Wettbewerbsgleichheit im Binnenmarkt führen.

Auf europäischer Ebene erfolgt die Umsetzung des Basel III-Rahmenwerks durch das sogenannte CRD IV-Paket, welches aus einer Verordnung, die unmittelbar geltendes Recht darstellt, und einer Richtlinie, die in nationales Recht umzusetzen ist, besteht. Aufgrund dieses Umsetzungserfordernisses sowie der unmittelbaren Geltung der EU-Verordnung werden auf nationaler Ebene das Gesetz über das Kreditwesen sowie die zugehörigen Verordnungen angepasst. Diese Maßnahmen stellen insgesamt einen wichtigen Schritt hin zu einer nachhaltigen Stärkung der Widerstandskraft des Bankensystems dar. Das CRD IV-Paket beziehungsweise die zugehörigen nationalen Vorschriften sehen ausreichende Übergangszeiträume für die Implementierung in den Instituten vor.