Schwerpunkte des Monatsberichts September 2011

Die Ertragslage der deutschen Kreditinstitute im Jahr 2010

Nach zwei Verlustjahren in Folge konnte die deutsche Kreditwirtschaft im Berichtsjahr einen gegenüber 2009 kräftig gestiegenen aggregierten Jahresüberschuss vor Steuern in Höhe von 17,8 Mrd € ausweisen. Gemessen an der längerfristigen Profitabilitätsentwicklung zeichnete sich damit wieder eine Tendenz zur Normalisierung der Ertragslage ab. Allerdings war die Ertragsentwicklung im vergangenen Jahr nach wie vor durch eine deutliche Spreizung der Jahresergebnisse zwischen und zum Teil auch innerhalb der einzelnen Bankengruppen geprägt. So wiesen die Banken mit Sonderaufgaben, die Sparkassen, die Kreditgenossenschaften und die Regionalbanken im Vergleich zum Vorjahr kräftige Gewinnsteigerungen aus. Von den Bankengruppen, die im Vorjahr noch Verluste verbucht hatten, konnten nur die Großbanken wieder einen Gewinn vor Steuern ausweisen; die Landesbanken und Realkreditinstitute verzeichneten hingegen weiterhin – wenngleich deutlich reduzierte – Verluste. Die Genossenschaftlichen Zentralbanken mussten als einzige Bankengruppe eine Reduktion ihres Jahresergebnisses hinnehmen, verbuchten aber dennoch einen deutlichen Gewinn vor Steuern.

Trotz des guten Jahresergebnisses resultierte infolge hoher Verlustvorträge und beträchtlicher Netto-Zuführungen zum Fonds für allgemeine Bankrisiken im Aggregat ein Bilanzverlust in Höhe von 0,8 Mrd €, der sich allerdings auf wenige Bankengruppen und dort auf einzelne Institute konzentrierte.

Für das Geschäftsjahr 2011 ist trotz eines günstigen Umfelds zu Jahresbeginn von einer Eintrübung der Ertragsaussichten bei gleichzeitiger Erhöhung der Unsicherheit auszugehen. So dürften die Ertragspotenziale trotz der durch die positive Binnenkonjunktur bedingten ergebnisstützenden Effekte im inländischen Kreditgeschäft insbesondere aufgrund der europäischen Staatsschuldenkrise und der damit einhergehenden gestiegenen Volatilität an den Finanzmärkten wohl spürbar begrenzt bleiben.

Die Entwicklung der Buchkredite deutscher Banken an den inländischen Privatsektor seit Sommer 2009

Im Gegensatz zur bereits im Frühjahr 2009 beginnenden konjunkturellen Erholung setzte sich der Rückgang des Kreditwachstums in Deutschland bis ins erste Quartal 2010 fort. Die anschließende Erholung verlief zögerlich und ungleichmäßig. Dies war vor allem auf die schwache Entwicklung der Unternehmenskredite, insbesondere der Kredite an nichtfinanzielle Unternehmen, zurückzuführen. Dagegen stützten die Buchkredite an private Haushalte bereits ab Herbst 2009 das Kreditwachstum.

Es bieten sich jedoch kaum Anhaltspunkte für die These, dass vor dem Hintergrund der Finanzkrise die Entwicklung der Kredite im konjunkturellen Aufschwung, insbesondere der Unternehmenskredite, als außergewöhnlich schwach einzustufen wäre. Zum Einen bewegt sich das Kreditwachstum seit Beginn dieses Jahres wieder auf einem Niveau, das dem durchschnittlichen Wachstum seit 2002 entspricht und somit – für deutsche Verhältnisse – nicht ungewöhnlich niedrig ist. Zum Anderen entspricht der im aktuellen Aufschwung beobachtete Nachlauf des Wachstums der Unternehmenskredite gegenüber dem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) und den Ausrüstungsinvestitionen im Wesentlichen den historischen Gesetzmäßigkeiten. Ein wichtiger Grund für diesen Nachlauf liegt offenbar darin, dass Unternehmen ihren Finanzierungsbedarf zu Beginn eines Aufschwungs aufgrund der Verbesserung ihrer Gewinnsituation zunächst zunehmend aus selbsterwirtschafteten Mitteln bestreiten können.

Auch die Ergebnisse der Umfrage zum Kreditgeschäft (Bank Lending Survey: BLS) für Deutschland und die Werte anderer Umfragen deuten darauf hin, dass sich die verhaltene Entwicklung der Kreditvergabe im konjunkturellen Aufschwung weitgehend auf nachfrageseitige Faktoren zurückführen lässt. Gemäß den BLS-Angaben, die bis zum zweiten Quartal dieses Jahres reichen, hat auch die Staatsschuldenkrise bisher keine erkennbaren Spuren im Kreditangebotsverhalten der deutschen Banken hinterlassen.

Internationale Zusammenarbeit in der Bankenregulierung: Historie und aktuelle Entwicklungen

Die internationale und europäische Zusammenarbeit in der Bankenregulierung blickt inzwischen auf eine fast 40-jährige Geschichte zurück. Während zu Beginn der institutionellen Zusammenarbeit der Erfahrungsaustausch zwischen den Bankenaufsehern im Vordergrund stand, hat sich die Zusammenarbeit seither wesentlich vertieft. Mit zunehmend globalen Aktivitäten der Finanzinstitutionen wuchs auch der Bedarf für eine intensivere und umfassendere weltweite Kooperation der Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung und Abstimmung von bankaufsichtlichen Mindeststandards. Diese Intensivierung der Zusammenarbeit ist auch erforderlich, um gleiche Wettbewerbsbedingungen herzustellen und Regulierungsarbitrage zu bekämpfen. In einem nächsten Schritt war es konsequent, dass den international immer enger vernetzten Finanzakteuren eine stärker auf globaler Ebene angesetzte Diskussion und Koordination von Maßnahmen zur Sicherung der Finanzstabilität, zur Krisenprävention und zum Krisenmanagement gefolgt sind.

Auf europäischer Ebene ist ein nahezu spiegelbildlicher, durch die überwiegend auf gesetzlicher Grundlage entstandenen Gremien sogar noch sichtbarerer Prozess der Intensivierung und Harmonisierung der Bankenregulierung zu beobachten. Im Bereich der Bankenregulierung hat er mit der Gründung der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority: EBA) einen (vorläufigen) Höhepunkt erreicht. Die EBA entwirft technische Regulierungsstandards und Durchführungsstandards, die von der Kommission als Verordnungen oder Beschlüsse angenommen werden und unmittelbare Rechtskraft entfalten; eine nationale Umsetzung ist nicht zulässig. Daneben kann die EBA Leitlinien und Empfehlungen erlassen. Zwar sind diese rechtlich nicht bindend, die nationalen Behörden haben diese jedoch grundsätzlich anzuwenden beziehungsweise müssen die Nichtanwendung gegenüber der EBA begründen. Dadurch soll der Anwendungsdruck auf die Mitgliedstaaten erhöht werden. Damit ist also nicht nur der Anteil der Vorschriften der europäischen Bankenregulierung, die unmittelbar anwendbar sind, gestiegen, sondern auch der Umsetzungsdruck in den verbleibenden Bereichen hoch. Im Sinne eines einheitlichen Binnenmarkts im Finanzsektor wird damit der europäische Gesetzgeber gegenüber dem nationalen weiter gestärkt.