Schwerpunkte des Monatsberichts September

Eigentümerstruktur am deutschen Aktienmarkt: allgemeine Tendenzen und Veränderungen in der Finanzkrise

Deutsche Aktien werden überwiegend von Anlegern aus dem Ausland gehalten. Nach einem Rückgang in der Finanzkrise, in der angesichts der hohen Unsicherheit und des großen Liquiditätsbedarfs vieler Investoren weltweit Vermögenswerten repatriiert wurden, ist der Auslandsanteil am hiesigen Aktienmarkt in den letzten Jahren wieder gestiegen; zuletzt lag er bei fast 60 %. Ausschlaggebend für die hohe Ausländerpräsenz ist vermutlich, dass sich vorrangig institutionelle Anleger grenzüberschreitend engagieren und dabei bedeutende Anlagesummen bewegen können. Beim Leitindex DAX ist der Auslandsanteil noch höher. Das dürfte zum einen an dem großen Bekanntheitsgrad der DAX-Unternehmen liegen, zum anderen aber auch Ergebnis der engmaschigen Beobachtung durch Analysten und Medien sein, wodurch auch für gebietsfremde Investoren eine hohe Informationstransparenz gewährleistet ist. Zudem weisen die DAX-Papiere eine hohe Liquidität auf.

Unter den inländischen Anlegern stellen institutionelle Investoren mit Abstand die größte Investorengruppe; ihr Anteil hat sich über die Zeit im Ergebnis kaum verändert. Allerdings lässt sich innerhalb dieses Sektors eine Verschiebung beobachten. Banken und finanzielle Anleger im Allgemeinen haben im Laufe der Krise ihr Engagement in deutschen Aktien reduziert, was vor allem auf gestiegene regulatorische Anforderungen zurückzuführen sein dürfte. An ihre Stelle traten nichtfinanzielle institutionelle Investoren, wie zum Beispiel Beteiligungsgesellschaften, die ihren Anteil an gebietsansässigen börsennotierten Unternehmen ausgebaut haben. Vor allem bei den inländischen finanziellen Investoren lässt sich eine Präferenz für größere deutsche Unternehmen beobachten. Private Anleger präferieren offenbar kleinere, regional ansässige Aktienunternehmen.

Zur Reform der föderalen Finanzbeziehungen

Die deutsche Finanzpolitik steht vor der Aufgabe, bis 2020 eine Reform der komplexen innerstaatlichen Finanzverteilung zu beschließen. Der bestehende bundesstaatliche Finanzausgleich einschließlich der Sondertransfers für die neuen Länder ist bis 2019 befristet. Bei der Reform gilt es einerseits, der Eigenverantwortung gerecht zu werden, die mit der Haushaltsautonomie der Länder einhergeht. Andererseits sieht das Grundgesetz eine angemessene Angleichung der Länderfinanzkraft vor. Bis 2020 ist von den Ländern zudem die Schuldenbremse umzusetzen, die eine übermäßige Verschuldung einzelner Länder stoppen oder verhindern soll. Die bisherigen Regelungen mit einer weichen Schuldenbegrenzung und einem faktischen gesamtstaatlichen Haftungsverbund haben sich nicht bewährt. Dabei stehen einige Länder noch vor erheblichen Herausforderungen, um einen (strukturellen) Haushaltsausgleich bis 2020 erreichen und danach halten zu können.

Vor dem Hintergrund strenger Schuldenregeln und der finanziellen Eigenverantwortung scheint es naheliegend, neben den bereits vergrößerten ausgabenseitigen Handlungsspielräumen der Länder auch deren Steuerautonomie auszuweiten, etwa durch begrenzte individuelle Zu- und Abschläge bei einzelnen Steuerarten. So kann zudem unterschiedlichen Präferenzen besser Rechnung getragen und der Zusammenhang zwischen Steuern und Ausgaben in der Wahrnehmung gestärkt werden.

Dies kann zu einer wirtschaftlicheren und stärker zielgerichteten Staatstätigkeit führen. Um Ländern mit einer sehr schwierigen Haushaltssituation den Übergang zu erleichtern, werden derzeit verschiedentlich bundesstaatliche Hilfen diskutiert. Falls eine solche Unterstützung eingeführt würde, sollte ihre Gewährung an die strikte Umsetzung der Schuldenbremse gebunden werden. Über das gewünschte Angleichungsniveau im Finanzausgleich ist zwar letztlich politisch zu entscheiden, im Hinblick auf Kostenunterschiede und Eigenanreize der Länder, ihre Finanzkraft zu stärken, erscheint aber eine Absenkung erwägenswert. Wird das Ausgleichsniveau weitgehend beibehalten, könnte eine Bundessteuerverwaltung dazu beitragen, negative Anreizeffekte bei der Steuererhebung einzuschränken. In jedem Fall scheint es wünschenswert, den Finanzausgleich auf eine transparentere und besser nachvollziehbare Basis zu stellen.

Die Ertragslage der deutschen Kreditinstitute im Jahr 2013

Das deutsche Kreditgewerbe hat im Berichtsjahr 2013 bei einem rückläufigen bilanziellen Geschäftsvolumen das operative Ertragsniveau des Vorjahres deutlich unterschritten; es erreichte mit 120 Mrd Euro zudem den niedrigsten Stand seit dem Krisenjahr 2008. Dieser Ergebnisrückgang war eingebettet in ein weiterhin herausforderndes Umfeld, das von einem historisch niedrigen Zinsniveau, einer insgesamt verhaltenen Nachfrage nach bankspezifischen Produkten und fortbestehenden regulatorischen Anpassungsnotwendigkeiten geprägt war. Dem standen allerdings eine Stärkung der kapitalbezogenen Risikotragfähigkeit sowie Fortschritte bei der Umstrukturierung der Kerngeschäftsfelder gegenüber.

Mit Ausnahme des Provisionsergebnisses waren bei allen Hauptkomponenten des operativen Geschäfts Einbußen zu verzeichnen. Dabei ging der Zinsüberschuss, die mit Abstand wichtigste Ertragsquelle der Banken, um fast 6 Mrd Euro beziehungsweise 6,4 % zurück. Das Ergebnis aus dem klassischen Einlagen- und Kreditgeschäft blieb hingegen bei weitgehend unveränderten Margen vergleichsweise stabil. Aufgrund einer stark verkürzten Bilanzsumme infolge eines weiteren Abbaus des Bestandes an Handelsderivaten konnte die (unbereinigte) Zinsspanne ihren sehr niedrigen Vorjahreswert etwas übertreffen. Der Nettoertrag im typischerweise sehr volatilen Handelsergebnis verringerte sich im Berichtsjahr erheblich um 1,3 Mrd Euro beziehungsweise um 18 %, wobei hier Sonder- und Bewertungseffekte zu Buche schlugen. Beim sonstigen betrieblichen Ergebnis fiel der Saldo mit - 0,9 Mrd Euro sogar auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 1993.

Infolge einer verschlechterten Aufwand/Ertrag-Relation bei nahezu unveränderten Betriebskosten reduzierte sich das Betriebsergebnis vor Bewertung beträchtlich um 9,1 Mrd Euro auf 37,1 Mrd Euro. Dank eines immer noch sehr moderat ausgefallenen Bewertungsergebnisses (- 6,5 Mrd Euro) bewegte sich das Betriebsergebnis nach Bewertung (Betriebsergebnis) mit 30,6 Mrd Euro trotzdem noch deutlich oberhalb des längerfristigen Durchschnitts von 22,8 Mrd Euro.

Von dem Jahresüberschuss nach Steuern sind im Rahmen der Ergebnisverwendung auf aggregierter Ebene 7,9 Mrd Euro zur weiteren Stärkung der bilanziellen Eigenkapitalbasis vorgesehen. Unter Berücksichtigung erneut gestiegener Netto-Verlustvorträge von 8,1 Mrd Euro verblieb auch im Jahr 2013 - wie in den vorhergehenden fünf Jahren - ein Bilanzverlust, der mit 1,7 Mrd Euro höher ausfiel als im Vorjahr.