SEPA – Der Wegbereiter für den Zahlungsverkehr von morgen Keynote Speech auf der Payments Konferenz der Euro Finance Week
Es gilt das gesprochene Wort.
1 Einleitung
Sehr geehrter Herr Ehrmann,
vielen Dank für Ihre einleitenden Worte. Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen zu Ihrem neuen Amt als Vorsitzender der Euro Banking Association gratulieren und Ihnen ein gutes Gelingen bei der Amtsführung wünschen. Sie werden es gut gebrauchen können. Denn im Zahlungsverkehr stehen in der nächsten Zeit einige Herausforderungen an, die uns alle betreffen.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Professor Bott,
lassen Sie mich mit einem "einerseits-andererseits" beginnen. Einerseits haben wir Großes geleistet. Wir haben für die Überweisung und die Lastschrift gemeinsame europäische Verfahren eingeführt. Alleine in Deutschland werden im täglichen Durchschnitt nun gut 50 Millionen Transaktionen als SEPA-Zahlungen abgewickelt. Andererseits ist es damit nicht getan. Die vielen Presseartikel über Zahlungsverkehrsthemen lassen vermuten, dass im Zahlungsverkehr nicht wieder die Ruhe einkehren wird, die Jahrzehnte vorher in diesem Sektor geherrscht hat. Dies bietet Chancen, aber auch Risiken für alle Beteiligten. In jedem Fall sorgt es aber dafür, dass der Zahlungsverkehr zunehmend das Image der "Grauen Maus" ablegt und zu einem sehr interessanten und äußerst spannenden Spielfeld wird.
Die noch verbleibenden Herausforderungen, die sich nach der Einführung von SEPA für Überweisung und Lastschrift ergeben, möchte ich an den Anfang meiner Rede stellen. Anschließend möchte ich auf den Kartenmarkt in Europa eingehen, der sich zurzeit vor allem im Hinblick auf die kommende EU-Verordnung zu Interbankenentgelten im Umbruch befindet. Am Ende steht ein Ausblick auf die Marktöffnung im Zahlungsverkehr, die sich aufgrund von technischen Entwicklungen, neuen Anbietern und regulatorischen Eingriffen abzeichnet.
2 Nach SEPA – Verbleibende Herausforderungen bis 2016
Obwohl Deutschland lange die rote Laterne bei der Umstellung von SEPA in Europa zu tragen schien, ist es auch durch eine entsprechende Kommunikation und entsprechende Hilfestellung durch den SEPA-Rat gelungen, auf der Zielgeraden noch einmal richtig Gas zu geben.
"Die Umstellung auf SEPA ist reibungslos verlaufen". Eine Pressemitteilung mit dieser Überschrift hätten wir planmäßig gern im Februar 2014 herausgegeben, konnten sie aber letztlich erst im August 2014 veröffentlichen. Die Debatte, ob die Verschiebung des Endtermins erforderlich war, ist zwischenzeitlich obsolet geworden. Doch sollte der Gesetzgeber in jedem Falle darauf achten, dass solche Verschiebungen nicht zum Regelfall werden. Nichtsdestotrotz sind die SEPA-Verfahren nun eingeführt. Doch das Leben mit den SEPA-Verfahren im Euroraum ist noch nicht ganz frei von Reibungen.
So haben die Menschen in Deutschland die IBAN noch immer nicht so richtig ins Herz geschlossen, was man bei einer 22-stelligen Nummer sicherlich auch nicht erwarten kann. Aber die Aufregung hat sich gelegt. An dieser Stelle möchte ich noch einmal an die Kreditwirtschaft, aber auch an die Wirtschaft allgemein appellieren, die IBAN auf Rechnungen und auf Briefbögen in Viererblöcken anzugeben. Das macht die manuelle Übertragung wesentlich einfacher. Der Mut zur Lücke kann sich hier sprichwörtlich bezahlt machen. Vielleicht hat sich die Aufregung um die IBAN auch gelegt, weil viele Konsumenten sie noch gar nicht benutzen, sondern weiter mit Kontonummer und Bankleitzahl arbeiten. Das ist für Verbraucher in Deutschland bis Februar 2016 möglich. Ich hoffe allerdings, dass nicht erst das Auslaufen dieser Regelung dazu führen wird, dass sich Verbraucher dann erstmals mit der IBAN beschäftigen werden.
Mit einer gewissen Sorge sehe ich den Februar 2016 näher heranrücken. Ab diesem Zeitpunkt ist die Nutzung von SEPA für alle Teilnehmer am Zahlungsverkehr verbindlich umzusetzen. Ich habe eine gewisse Sorge, ob bis zu diesem Zeitpunkt jeder Kunde erreicht werden kann, damit jeder diese Verpflichtung erfüllt. Hier begrüße ich es, dass sich die Deutsche Bundesbank mit der Kreditwirtschaft in einem intensiven Dialog befindet.
Bis Februar 2016 soll auch der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr im Euroraum ohne Angabe des BICs funktionieren. Der Gesetzgeber möchte damit die Nutzung von Zahlungsdiensten vereinfachen. In Deutschland ist die Bankleitzahl Bestandteil der IBAN, das heißt sie enthält bereits die Adresse des Zahlungsdienstleisters. Für die Kreditwirtschaft ist die Umsetzung dieser Regelung mit einigem Aufwand verbunden. Denn der grenzüberschreitende Zahlungsverkehr beruht weltweit auf dem BIC als Routingkriterium, und auch alle Clearingsysteme sind auf den BIC ausgelegt. Aus diesem Grund kann sich die Kreditwirtschaft für die SEPA-Zahlungen nicht einfach vom BIC verabschieden, sondern sie benötigt eine Software, die die nationale Bankadresse mit der internationalen Bankadresse "matcht". Dies funktioniert nur, wenn es eine Datenbank gibt, die diese Informationen bereitstellt. In Deutschland führt die Bundesbank seit Jahren im Auftrag der Deutschen Kreditwirtschaft eine solche Datenbank. Doch in anderen europäischen Ländern ist dies vielfach weniger zentral organisiert. Das Eurosystem setzt hier auf den Markt. Allerdings würden wir es begrüßen, wenn die Kreditwirtschaft hier Vorsorge treffen würde: Die Institute, die die SEPA-Adherence Agreements gezeichnet haben, sollten Änderungen ihrer Adressen (BIC und der jeweilige IBAN-Bestandteil) verpflichtend an zentralen nationalen Stellen ablegen und aktualisieren. Dies würde die Datenqualität der bis Februar 2016 zu entwickelnden Software-Lösungen deutlich verbessern.
Ein gemeinsamer Binnenmarkt im Zahlungsverkehr in Europa ist das politische Ziel der Europäischen Union, dem wir mit der Einführung der SEPA-Überweisung und der SEPA-Lastschrift ein gutes Stück näher gekommen sind. Dennoch funktioniert der Euroraum an manchen Stellen noch nicht so, wie man es von einem gemeinsamen harmonisierten Markt erwartet. Dies zeigt sich beispielsweise, wenn es um die Erfüllung der in der SEPA-Verordnung festgelegten Vorschrift geht, dass Zahlungsempfänger bei Lastschriften Bankverbindungen aus allen Ländern des Euroraums akzeptieren müssen. Die SEPA-Devise "Ein Konto für ganz Europa" kann nicht Realität werden, wenn deutsche Internethändler für den Lastschrifteinzug deutsche IBAN-Nummern verlangen. Über diese Art von "IBAN-Diskriminierung" beklagen sich Konsumenten immer häufiger: bei der BaFin, bei den Verbraucherschutzverbänden, bei der EU-Kommission und bei uns.
Wenn man die Unternehmen darauf hinweist, dass es sich hier um einen Gesetzesverstoß handelt, verweisen sie etwa auf die unterschiedliche Geschwindigkeit, mit der Lastschriften abgewickelt werden. Während in Deutschland mit dem COR1-Verfahren eine eintägige Vorlauffrist ausreicht, sind es in den anderen Ländern noch fünf Tage. Aber Abhilfe ist in Sicht: Eine europaweite Nutzung des COR1-Verfahrens ist ab November 2016 möglich. Würde man die betroffenen Unternehmen verpflichten, in der Übergangszeit bis 2016 bei Lastschriften völlig diskriminierungsfrei zu arbeiten, würden sie nach eigenen Angaben im Zweifel auf das Instrument der Lastschrift verzichten. Dies kann aber nicht im Interesse aller Beteiligter sein.
3 Kartenzahlungen in SEPA
Meine Damen und Herren, nun haben wir die SEPA-Überweisung und die SEPA-Lastschrift eingeführt, doch wie ist das eigentlich mit den Kartenzahlungen? In diesem Bereich herrschen viele Missverständnisse vor. Dies ist sicherlich dem Umstand geschuldet, dass es sich hier um einen historisch gewachsenen Geschäftsbereich handelt, in dem über die Arrangements der Beteiligten wenig bekannt ist – vorausgesetzt natürlich, die Verfahren funktionierten. Mittlerweile hat sich die Kartenzahlung zum wichtigsten bargeldlosen Zahlungsmittel nicht nur in den Vereinigten Staaten oder Kanada, sondern auch in einigen europäischen Ländern entwickelt. Hier sind insbesondere Frankreich, Großbritannien, aber auch die skandinavischen Länder zu nennen.
Festzustellen ist, dass sich die SEPA-Verordnung von 2012 ausdrücklich nur auf die Überweisung und die Lastschrift bezieht. Die SEPA-Verordnung zeichnet sich durch eine sehr hohe technische Detailtiefe aus. Es musste etwa auf den BIC, die IBAN und andere ISO-Standards zurückgegriffen werden, um eine klare Definition der gewünschten gemeinsamen Standards hinzubekommen. Vor dem Hintergrund, dass noch erhebliche Standardisierungsarbeiten zu leisten sind, hatte der europäische Gesetzgeber in diesem Stadium der Marktentwicklung davon abgesehen, via Regulierung eine standardisierte Kartenzahlung für Europa zu definieren und zur Norm zu erklären.
Nichtsdestotrotz sieht der europäische Gesetzgeber die Notwendigkeit, allgemeine Regeln für das Kartengeschäft zu setzen. Doch geht es dabei nicht in erster Linie um die Einheitlichkeit des Binnenmarktes. Hier stehen wettbewerbspolitische Gründe im Vordergrund. Die nun gerade im TRILOG zwischen EU-Kommission, EU-Rat und EU-Parlament diskutierte Verordnung über "Interbankenentgelte für kartengebundene Zahlungsvorgänge" enthält Obergrenzen für die Interbankenentgelte ebenso wie verschiedene Vorschriften zur Geschäftspraxis von Kartensystemen.
Aus Sicht der Wettbewerbsbehörden sind die Interbankenentgelte problematisch, weil sie als Teil der Händlergebühr einfach bis an die Konsumenten durchgereicht würden. Dies führe zu falschen Anreizstrukturen. Denn für die herausgebenden Zahlungsdienstleister seien Kartensysteme umso attraktiver, je höher die Interbankenentgelte ausfallen. Dies geht zunächst zulasten des Handels oder letztlich zulasten aller Käufer.
Als Zentralbank halten wir uns aus wettbewerbsrechtlichen Fragen eher heraus, aber das Scheitern der inzwischen schon fast in Vergessenheit geratenen Initiative für ein europäisches Kartensystem ("MONNET") hat uns gezeigt, dass stabile Rahmenbedingungen in diesem komplizierten Geschäft entscheidend sind. Und der bis dahin von der EU-Kommission verfolgte einzelwirtschaftliche Ansatz war in dieser Hinsicht eher abträglich. Denn der Aufbau von Infrastrukturen im Zahlungsverkehr macht hohe Investitionen notwendig. Dies lässt sich schlecht mit dem Risiko in Einklang bringen, dass über die Zulässigkeit der Höhe der Interbankenentgelte erst im Nachhinein ein Placet von den Aufsichtsbehörden zu bekommen ist. Vor diesem Hintergrund haben wir als eine Zentralbank im Eurosystem den Vorschlag für eine allgemeingültige Regelung der Interbankenentgelte im Kartengeschäft grundsätzlich begrüßt. Konkret hat die EU-Kommission Obergrenzen für Interbankenentgelte von 0,2 % für Debitkarten und 0,3 % für Kreditkarten vorgesehen. Die Höhe passt zu ihren bisher getroffenen Einzelfallentscheidungen. Sollte es hierbei bleiben, würden für Interbankenentgelte die 0,2 % für Debitkarten und 0,3 % für Kreditkarten zur Benchmark werden.
Mit welchen Punkten muss sich der TRILOG noch beschäftigen? Sicherlich ganz entscheidend ist für alle kartenherausgebenden Institute die Frage, ob die vom EU-Parlament vorgeschlagene absolute Obergrenze für Interbankenentgelte bestehen bleibt. Hier werden sieben Cent als Höchstgrenze vorgeschlagen. Im deutschen ec-cash-System lag das Minimum für die Händlerentgelte bisher bei acht Cent. Sieht man sich diese Diskrepanz an, so liegt hier vielleicht ein Missverständnis vor. Bezogen auf den Durchschnittsbetrag von 56,54 Euro je Transaktion mit Debitkarten in Deutschland würde statt der ursprünglich postulierten Deckelung bei 0,2 % nur noch ein Durchschnittswert von 0,12 % zugestanden. Ob dies wirklich so gewollt ist, sollte man im TRILOG noch einmal genau überdenken. Denn für die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister sind Interbankenentgelte ein entscheidender wirtschaftlicher Faktor. Wenn sich das Kartengeschäft für sie nur noch dadurch rechnet, dass sie ihren Kunden immense Jahresgebühren für die Karten auferlegen, könnte sich die Verbreitung und Nutzung von Zahlungskarten deutlich reduzieren. Ich gehe davon aus, dass niemand ein Interesse daran hat, dass sich die Kartenzahlung zu einem Nischenprodukt im europäischen Zahlungsverkehr entwickelt.
Neben der vorwiegend wettbewerbspolitisch motivierten Regelung zur Höhe der Interbankenentgelte steht aber die Harmonisierung weiter auf der Agenda der europäischen Regulatoren. In der nun im TRILOG diskutierten Verordnung sollen dazu zum Teil Geschäftspraktiken untersagt werden, die etwa ein grenzüberschreitendes Acquiring behindern.
Eine echte Harmonisierung kommt aber um die Bits und Bytes nicht herum. Denn es bedarf technischer Standards für die Schnittstellen zwischen Karte und Händlerterminal sowie Händlerterminal und Händlerbank und letztlich auch für das Kartenclearing zwischen Händlerbank und dem Kartenherausgeber, um einen gemeinsamen Markt im Kartengeschäft zu schaffen. Hier bleiben die Marktteilnehmer gefordert. In der konkreten Umsetzung europäischer Standards befindet sich bereits die Umstellung der Abwicklung von girocard-Zahlungen auf das SEPA Card Clearing (SCC). Aus meiner Sicht könnte dies zu einem guten Beispiel für eine erfolgreiche europäische Standardisierung werden. Hier wurde von europäischen Marktteilnehmern ein neuer Standard für das Clearing von Kartentransaktionen auf dem europäischen Kartenmarkt entwickelt. Durch die technische Orientierung an der SEPA-Lastschrift lassen sich erhebliche Synergien in den Banken und bei den Clearinghäusern heben, die bereits SEPA-Lastschriften verarbeiten. Es werden nur die Daten verwendet, die für den Clearingprozess gebraucht werden; alle anderen Karteninformationen werden in einem Container mitgegeben. Durch SCC wird die Abwicklung von Kartentransaktionen für den grenzüberschreitenden Wettbewerb geöffnet und es werden vor allem auch Eintrittsbarrieren für neue Anbieter abgebaut. Die Bundesbank bietet die Abwicklung von girocard-Zahlungen in ihren Systemen ab dem 14. April 2015 an.
Bisher kümmert sich die Cards Stakeholder Group um die Standardisierung im Kartengeschäft, und zwar mit einer breit angelegten Repräsentation aller Beteiligter. Allerdings soll diese nun dem neu gegründeten Euro Retail Payments Board (ERPB) Bericht erstatten, das von der EZB geleitet wird. Die EU-Kommission ist im ERPB als Beobachter vertreten. Ich will nicht unken, meine Damen und Herren, wenn ich sage, dass einige Marktteilnehmer dies als den kalten Hauch des Regulierers im Nacken wahrnehmen könnten. Allerdings gehen die Überlegungen an dieser Stelle nicht in Richtung einer neuen EU-Verordnung. Vielmehr ist hier die Frage, ob zur Festlegung von technischen Standards nicht europäische Zertifizierungsbehörden wie das European Telecommunications Standards Institute (ETSI) oder das European Committee for Standardization (CEN) eingebunden werden könnten oder – wenn es der Markt nicht schafft – sogar müssten.
4 Sicherheit im Zahlungsverkehr
Gravierende Auswirkungen für die Kreditwirtschaft wird auch das zweite große Regulierungsvorhaben der Europäischen Union nach sich ziehen. Es ist die Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie, besser bekannt als Payment Services Directive 2 oder kurz PSD2.
Ein wesentlicher Baustein ist angesichts der vielfältigen technischen Neuerungen die Gewährleistung der Sicherheit im Zahlungsverkehr. Denn neue Produkte versprechen nur dann Erfolg, wenn sie das Sicherheitsbedürfnis der Nutzer befriedigen können. Das Eurosystem hat hier zusammen mit den Aufsichtsbehörden im sogenannten SecuRe-Pay Forum wichtige Basisarbeit geleistet und zum Beispiel mit den Empfehlungen für Zahlungen im Internet einen wichtigen Standard gesetzt. Wichtigste Neuerung ist, dass bei Zahlungen im Internet künftig immer zwei Faktoren zur Freigabe notwendig sind. Nach derzeitigem Stand der PSD2 muss einer davon immer auch direkt an die Transaktionsdaten geknüpft sein.
Eine weitere Neuerung in diesem Bereich ist die Einbeziehung von Zahlungsauslösediensten, die hier geregelt werden soll. Dahinter steht wiederum in erster Linie eine wettbewerbspolitische Motivation: Es geht darum, den kontoführenden Kreditinstituten eine Monopolisierung des Zugangs zu untersagen. Bisher durfte der Kunde eines Kreditinstituts seine Kontozugangsdaten aus Sicherheitsgründen nicht an Dritte weitergeben. Dazu wurde er in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet. Inzwischen sind am Markt Angebote von nicht-beaufsichtigten Firmen entstanden, die im Kundenauftrag mit den ihnen anvertrauten Zugangsdaten via Onlinebanking auf das Konto zugreifen, um Zahlungen im eCommerce auszulösen. Damit ist ein Rechtsvakuum entstanden, das auch aus Zentralbanksicht nicht haltbar war. Daher ist die Initiative durchaus willkommen, eine Regelung für das Zusammenspiel von kontoführenden Zahlungsdienstleistern und Zahlungsauslösediensten zu finden.
Allerdings hat sich die Integration dieser Empfehlungen in einen Gesetzestext als eine echte Herausforderung erwiesen. Denn auch hier möchte der Gesetzgeber von zu technischen Regelungen in einer Richtlinie absehen, aber das Zepter weiter in der Hand behalten. Dazu wird nun die European Banking Authority herangezogen. Sie soll zum Beispiel Richtlinien aufstellen, welche Voraussetzungen an eine Schnittstelle von kontoführenden Instituten und Zahlungsauslösedienste geknüpft werden sollen. Aus meiner Sicht darf man dabei zwei Aspekte nicht aus den Augen verlieren:
Der Markt braucht dringend Klarheit, um Sicherheit für anstehende Investitionen zu haben. Dies ist gerade heute wichtig, da das Zahlen mit dem Smartphone bald aus den Kinderschuhen schlüpft und das Pilotstadium verlassen wird. Und gerade für den eCommerce brauchen wir sichere und effiziente Lösungen – und keineswegs nur die Dienste weniger internationaler Anbieter.
Auf dem Markt für Zahlungsdienste haben sich Unternehmen etabliert, die Zahlungsauslösedienste anbieten. Diese Tatsache werden alle Beteiligten akzeptieren müssen. Die Kreditwirtschaft muss daher in den sicheren Zugang zu den Konten investieren. Aber es ist auch klar, dass hierfür ein angemessener wirtschaftlicher Ausgleich gefunden werden muss.
5 Ausblick
Meine Damen und Herren, Sie haben gesehen, dass auch nach der Einführung von SEPA-Überweisung und SEPA-Lastschrift der Zahlungsverkehr weit davon entfernt ist, wieder in den Zustand des grauen Alltags zu fallen. Dafür sorgt vor allem der zunehmende Wettbewerb durch Nichtbanken als Anbieter von Zahlungsdiensten. Dies ist ein Trend, der den Zahlungsverkehr weltweit nachhaltig verändern wird. Deshalb hat sich auch eine Arbeitsgruppe bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Den gerade erschienen Bericht "Non-Banks in Retail Payments" kann ich Ihnen zur Lektüre empfehlen.
Besonderes Augenmerk bei den strukturellen Umbrüchen, die uns im Zahlungsverkehr bevorstehen, verdienen die großen Unternehmen aus dem Internet-Universum, die in den Markt drängen. Denn sie haben schon jetzt den direkten Zugang zu treuen Kunden – bei einigen Anbietern geht die Beziehung vielfach weit über eine traditionelle Kundenbeziehung hinaus, zum Beispiel bei Apple Pay in Kalifornien oder Alibaba in China. Bei der Einführung von Zahlungsdiensten könnten sie "im Nu" eine hohe Abdeckung auf der Zahlerseite erreichen, der sich der Handel kaum verweigern würde. Über europäische Standards müssen diese Anbieter nicht lange nachdenken, denn im Zweifel setzen sie die Standards weltweit selbst. Dabei tritt ein Widerspruch immer deutlicher zutage: die rasante technologische Entwicklung steht vielfach langwierigen und komplizierten politischen Abstimmungsprozessen zu neuen Regelungen in Europa – und vielfach sogar in den nationalen Bankengremien – gegenüber. Damit Europa im Markt für Zahlungsdienste nicht den Anschluss im weltweiten Wettbewerb verliert, zum Beispiel bei Instant Payments, sollten die laufenden Regulierungsvorhaben zügig zu Ende geführt werden, und dem Markt dann wieder Luft zum Atmen gelassen werden. Die Banken genießen bei der Abwicklung von Zahlungsdiensten einen klaren Vertrauensvorsprung. Sie sollten endlich mit europaweiten innovativen Angeboten im Zahlungsverkehr aufwarten. Mein Appell: Nutzen Sie diese Chance.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und freue mich auf die Fragen von Ihnen, Herr Professor Bott, und von Ihnen im Publikum.