Wird die neue Regulierung die Kreditversorgung der Realwirtschaft gefährden? Rede beim 6. Finanzplatzgipfel Stuttgart

Es gilt das gesprochene Wort.

1 Einleitung

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich freue mich sehr, dass ich heute beim Finanzplatzgipfel Stuttgart 2012 zu Ihnen sprechen darf. Und noch mehr freue ich mich, dass so viele Unternehmer, Wissenschaftler, Politiker und Pressevertreter trotz des bedrohlichen Themas „Kreditversorgung in Gefahr?“ offensichtlich gut gelaunt ihren Weg ins Neue Schloss gefunden haben. Das Thema des heutigen Abends ist aktuell und brisant, denn der „Basel-III-Poker“ – wie unlängst eine Wirtschaftszeitung titelte – geht Anfang Mai bei einem Sonder-Finanzministerrat und kurz danach im EU-Parlament in die Endrunde. Es ist also nicht verwunderlich, dass die Diskussion um die richtige Höhe an Kapital an Lautstärke gewinnt. Und auch der eine oder andere europäische Nachbar sorgt sich unter dem Eindruck der Staatsschuldenkrise und deren Auswirkungen auf die Banken, ob die Leistungsfähigkeit der heimischen Kreditwirtschaft von den neuen Eigenmittelquoten zu stark betroffen sein könnte.

Wird die neue Regulierung die Kreditversorgung der Realwirtschaft gefährden?

Ich denke, ich bin Ihnen auf diese provokante Frage eine mutige Antwort schuldig. Und sie lautet: Nein, die Kreditversorgung der deutschen Realwirtschaft ist nicht in Gefahr. Jedenfalls liegen mir keine Hinweise vor, dass Banken nicht mehr willens oder in der Lage wären, Unternehmen mit Krediten zu versorgen. Eher scheint das Gegenteil der Fall zu sei. Warum dies so ist, und welche Einschränkungen ich dabei trotzdem machen muss, werde ich Ihnen nun darlegen.

Da das Thema sehr vielschichtig ist – bei Basel II.5 und Basel III wurde an 150 verschiedenen Stellschrauben gedreht – will ich mich auf ausgewählte Aspekte beschränken. Dies sind zum einem die Regeln, die das Kapital der Banken betreffen; dazu gehören auch die in der breiteren Öffentlichkeit noch wenig bekannten technischen Standards, die von der neuen europäischen Bankenaufsicht EBA entwickelt und in den nächsten Jahren umgesetzt werden müssen. Zum anderen werde ich den Schwerpunkt auf die Versorgung des deutschen Mittelstandes mit Krediten und bestimmten Derivaten richten. Ich wähle diesen Blickwinkel, weil hier viele Vertreter der so erfolgreichen, mittelständisch geprägten Wirtschaft in Baden-Württemberg anwesend sind. Ich wähle ihn aber auch, weil Bankenregulierung immer auch Marktstrukturen und Finanzierungstraditionen im Auge haben muss. Und für Deutschland bedeutet das: Das Wohl und Wehe der deutschen Wirtschaft ist mit dem Wohl und Wehe des Mittelstandes untrennbar verbunden. Und dieser finanziert sich nun einmal in erheblichem Ausmaß über Banken und nur zu einem geringeren Teil über den Kapitalmarkt.

2 Eckpfeiler der neuen Kapitalregeln

Lassen Sie uns noch einmal kurz Revue passieren, welche Schlussfolgerungen die Staats- und Regierungschefs der G 20-Staaten aus der Finanzmarktkrise zogen und welche Änderungen in der Bankenregulierung sie forderten:

  • Ziel war und ist es, mit besseren und umfassenderen Regelungen die Stabilität des nationalen Finanzplatzes und des globalen Finanzmarktes sicherzustellen. Die Steuerzahler sollen vor weiteren Belastungen durch erneute Rettungsmaßnahmen für in die Bredouille geratene Institute geschützt werden.

  • Deshalb sollte die Widerstandsfähigkeit der Banken, d.h. ihre Fähigkeit, Krisen zu überstehen und Verluste aus eigener Kraft auszugleichen, gestärkt werden – und zwar nicht nur in Bezug auf die Geschäfte, die Auslöser der aktuellen Krise waren. 

  • In diesem Kontext äußerten Regierungsvertreter explizit den Wunsch, die Anforderungen an die Qualität, also an die Verlusttragfähigkeit des Kapitals, zu verschärfen sowie das Kapitalniveau insgesamt und nicht nur bezogen auf bestimmte Geschäftsfelder erheblich anzuheben.

  • Die für die Krise verantwortlichen Geschäfte – Verbriefungen und das Handelsgeschäft – sollten zudem teurer, d.h. mit höheren Eigenmittelanforderungen belegt werden. Diese Forderung bezog sich auch auf das Derivategeschäft.

Dies führt zunächst einmal zu einem allgemeinen Anstieg der Kapitalanforderungen, unabhängig von dem zugrundeliegenden Geschäft – d.h., auch die Mittelstandsfinanzierung ist hiervon betroffen

Dennoch halte ich es nicht für angebracht, daraus unmittelbar auf eine Verknappung des Kreditangebots der Banken oder höhere Kreditkosten für die Unternehmen zu schließen. Für eine Einschätzung der Auswirkungen müssen wir uns kurz mit der Neukalibrierung der Eigenmittelquoten beschäftigen und dann noch ein paar deutsche Besonderheiten ins Kalkül ziehen.

Die unmittelbare Reaktion des Baseler Ausschusses auf die Krise zielte auf die Bankgeschäfte ab, die sich als hauptverantwortlich für die Zuspitzung der Finanzkrise herausgestellt hatten. Es wird Sie nicht verwundern, dass damit in erster Linie das risikoreichere Handelsgeschäft gemeint ist. Mit den neuen Regeln wurden weite Teile des Investmentbankings deutlich verteuert – und zwar um das Drei- bis Vierfache. Dazu zählen aber auch die Regeln, die zu höheren Eigenmittelunterlegungen für komplexe Verbriefungen führten. Und diese Regeln sind in der EU seit Jahresanfang in Kraft. Mit der Verteuerung weiter Teile des Investmentbankings hat das Firmenkundengeschäft und damit die Kreditvergabe an den Mittelstand durch Basel II.5 – relativ gesehen – seit diesem Jahr an Attraktivität gewonnen.

Wie sieht es aber bei Basel III aus?

Im Kern der Basel-III-Reform steht der Gedanke, die allgemeinen Kapitalanforderungen anzuheben – wie von den Staats- und Regierungschefs der G 20-Staaten gefordert. Dabei geht es nicht nur um die Höhe – auch die Qualität des Eigenkapitals muss künftig anspruchsvolleren Maßstäben genügen. Als neue „harte Währung“ der Bankenregulierung wurde deshalb das harte Kernkapital definiert, das sich durch eine uneingeschränkte Fähigkeit zur Verlustabsorption auszeichnet. Berücksichtigen wir den sogenannten Kapitalerhaltungspuffer, auf den die Institute in Krisenzeiten und unter bestimmten Bedingungen zurückgreifen können, gilt ab dem Jahr 2019 eine Mindestquote von insgesamt 7 % hartem Kernkapital – eine deutliche Steigerung gegenüber der Anforderung in Höhe von 2 % nach Basel II.

Aber auch diese Zahl wird sich sowohl punktuell als auch temporär nochmals erhöhen. So müssen global systemrelevante Banken künftig einen zusätzlichen Kapitalpuffer von 1 bis zu derzeit maximal 2,5 % vorhalten. In Deutschland betrifft dies mit der Deutschen Bank und der Commerzbank bislang zwei Institute. Darüber hinaus wird derzeit der Einsatz von Kapitalzuschlägen diskutiert, um Phasen exzessiven Kreditwachstums entgegenzuwirken. Ziel ist es hierbei, Übertreibungen in Zeiten des Aufschwungs vorzubeugen, da diese – wie wir leidvoll erfahren haben – oft von ebenso heftigen Gegenbewegungen gefolgt werden.

Lassen Sie mich heute noch auf einen weiteren Aspekt in der neuen Regulierung eingehen, der den Weg in die Presse und die breitere Öffentlichkeit noch nicht vollends gefunden hat. Teile der Wirtschaft kritisieren beispielsweise die vorgesehene Anhebung der Kapitalanforderungen für außerbörslich gehandelte und auf bilateralen Verträgen basierende Derivategeschäfte mit Unternehmen. Hier muss ich etwas weiter ausholen. Die Krise offenbarte eindeutig Mängel im Risikomanagement speziell dieser Finanzinstrumente. So wurde konsequent das Risiko unterschätzt, dass ein Institut Verluste in den Marktwerten eines Derivates erleiden kann, wenn sich die Kreditwürdigkeit des Vertragspartners verschlechtert. Durch Basel III wird diese Lücke geschlossen. Ab dem 1. Januar 2013 werden Banken nicht nur die Gefahr eines Ausfalls des Vertragspartners, sondern auch eine Bonitätsverschlechterung mit Kapital unterlegen müssen. Es gilt als sicher, dass dies zu einer deutlichen Erhöhung der Eigenmittelanforderungen für diese Derivate führen wird. Der Baseler Ausschuss rechnet beispielsweise damit, dass sich damit die Kapitalanforderungen für diese OTC-Derivate um den Faktor 2 bis 3 erhöhen. Von diesen höheren Kapitalkosten sind unmittelbar vor allem größere Institute betroffen, denn viele Sparkassen und Genossenschaftsinstitute bieten diese Art der Geschäfte nur in geringem Umfang an. Da die Banken vermutlich versuchen werden, die daraus resultierenden Kosten an ihre Kunden weiterzugeben, werden auch die Unternehmen davon betroffen sein. Dies ruft die Kritiker auf den Plan, weil sich dadurch beispielsweise auch Absicherungsgeschäfte gegen Wechselkursschwankungen verteuern könnten.

Auch wenn ich Verständnis dafür habe, dass Unternehmen ungern Mehrkosten bei derartigen Absicherungsgeschäften hinnehmen wollen, halte ich diese Regelverschärfung für unerlässlich.

Es kommt nicht von ungefähr, dass die Staats- und Regierungschefs der G 20-Staaten explizit den Wunsch formulierten, dass außerbörsliche Geschäfte verteuert werden. Sie waren einer der zentralen Risiken der Finanzkrise. Als Bankenaufseherin muss ich für die angemessene Unterlegung von Risiken mit Eigenmittel eintreten – ich kann und will Risiken nicht einfach
ignorieren, weil die Geschäftspartner der Banken einem bestimmten Sektor wie etwa dem Mittelstand angehören. Außerbörsliche Geschäfte mit Unternehmen, die Bonitätsrisiken unterliegen, bilden hier keine Ausnahme. Wenn Banken durch Bonitätsverschlechterungen ihrer Vertragspartner Verluste entstehen können, dann muss dieses Risiko auch mit Eigenmitteln unterlegt werden, um die Widerstandsfähigkeit der Bank sicherzustellen.

3 Auswirkungen der neuen Regulierung

Angesichts der beispiellosen Fülle an regulatorischen Neuerungen ist es nur legitim, nach den Auswirkungen auf die Realwirtschaft zu fragen. Auch wenn die Kapitalkosten der Banken nicht der einzige Faktor ist, der für die Kreditvergabe der Institute eine wichtige Rolle spielt, müssen natürlich die mögliche Folgen der erhöhten Kapitalanforderungen berücksichtigen werden. Denn Eigenkapitalquoten können nicht nur durch eine Stärkung der Kapitalbasis, sondern auch über einen Abbau des Geschäfts erhöht werden. Bei einer abrupten Erhöhung der Eigenkapitalanforderungen kann die viel zitierte Kreditklemme drohen, mit entsprechend negativen Folgen für die konjunkturelle Entwicklung. Ein sprunghafter Anstieg der Kreditausfälle würde die Bilanzen der Banken stark belasten und damit zum Gegenteil dessen führen, was eigentlich erreicht werden sollte: ein stabileres Finanzsystem.

Aus verschiedenen Gründen bin ich mit Blick auf das geforderte Kapitalniveau trotzdem derzeit nicht beunruhigt.

Dem Baseler Ausschuss war bewusst, dass das neue Regelwerk nicht sofort hätte eingeführt werden können. Damit Basel III nicht zu einem ungewollten Abbau der Bilanzpositionen an der falschen Stelle führt, haben wir Übergangsfristen festgelegt, die den Banken für die notwendigen Anpassungen einen Zeitraum von einigen Jahren zubilligen. Dies betrifft sowohl die qualitativen als auch die quantitativen Aspekte. So werden beispielsweise die nicht mehr anerkannten Kapitalformen nur ratierlich, über mehrere Jahre aus dem Eigenkapital herausgerechnet. Auch die steigenden Anforderungen an die Höhe des Eigenkapitals werden schrittweise eingeführt. Basel III wird deswegen vollständig erst 2022 in Kraft treten. Der Baseler Ausschuss hat für die Gewährung dieser Übergangsphasen viel Kritik eingesteckt, da sie einigen Regierungsvertretern und Marktbeobachtern als zu generös erschienen. Ich denke jedoch, dass wir durch diese Vorgehensweise einen geeigneten Mittelweg gefunden haben, um einerseits die Widerstandsfähigkeit des Bankensystems zu erhöhen und um andererseits die Finanzierung der Realwirtschaft nicht zu gefährden.

Wenn Ihnen diese Argumente jedoch zu theoretisch erscheinen, bringt vielleicht ein Blick in die Empirie weitere Klarheit. Sämtliche Baseler Reformen – also auch Basel III – werden von Untersuchungen begleitet, die über Modellrechnungen sowohl die kurzfristigen wie auch die langfristigen Auswirkungen der neuen Regulierung auf die Banken und die Realwirtschaft schätzen. Diese Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis, dass die Reformen zwar nicht ohne Nebenwirkungen auf die Realwirtschaft bleiben, die kurzfristigen Auswirkungen jedoch gering sind. Langfristig wirken laut den Experten des Baseler Ausschusses die Reformen sogar wohlstandsfördernd, da Finanzkrisen weniger wahrscheinlich werden. Sicherlich, solche langfristigen und hochkomplexen Prognosen sind naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden. Letztendlich muss uns aber bewusst sein: Wir befinden uns stets in einem Spannungsverhältnis, in dem der langfristige Nutzen verhinderter Krisen den kurzfristig, in gewissem Umfang unvermeidbaren, Kosten strengerer Regulierung gegenübersteht.

Die Ergebnisse des Baseler Ausschusses decken sich weitestgehend mit den von uns durchgeführten Analysen. Auch wir finden keine Anzeichen, die auf eine signifikante Einschränkung der Kreditvergabe hindeuten würden.

Wir haben dazu jüngst eine vom Baseler Ausschuss koordinierte Auswirkungsstudie zur Einführung von Basel III durchgeführt und die Ergebnisse für Deutschland veröffentlicht. Die Annahmen, die der Untersuchung zugrunde lagen, waren sehr anspruchsvoll. Die Studie unterstellt, dass die Basel-III-Regelungen nicht erst 2022, sondern bereits zum Stichtag 30. Juni 2011 vollständig eingeführt sind. Obwohl die harte Kernkapitalquote deutscher Institute im Mittel deutlich sinkt, sind die Ergebnisse – wie ich denke – noch im „Komfort“-Bereich. Dies gilt für die Gruppe mit den „großen“ Banken, die im Mittel über eine harte Kernkapitalquote von immer noch anständigen 5 % verfügten. Und dies gilt umso mehr für die Gruppe der kleineren Institute – also die Banken und Sparkassen, die der Vorstellung einer typischen Mittelstandsbank nahe kommen sollten. Diese Gruppe weist bereits jetzt im Mittel eine harte Kernkapitalquote von komfortablen 9 % auf.

Eine weitere Untersuchung aus dem vergangenen Jahr bestätigt dieses Bild. Sie zeigt, dass ein Großteil der Sparkassen und Genossenschaftsbanken bereits heute die erst im Jahr 2019 verpflichtende Vorgabe einer harten Kernkapitalquote von 7 % erfüllen. Auch hier muss ich etwas einschränken – die Ergebnisse sind wegen der teilweise noch unvollständigen Datenlage zunächst einmal als Indikation anzusehen. Dennoch – die neuen Anforderungen scheinen insbesondere die Institute, die für den Mittelstand von entscheidender Bedeutung sind, nicht vor unlösbare Probleme zu stellen. Auch die großen deutschen Institute befinden sich trotz eines spürbar höheren Anpassungsbedarfs auf einem guten Weg. Insgesamt bin ich deshalb zuversichtlich, dass das deutsche Finanzsystem die Anpassungen an die neuen Kapitalregeln meistern kann – vorausgesetzt die Staatsschuldenkrise spitzt sich nicht noch erheblich zu.

Wenn wir die Auswirkungen von Basel III auf die Realwirtschaft hinterfragen, ist es aus meiner Sicht auch wichtig, darauf hinzuweisen, dass die mit Basel II einhergehende Privilegierung des Mittelstandskredits fortgeschrieben wird.

Bei den Verhandlungen zu Basel II – sie liegen mittlerweile schon einige Jahre zurück – wurde nämlich großer Wert darauf gelegt, dass das Kreditgeschäft gerade mit kleinen und mittleren Unternehmen nicht zu sehr belastet wird. Nicht zuletzt die deutschen Vertreter haben sich im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht in langwierigen Diskussionen für ein Bündel von Vergünstigungen eingesetzt, das schließlich als sogenanntes Mittelstandspaket in das Baseler Rahmenwerk Eingang gefunden hat.

Das Ergebnis dieses Mittelstandspakets ist durchaus bemerkenswert: Die aufsichtlich geforderte Kapitalunterlegung von Krediten an kleinere und mittlere Unternehmen ist nach der Einführung von Basel II erheblich gesunken – und zwar je nach Ausfallwahrscheinlichkeit und Besicherung um bis zur Hälfte. Zusammen mit der deutlichen Anhebung der Kapitalkosten für das Handelsgeschäft setzt die Fortschreibung der günstigen Regeln für kleine und mittlere Unternehmen deutliche Anreize zugunsten des Kreditgeschäfts mit dem Mittelstand.

Diese Anreize zeigen auch schon ihre Wirkungen. Die Marktteilnehmer trennen sich vor allem von Geschäftsfeldern, in denen sie während der Krise hohe Verluste verbuchen mussten und für die sie bereits heute oder künftig erheblich höhere Kapitalanforderungen erfüllen müssen. Die deutschen Institute, auch die großen Banken besinnen sich vermehrt auf das traditionelle, heimische Kreditgeschäft zurück. Dies kann ich Ihnen nicht zuletzt aus vielen Gesprächen mit Bankenvertretern und aus unseren Analysen von Geschäftsmodellen der Banken bestätigen. Diese Entwicklung spricht aus meiner Sicht nicht für eine drohende Kreditverknappung. Im Gegenteil, der zunehmende Wettbewerb zwischen den Banken könnte sogar einige kostenerhöhende Faktoren kompensieren.

4 Angemessene Eigenmittelunterlegung bei Mittelstandkrediten

Ich möchte Ihnen allerdings auch skeptischere Einschätzungen nicht vorenthalten. Einige Vertreter des Kreditgewerbes argumentieren beispielsweise, dass die Institute für das Kreditgeschäft noch immer zu viel Eigenmittel vorhalten müssen: Die Eigenmittelanforderungen im Kreditgeschäft würden die tatsächlich beobachteten Kreditausfälle deutlich, teils um mehr als 50 % überzeichnen und sollten deshalb auf ein niedrigeres Niveau zurückgeführt werden. Diese Einschätzung ist exemplarisch für eine Reihe von kritischen Stimmen, die sich in der aktuellen Diskussion um mögliche Anpassungen der Basel-III-Vorschriften widerspiegeln.

Überlegungen, die Kapitalanforderungen gerade für Mittelstandskredite auf den Prüfstand zu stellen, begrüße ich sehr – auch wenn ich nicht davon ausgehe, dass die neuen Regelungen einen Kollateralschaden bei der Realwirtschaft hervorrufen werden. Bei allen Schwächen des gegenwärtigen Systems halte ich eine Eigenmittelunterlegung, die sich grundsätzlich nach dem Risiko des eingegangenen Geschäfts richtet, für den einzig sinnvollen Weg. Sollte sich herausstellen, dass aktuelle regulatorische Kapitalanforderungen das tatsächliche Risiko bei Mittelstandskrediten überzeichnen, dann muss man über eine Rekalibrierung der Anforderungen nachdenken – auch um die richtigen Anreize für ein weniger riskantes Geschäft zu setzen.

Ein solcher Antritt sollte jedoch durch methodisch saubere, empirische Befunde gedeckt sein – auch und gerade, um Durchsetzungskraft in der Argumentation bieten zu können. Hier steckt der Teufel im Detail. Der Nachweis muss über einen längeren Betrachtungszeitraum, also mindestens für einen Konjunkturzyklus oder besser noch unter Berücksichtigung einer Mittelstandskrise erfolgen. Es muss eine valide Datenbasis vorliegen und auch der Analyseansatz muss dem hohen Komplexitätsgrad aufsichtlicher Eigenkapitalberechnungen genügen. Bei den mir vorliegenden Studien habe ich hier erhebliche Zweifel.

Der Verordnungsentwurf, mit dem Basel III in europäisches Recht umgesetzt werden soll, sieht vor, dass die Auswirkungen der neuen Kapitalregeln auf die Mittelstandsfinanzierung überprüft werden. Ich hege große Hoffnung darin, dass wir über diese Untersuchung fundierte Daten erhalten, denn wie soll ich sonst für eine risikogerechtere Eigenmittelunterlegung antreten? Die EBA ist ebenfalls beauftragt, bis September über erste Erkenntnisse zu berichten. Othmar Karas, der Berichterstatter für das Europäische Parlament, schlägt zudem vor, die Kapitalanforderungen für Mittelstandskredite im Mengengeschäft pauschal auf das Niveau von Basel II zurückzuführen. Ich gebe zu, dass ich aus den eben schon erwähnten Gründen lieber auf die Erkenntnisse der anstehenden Untersuchung warten möchte.

5 Der Europäische Kontext

Wo stehen wir nun? Die Eigenmittelanforderungen werden erhöht, sowohl qualitativ als auch quantitativ. Dies trifft auch den Kredit an den Mittelstand, aber bei weitem nicht so hart, wie man erwarten sollte.

Warum ist das so? Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Gründe: Zum einen richten sich viele neue Vorgaben an das Handelsgeschäft – und nicht an das Kreditgeschäft. D.h. das Kreditgeschäft wird relativ gesehen günstiger und attraktiver. Zum anderen bleiben alle Erleichterungen für den Mittelstand erhalten und werden möglicherweise sogar noch ausgeweitet. Aus diesem Grund bin ich zuversichtlich, dass die Banken in ihrer volkswirtschaftlichen Funktion, die Unternehmen mit Kredit zu versorgen, nicht durch das höhere Kapitalniveau ungebührlich behindert werden.

Ich muss jedoch auch darauf aufmerksam machen, dass vieles in Basel III und dem europäischen Verordnungsentwurf zwar festgelegt ist, einige Details aber noch auf europäischer Ebene entworfen werden müssen. Da diese Entwicklung in der endgültigen Beurteilung, ob die Umsetzung von Basel III die Kreditversorgung gefährden kann, so wichtig ist, lassen Sie mich deshalb kurz darauf eingehen.

Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich für eine neue europäische Aufsichtsstruktur entschieden. Das Ziel dabei ist, Aufsicht und Regulierung grenzüberschreitend zu harmonisieren, um einheitliche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. Neben der Tatsache, dass Basel III als Verordnungstext direkt in den Mitgliedsstaaten wirksam wird, wurden der europäischen Aufsichtsbehörde EBA umfangreiche Kompetenzen übertragen. Sie wird deshalb erheblichen Einfluss auf die Art und Weise ausüben, wie reguliert und beaufsichtigt wird und wie die Finanzmärkte gestaltet werden.

Die EBA muss in den kommenden Jahren beispielsweise eine Vielzahl sogenannter „Technischer Standards“ entwickeln, die genau diese Konkretisierungen von übergeordneten Rechtsakten – wie der CRD IV – darstellen.

Etliche dieser Standards betreffen auch die bankaufsichtliche Eigenkapitaldefinition und wirken sich damit direkt auf beispielsweise die Ausgestaltung der Eigenkapitalinstrumente, den Prozess zur Rückzahlung von bankaufsichtlichen Eigenkapitalinstrumenten oder die Berechnung der Abzugspositionen vom Eigenkapital aus. Dazu gehören beispielsweise die Voraussetzungen, unter denen verbundangehörige Institute wie die Sparkassen und Genossenschaftsinstitute den Kapitalabzug ihrer Verbundbeteiligungen vermeiden können. Und auch Detailvorgaben darüber, wie das zusätzliche Kernkapital ausgestaltet sein soll, wird die EBA vorschlagen.

Ich werde Sie jetzt nicht weiter mit technischen Einzelheiten quälen. Aber ich habe diese Themengebiete nicht ohne Grund angeschnitten, damit sie sehen, welche Details auf europäischer Ebene noch festgelegt werden müssen. Und ich kann Ihnen versichern, dass der Teufel in diesen Details stecken kann.

Welchen Einfluss hat der nationale Aufseher auf die Implementierung der Standards? Die Antwort darauf lautet: nur einen eingeschränkten. Die nationalen Gestaltungsspielräume in der Regulierung werden durch die technischen Standards deutlich kleiner, schließlich werden diese von der EBA entwickelt. Ganz ohne Einfluss sind wir aber nicht.

Die EBA verfolgt einen Aufsichtsansatz, der Mitbestimmungsrechte der Mitgliedsländer vorsieht. Als großes EU-Mitgliedsland sind wir quasi dazu verpflichtet, die EBA, die mit etwa 50 Mitarbeitern zurzeit nur über knappe Ressourcen verfügt, mit unserer Expertise zu unterstützen. Und wir werden dies auch mit Verve tun, da wir unsere Kenntnisse der hiesigen Marktstrukturen gerne einbringen wollen.

Denn als nationaler Aufseher ist uns bewusst, dass Harmonisierung keinen Selbstzweck darstellt. Nationale Besonderheiten, wie die in Europa ganz unterschiedlich ausgeprägten Bankensysteme und die Vielfalt an Geschäftsmodellen und Produkten dürfen nicht einem undifferenzierten Streben nach Vereinheitlichung geopfert werden. Gleiches ist gleich, Ungleiches aber ungleich zu behandeln. Eine plumpe Gleichmacherei würde der wesentlichen Aufgabe von Finanzinstituten entgegenlaufen – nämlich Bürger und Unternehmen mit den richtigen Finanzierungsprodukten zu versorgen.

6 Fazit

Ich hoffe, ich habe Sie erfolgreich davon überzeugt, warum die neuen Kapitalregeln von Basel III allein den Mittelstand nicht allzu hart treffen sollten. Dabei musste ich eine Einschränkung machen: Die eine oder andere Detailregel zu Basel III muss erst noch auf europäischer Ebene ausgearbeitet werden. Wir müssen dabei darauf achten, dass die deutschen Marktstrukturen dort ausreichend berücksichtigt werden, auch wenn die deutsche Aufsicht nicht das letzte Wort haben wird.

In Anbetracht der Kosten der Finanzkrise, deren voller Umfang noch gar nicht absehbar ist, kann zudem kein Zweifel daran bestehen, dass eine substantielle Stärkung der Widerstandsfähigkeit des Finanzsystems notwendig ist. Dies sollte nach meiner Auffassung besonders im Interesse der Realwirtschaft liegen, denn nur ein stabiles Bankensystem kann ein langfristig zuverlässiger Partner bei der Versorgung mit Kreditmitteln sein.