WpI-BG – Beteiligungen von Geschäftsleitern eines Wertpapierinstituts oder von Personen, die die Geschäfte einer Investmentholdinggesellschaft oder einer gemischten Finanzholdinggesellschaft tatsächlich führen (Anzeigen nach § 67 Absatz 1 Nummer 2 des Wertpapierinstitutsgesetzes) gültig ab 12.12.2023

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