Was ist SEPA?

31.10.2012

Text des Videos:

Wir alle haben uns in Europa an bequemes Bezahlen gewöhnt. Ob wir nun Geschäfte machen oder im Ausland shoppen: Immer mehr Geld fließt auf den Wegen des innereuropäischen Zahlungsverkehrs von A nach B.

Doch bislang handhabt jedes Land der EU bargeldlose Zahlungen anders. Die Folge: Überweisungen über Ländergrenzen hinweg sind nicht nur umständlich und langsam, sondern auch teuer. Um dies zu vereinfachen, wird es künftig einen einheitlichen Euro-Zahlungsraum geben – kurz – SEPA.

Ab 1. August 2014 ersetzt SEPA die nationalen Zahlungsverfahren. In der Europäischen Union und in der Schweiz, Island, Liechtenstein, Norwegen und Monaco.
Überweisungen und Lastschriften sind künftig im Inland und europäischen Ausland gleich zu handhaben, was es für alle auf Dauer einfacher macht.

Die wichtigste Neuerung für Bürgerinnen- und Bürger ist die Einführung einer neuen, internationalen Kontonummer – der IBAN. Sie setzt sich aus der bisherigen Kontonummer und der Bankleitzahl zusammen. Hinzu kommen das Kürzel DE für Deutschland und eine Prüfziffer. So sollen Überweisungen mit falschen Angaben verhindert werden. Jeder Bankkunde erhält seine IBAN direkt von seiner Bank.

Privatkunden brauchen sich um nichts weiter zu kümmern. Bestehende Daueraufträge und erteilte Einzugsermächtigungen, z.B. für Miete, Rundfunkbeiträge oder Strom werden automatisch auf SEPA umgestellt. Übergangsfristen erleichtern in Deutschland die Umstellung auf das neue System: Bis 1. Februar 2016 können Privatkunden ihre Überweisungen wie gewohnt mit Kontonummer und Bankleitzahl tätigen.

Ab 2016 fällt bei Zahlungen ins Ausland übrigens auch der sogenannte BIC-Code weg, eine Art internationale Bankleitzahl. Dann reicht allein die IBAN.

Während Privatpersonen sich also noch etwas Zeit lassen können, müssen Unternehmen und Vereine bereits zum 1. August 2014 ihr Zahlungssystem fit für SEPA machen. Das heißt vor allem, dass sie rechtzeitig die entsprechenden technischen Voraussetzungen schaffen müssen. Außerdem ist eine sogenannte Gläubigeridentifikationsnummer nötig, um am Lastschriftverfahren weiter als Zahlungsempfänger teilzunehmen. Sie muss auf der Internetseite der Bundesbank beantragt werden. Zudem sollten Unternehmen ihre Kunden über die Umstellung der Einzugsermächtigung auf SEPA- Mandate informieren.

Die Einführung von SEPA bietet viele praktische Vorteile und macht Überweisungen schneller, billiger und sicherer. Davon profitieren Bürgerinnen- und Bürger genauso wie Unternehmen. Das stärkt den Binnenmarkt und fördert das Zusammenwachsen Europas.