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Was finde ich in dieser Rubrik?

Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.

32 Beiträge
  • Landesbank

    Eine Landesbank ist ein Spitzeninstitut der Sparkassen, in der Regel getragen von den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden gemeinsam mit dem jeweiligen Bundesland. Üblicherweise unterstützen Landesbanken die bankmäßigen Geschäfte der Bundesländer, auch von Kommunen und Kommunalverbänden. Als Girozentrale dienen sie den Sparkassen als eine zentrale Verrechnungsstelle für den bargeldlosen Zahlungsverkehr.

    Siehe auch

    • Sparkasse
  • Landeszentralbank

    Eine Landeszentralbank war ursprünglich die Zentralbank für jeweils ein deutsches Bundesland. 1992 wurden einige Landeszentralbanken zusammengelegt, es verblieben neun Landeszentralbanken. Die Präsidenten der Landeszentralbanken bildeten mit den Mitgliedern des Direktoriums der Deutschen Bundesbank in Frankfurt den Zentralbankrat, das oberste Führungsgremium für die Geldpolitik in Deutschland. Im Zuge einer  Strukturreform wurden im Jahre 2002 aus den politisch eigenständigen Landeszentralbanken uneigenständige Verwaltungseinheiten der Deutschen Bundesbank, die sogenannten Hauptverwaltungen.

    Siehe auch

    • Deutsche Bundesbank
  • Lastschrift

    Die Lastschrift ist ein bargeldloses Zahlungsinstrument, bei dem der Zahlungsempfänger unter Einschaltung einer Bank einen Betrag vom Konto des Zahlenden abbuchen lässt. Die Lastschrift ist sinnvoll bei Zahlungen, die unregelmäßig oder in unterschiedlicher Höhe anfallen: Sie erspart Arbeit und hilft dabei, die Zahlungen nicht zu vergessen. Der Zahlungsvorgang wird dabei - anders als bei der Überweisung - vom Zahlungsempfänger ausgelöst, der im Vorfeld das Einverständnis des Zahlers eingeholt hat. Falls der Zahlungspflichtige mit der Kontobelastung nicht einverstanden ist, kann er ihr innerhalb bestimmter Fristen widersprechen.

    Siehe auch

    • Überweisung
  • Lastschriftmandat (SEPA)

    Ein SEPA-Lastschriftmandat ist die rechtliche Legitimation für den Einzug von SEPA-Lastschriften. Ein Mandat umfasst sowohl die Zustimmung des Zahlers zum Einzug der Zahlung per SEPA-Lastschrift an den Zahlungsempfänger als auch den Auftrag an den eigenen Zahlungsdienstleister zur Einlösung der Zahlung. 

    Siehe auch

    • Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
    • Gläubiger-Identifikationsnummer
    • Lastschrift
    • Mandatsreferenz
  • LCR (Liquidity Coverage Ratio)

    Siehe

    • Liquiditätsdeckungskennziffer
  • Leerverkauf

    Werden Vermögenswerte auf Termin verkauft, die noch nicht Eigentum des Verkäufers sind, findet damit ein Leerverkauf (englisch: short sale) statt. Zu unterscheiden sind Transaktionen, die durch eine Wertpapierleihe unterlegt sind (Leerverkauf), von solchen, bei denen eine vergleichbare Absicherung fehlt (nackter oder ungedeckter Leerverkauf). Einerseits können Leerverkäufe Preisübertreibungen nach oben und damit Spekulationsblasen eindämmen, andererseits allerdings auch solche Übertreibungen gerade verstärken, falls zum Fälligkeitstermin die Verkaufsbereitschaft gering sein sollte. 2010 wurden in Reaktion auf die Finanzkrise in Deutschland ungedeckte Leerverkäufe in Aktien und Schuldtiteln von Staaten der Eurozone verboten; eine EU-Verordnung, die das entsprechende Leerverkaufsverbot für Finanzinstrumente, öffentliche Schuldtitel und Kreditausfallswaps harmonisierte, folgte 2012.

    Siehe auch

    • Kreditausfallswap
    • Termingeschäft
  • Leistungsbilanz

    Die Leistungsbilanz ist Teil der Zahlungsbilanz. Sie setzt sich aus dem Warenhandel (1.), den Dienstleistungen (2.), den Primäreinkommen (3.) und den Sekundäreinkommen (4.) zusammen. Ein Leistungsbilanzüberschuss bedeutet, dass die betreffende Volkswirtschaft mehr produziert als sie an eigenen und fremden Gütern verbraucht. Dadurch baut sie Auslandsvermögen auf. Bei einem Leistungsbilanzdefizit ist es umgekehrt.

    Siehe auch

    • Dienstleistungsbilanz
    • Kapitalbilanz
    • Zahlungsbilanz
  • Leitzins

    Die Leitzinsen sind die von der Zentralbank festgelegten Zinssätze, zu denen sich die Geschäftsbanken bei der Zentralbank Liquidität beschaffen oder überschüssige Reserven anlegen können. Leitzinsen stellen das zentrale geldpolitische Instrumentarium dar, denn sie beeinflussen (bzw. „leiten“) maßgeblich die Zinsverhältnisse am Geldmarkt und darüber auch die allgemeine Zinsentwicklung. Eine Anhebung der Leitzinsen verschiebt in der Tendenz das gesamte Zinsniveau nach oben. Dies wiederum dämpft die Nachfrage der Wirtschaft nach Krediten und damit ganz allgemein die wirtschaftliche Aktivität. Über solch eine „restriktive Geldpolitik“ kann die Zentralbank einem inflationären Anstieg des Preisniveaus entgegenwirken. Wenn es die Erreichung des Zieles der Preisstabilität nicht beeinträchtigt, hat die Zentralbank Spielraum, ihre Leitzinsen zu senken. Wenn in der Folge dann auch die Zinsen auf dem Kapitalmarkt sinken, kann dies die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und das Wirtschaftswachstum erhöhen. Als Leitzinsen im Eurosystem gelten die Zinssätze für das Hauptrefinanzierungsgeschäft, für die Einlagefazilität und für die Spitzenrefinanzierungsfazilität.

    Siehe auch

    • Deflation
    • Einlagefazilität
    • Geldmarkt
    • Geldpolitisches Instrumentarium
    • Hauptrefinanzierungsgeschäft (HRG)
    • Inflation
    • Spitzenrefinanzierungsfazilität

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
  • Lender of Last Resort (LoLR)

    Siehe

    • Kreditgeber der letzten Instanz
  • Less Significant Institute (LSI)

    Siehe

    • Nicht-signifikantes Institut
  • Leverage Ratio

    Siehe

    • Verschuldungsquote
  • Leverage-Effekt

    Der Leverage-Effekt (Hebelwirkung, englisch: Leverage) beschreibt die Veränderung der Eigenkapitalrentabilität durch den Einsatz von Fremdkapital. Solange der Ertrag einer fremdfinanzierten Investition höher ist als der zu zahlende Zins, verbleibt dem Investor ein zusätzlicher Gewinn, damit steigt die Eigenkapitalrentabilität (positiver Leverage-Effekt). Sinken die erwirtschafteten Erträge hingegen unter die zu leistenden Zinsen, kann der Leverage-Effekt hohe Verluste und die Aufzehrung des Eigenkapitals bewirken.

    Siehe auch

    • Rentabilität
  • Leveraged Buyout (LBO)

    Bei einem Leveraged Buyout (LBO) übernimmt ein Finanzinvestor ein Unternehmen unter Einsatz eines großen Fremdkapitalanteils. Zins- und Tilgungszahlungen werden in der Regel aus dem zukünftigen Ertrag des übernommenen Unternehmens oder dem Verkauf von Unternehmensteilen finanziert.

  • Libor (London Interbank Offered Rate)

    Siehe

    • London Interbank Offered Rate (Libor)
  • Liquidity Coverage Ratio (LCR)

    Siehe

    • Liquiditätsdeckungskennziffer
  • Liquidität

    Der Begriff Liquidität ist in der Fachsprache des Eurosystems ein Synonym für Zentralbankgeld. Dies erklärt sich damit, dass Bargeld – eine Komponente des Zentralbankgelds – das gesetzliche Zahlungsmittel ist und den höchsten Liquiditätsgrad hat. Der Begriff wird auch auf Personen und Unternehmen angewendet. Sie gelten als liquide, wenn sie ihre Zahlungsverpflichtungen jederzeit erfüllen können. Entsprechend differenziert man Sach- oder Finanzanlagen nach ihrem Liquiditätsgrad oder ihrer Geldnähe. Demnach hat das Bargeld den höchsten Liquiditätsgrad. Der Liquiditätsgrad von an Börsen gehandelten Wertpapieren ist zwar geringer als der des Bargelds, verglichen mit Immobilien aber deutlich höher, weil deren Verkauf viel aufwändiger ist.

    Siehe auch

    • Gesetzliches Zahlungsmittel
    • Zentralbankgeld
  • Liquiditätsdeckungskennziffer

    Die Liquiditätsdeckungskennziffer (oder auch: Mindestliquiditätsquote, englisch Liquidity Coverage Ratio, LCR) ist in der Bankenaufsicht eine Mindestquote für die von den Banken zu haltende, kurzfristig verfügbare Liquidität (Liquiditätsdeckungsgrad). Um die erforderliche Kennziffer von mindestens 100% zu erfüllen, müssen für einen Zeitraum von 30 Tagen die verfügbaren, liquiden Vermögenswerte einer Bank höher sein als die zu erwartenden kumulierten Nettozahlungsmittelabflüsse. Damit sollen die Banken sicherstellen, dass sie ein schweres Stressszenario überstehen können, zum Beispiel einen teilweisen Abzug der Kundeneinlagen bei gleichzeitigem Wegfall der unbesicherten Refinanzierung. Die LCR gilt ab 2018.

    Siehe auch

    • Basel III
    • CRD IV/CRR (Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation)
    • Stabile Finanzierungskennziffer
  • Liquiditätsfalle

    Situation, in der eine Erhöhung des Geldangebots (= expansive Geldpolitik) keine senkende Wirkung mehr auf den kurzfristigen Zinssatz (beispielsweise bei einem Zinssatz nahe Null) hat.

  • Liquiditätsrisiko

    Das Liquiditätsrisiko bezeichnet ganz allgemein die Gefahr für Unternehmen oder Banken, dass sie fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt bzw. fristgerecht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten nachkommen können. Liquidität ist vereinfacht betrachtet dann gegeben, wenn der Kassenbestand plus die Zuflüsse größer sind als die zeitgleich laufenden Abflüsse. Das Liquiditätsrisiko ist eines der sogenannten „Bankgeschäftlichen Risiken“.

    Siehe auch

    • Bankgeschäftliche Risiken
    • Liquiditätsdeckungskennziffer
    • Liquiditätsverordnung (LiqV)
  • Liquiditätsverordnung (LiqV)

    Die Liquiditätsverordnung (LiqV) konkretisiert die Anforderungen des § 11 des Kreditwesengesetzes (KWG), wonach Institute ihre jederzeitige Zahlungsfähigkeit sicherstellen müssen. Die Liquidität eines Instituts ist aufsichtsrechtlich ausreichend, wenn innerhalb des auf den Meldestichtag folgenden Kalendermonats die zu erwartenden Zahlungsabflüsse die verfügbaren Zahlungsmittel nicht überschreiten. Diese Verordnung ist auf alle Kreditinstitute sowie bestimmte Finanzdienstleistungsinstitute bis Ende 2017 anzuwenden. Ab Januar 2018 entfallen die Anforderungen für die Institute, die ab diesem Zeitpunkt vollumfänglich der Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio, LCR) unterliegen. Für die Institute, für die die LCR keine Anwendung findet, bleiben die Regelungen der LiqV in Kraft.

    Siehe auch

    • Basel III
    • CRD IV/CRR (Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation)
    • Kreditwesengesetz (KWG)
    • Liquiditätsdeckungskennziffer

    Weiterführende Informationen

    • Liquidität
  • Lissabon-Vertrag

    Siehe

    • Vertrag von Lissabon (Lissabon-Vertrag)
  • Loan-to-Value ratio (LTV)

    Siehe

    • Beleihungsauslauf
  • Lohn-Preis-Spirale

    Eine Lohn-Preis-Spirale ist ein sich aufschaukelnder Prozess von wechselseitigen Lohn- und Preissteigerungen. Gestiegene Löhne und damit erhöhte Kosten für die Unternehmen schlagen sich in höheren Absatzpreisen nieder, die ihrerseits wiederum Lohnsteigerungen nach sich ziehen. Solch ein Verteilungskampf zwischen den Tarifparteien ist eine mögliche Ursache von Inflation.

    Siehe auch

    • Inflation
    • Preis-Lohn-Spirale
  • Lohnstückkosten

    Die Lohnstückkosten drücken aus, wie viel Lohn für die Produktion einer Ware oder Dienstleistung bezahlt werden muss. Diese können in hoch entwickelten Ländern trotz höherer Löhne geringer sein als in Schwellen- und Entwicklungsländern mit niedrigeren Löhnen, wenn durch den Einsatz von Maschinen besonders effizient gearbeitet und somit hohe Stückzahlen in kurzer Zeit produziert werden können. Sie sind ein Indikator für die Wettbewerbsfähigkeit.

  • Lombardkredit

    Der Lombardkredit war bis zur Gründung des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) ein geldpolitisches Instrument der Deutschen Bundesbank und zusammen mit dem Diskontgeschäft ein wichtiges Element ihrer Refinanzierungspolitik. Im Rahmen der Lombardpolitik gewährte die Bundesbank Kreditinstituten verzinsliche Darlehen mit bis zu drei Monaten Laufzeit gegen die Verpfändung von Wertpapieren. Der Zinssatz für den Lombardkredit, der Lombardsatz, lag normalerweise über dem Diskontsatz und bildete die Obergrenze für den Tagesgeldsatz. Mit dem Übergang zum ESZB ist der Lombardkredit entfallen. Seine geldpolitische Funktion hat die Spitzenrefinanzierungsfazilität übernommen.

    Siehe auch

    • Diskontgeschäft
    • Spitzenrefinanzierungsfazilität
  • London Interbank Offered Rate (Libor)

    London Interbank Offered Rate (Libor) ist ein Duchschnittszinssatz für kurzfristige Interbankenkredite, der an jedem Geschäftstag von der British Bankers‘ Association ermittelt wird. Zur Berechnung melden mehrere ausgewählte Banken, zu welchem Zinssatz sie bei anderen Banken Geld leihen können. Berücksichtigt werden zehn Währungen und fünfzehn verschiedene Laufzeiten im Bereich von einem Tag bis zu einem Jahr. Anders als der Euro Overnight Index Average (EONIA) beruht der Libor nicht auf tatsächlichen Umsätzen, sondern auf Angaben über Marktbeobachtungen. Weltweit richten sich viele variabel verzinsliche Kredite nach dem Libor.

    Siehe auch

    • Euro Interbank Offered Rate (Euribor)
    • Eurepo
    • Euro Overnight Index Average (EONIA)
  • Longer-Term Refinancing Operations (LTRO)

    Siehe

    • Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (LRG)
  • LRG (Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft)

    Siehe

    • Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (LRG)
  • LSI (Less Significant Institute)

    Siehe

    • Nicht-signifikantes Institut
  • LTRO (Longer-Term Refinancing Operation)

    Siehe

    • Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (LRG)
  • Längerfristige Pandemie-Notfallrefinanzierungsgeschäfte

    Siehe

    • Pandemic emergency longer-term refinancing operation (PELTRO)
  • Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (LRG)

    Als längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (LRG; englisch: longer-term refinancing operation, LTRO) bezeichnet das Eurosystem ein Offenmarktgeschäft, mit dem es den Banken Zentralbankgeld für eine im Vergleich zu den Hauptrefinanzierungsgeschäften längere Laufzeit zur Verfügung stellt. In den ersten Jahren nach dem Start der Wirtschafts- und Währungsunion führte das Eurosystem einmal monatlich ein LRG mit dreimonatiger Laufzeit in der Form eines Standardtenders durch. Im Laufe der Finanz- und Staatsschuldenkrise ging das Eurosystem dazu über, neben diesen herkömmlichen längerfristigen Refinanzierungsgeschäften auch Geschäfte mit anderen Laufzeiten von zum Beispiel einem Jahr und länger anzubieten. Große Aufmerksamkeit fanden zwei Geschäfte mit jeweils drei Jahren Laufzeit und hohem Volumen, die das Eurosystem Ende 2011 und Anfang 2012 durchgeführt hat. In einer saloppen Formulierung bezeichnete EZB-Präsident Mario Draghi diese großvolumigen Geschäfte seinerzeit als "Dicke Berthas".

    Siehe auch

    • Hauptrefinanzierungsgeschäft (HRG)
    • Offenmarktgeschäft
    • Standardtender
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