Glossar
Was finde ich in dieser Rubrik?
Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.
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Als Obligation bezeichnet man eine Schuldverschreibung mit gegebener Laufzeit, die in der Regel von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder privaten Unternehmen zur Deckung eines größeren und langfristigen Kapitalbedarfs aufgelegt und zu einem festen Satz verzinst wird.
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Als Offenmarktgeschäft bezeichnet das Eurosystem eine geldpolitische Operation, die auf Initiative der Zentralbank erfolgt. Mit einem Offenmarktgeschäft kann das Eurosystem entweder das Ziel verfolgen, den Banken Zentralbankgeld („Liquidität“) bereitzustellen, oder aber ihnen Liquidität zu entziehen. Es gibt vier Kategorien von Offenmarktgeschäften, die sich im Hinblick auf Zielsetzung, Laufzeit, Turnus und Durchführung unterscheiden: Hauptrefinanzierungsgeschäfte, längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen und strukturelle Operationen.
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Das operationelle Risiko bezeichnet das Risiko von Verlusten, welches durch die Unangemessenheit oder das Versagen von internen Verfahren, Menschen, Systemen oder durch externe Ereignisse verursacht wird und schließt auch rechtliche Aspekte mit ein. Das operationelle Risiko ist eines der sogenannten „Bankgeschäftlichen Risiken“.
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Ein Optionsgeschäft ist ein bedingtes Termingeschäft, bei dem der Käufer ein Wahlrecht (Option) bezüglich eines zugrunde liegenden Basiswerts erwirbt. Basiswerte sind zum Beispiel Aktien, Anleihe-Terminkontrakte oder Rohstoffe. Unterschieden werden Kauf- und Verkaufsoptionen. Der Käufer einer Kaufoption erwirbt das Recht, den Basiswert zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu einem vorab festgelegten Preis zu kaufen; der Käufer einer Verkaufsoption erwirbt entsprechend das Recht, den Basiswert zu verkaufen. Der Käufer kann dieses Recht aber auch ungenutzt lassen, wenn ihm dies günstiger erscheint. Demgegenüber hat der Verkäufer einer Kauf- bzw. Verkaufsoption kein Wahlrecht, er muss als „Stillhalter“ das Geschäft erfüllen, wenn der Käufer seine Option ausübt. Für das Wahlrecht (die Option) zahlt der Käufer dem Stillhalter bei Vertragsabschluss eine Prämie. Käufer können Optionsgeschäfte nutzen, um sich gegen unerwünschte Preisentwicklungen des Basiswerts abzusichern (Hedging) oder um auf Preisentwicklungen zu spekulieren (Trading). Dem Verkäufer geht es in erster Linie um die Vereinnahmung der Prämie. Unterschieden werden börsliche Optionsgeschäfte mit standardisierten Optionskontrakten und außerbörsliche Optionsgeschäfte. Bei einer „europäischen Option“ kann der Käufer sein Wahlrecht nur am Ende der vereinbarten Laufzeit des Optionsgeschäfts ausüben, bei einer „amerikanischen Option“ zu jedem Zeitpunkt während der Laufzeit.
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Ein Optionskontrakt ist ein börsengehandeltes derivatives Finanzinstrument, dessen Details wie zum Beispiel Laufzeit und Basispreis standardisiert sind. Optionskontrakte werden für eine Vielzahl zugrunde liegender Basiswerte gehandelt, zum Beispiel Aktien, Aktienindex-Terminkontrakte, Anleihe-Terminkontrakte oder Rohstoffe. Unterschieden werden Kaufoptionen (englisch: call option) und Verkaufsoptionen (englisch: put option).
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Ein Optionsschein ist ein Wertpapier, welches das Recht – nicht aber die Pflicht – verbrieft, an einem bestimmten Termin eine bestimmte Menge eines Basiswerts (in der Regel Aktien) zu einem festgelegten Basispreis entweder zu kaufen (Kaufoption) oder zu verkaufen (Verkaufsoption). Optionsscheine werden an der Börse gehandelt. Der Kurs von Optionsscheinen wird in erster Linie durch die Kursbewegungen des Basiswertes beeinflusst. Daneben besitzen aber noch weitere Faktoren einen Einfluss auf den Kurs eines Optionsscheins, insbesondere die Schwankungsstärke (Volatilität) des Basiswertes. Optionsscheine reagieren oft überproportional auf Kursbewegungen des zugrunde liegenden Basiswertes.
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Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (englisch: Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD) ist eine internationale Institution u. a. mit dem Ziel, nachhaltiges Wirtschaftswachstum ebenso wie den Lebensstandard in den Mitgliedsländern und der übrigen Welt zu fördern. Sie ging in der Folge der Römischen Verträge 1961 aus der Marschallplan-Hilfe hervor und hat ihren Sitz in Paris. Die Mitgliedstaaten bekennen sich zu Demokratie und Marktwirtschaft, die Aufnahme weiterer Länder wird erörtert.
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Im Rahmen des Originate-to-Distribute-Geschäftsmodells bündelt eine Bank eigene - von vornherein dafür vorgesehene - Forderungen und gibt diese an eine Zweckgesellschaft weiter. Dort werden die Forderungen in unterschiedlich gemischten Portfolios verbrieft und die so geschaffenen Wertpapiere am Finanzmarkt angeboten. So wird das klassische Bankkreditgeschäft mit modernen Formen des Vermögens- und Risikotransfers verbunden.
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Unter Outright-Geschäften versteht man den definitiven Kauf oder Verkauf von Vermögenswerten wie beispielsweise Wertpapieren durch eine Zentralbank für eigene Rechnung am offenen Markt (Offenmarktgeschäft). Der Kreis der Geschäftspartner ist dabei nicht von vornherein beschränkt.
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Der Begriff Over-the-Counter (OTC; englisch für: am (Bank-)Schalter) beschreibt alle Finanzmarktgeschäfte, die nicht über eine Börse abgewickelt werden.
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Ein Öffentlicher Pfandbrief wird von einer privaten Hypothekenbank oder einer öffentlich-rechtlichen Kreditanstalt als festverzinsliche Schuldverschreibung ausgegeben, deren Erlöse zur Gewährung von meist längerfristigen Krediten an öffentliche Stellen dienen. Diese Wertpapiere sind nicht wie bei Hypothekenpfandbriefen durch Grundpfandrechte, sondern durch die allgemeine Leistungs- und Steuerkraft einer öffentlichen Körperschaft gedeckt.
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