Allgemeine Suche
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Ankündigung Tenderverfahren – Aufstockung von zwei Anleihen des Bundes
134 KB, PDF
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Rechtliche Grundlagen
In Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen nach ausländischem Recht sind die folgenden Bedingungen und Regelungen für die Teilnahme über ECMS zu beachten.
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XML- und CSV-Dateien
Mit Hilfe von XML-Dateien können Meldepflichtige Zahlungs- und Bestandsmeldungen elektronisch und sicher über NExt bzw. Extranet an die Deutsche Bundesbank übermitteln.
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Hamas
Die Finanzsanktionen gegen diejenigen, die Gewalttaten der Hamas und des Palästinensischen Islamischen Dschihads unterstützen, erleichtern oder ermöglichen, dienen der Durchführung von Maßnahmen der Europäischen Union.
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Neukundeninformationen
Notwendige Voraussetzung zur Nutzung von ECMS ist das Vorhandensein eines von der Bundesbank in ECMS geführten Counterparty Pools. Sofern dies nicht gegeben ist, ist zunächst eine Kontaktaufnahme mit dem ECMS – National Service Desk und ein grundsätzliches Onboarding in ECMS erforderlich. Ist der Counterparty Pool in ECMS vorhanden, sind es nur noch wenige Handlungsschritte, um Kreditforderungen nach ausländischem Recht über die Anwendung ECMS einreichen zu können.
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Einreichungswege in ECMS
Mit dem Online-Verfahren (U2A) und dem File-Transfer-Verfahren (A2A) stehen zwei Optionen für die Einreichung und Verwaltung von Kreditforderungen in ECMS zur Verfügung. Für beide Einreichungsarten gibt es zudem ein sogenanntes „Act-on-behalf-Verfahren“.
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Aufstockung Anleihe des Bundes – Tenderergebnis
150 KB, PDF