Beschädigtes Bargeld
Bitte informieren Sie sich zunächst hier, bevor Sie eine Anfrage an die Bundesbank richten.
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Die Deutsche Bundesbank nimmt, neben Euro- und DM-Banknoten/Münzen, auch Banknoten der Bank deutscher Länder (ab 20. Juni 1948) zur Erstattung entgegen.
Andere Vorgängerwährungen der Deutschen Mark (z.B. Reichsmark), die Mark der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) und ausländische Währungen werden von der Bundesbank nicht zur Erstattung angenommen.
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Wenn die eingereichte Euro-Banknote/Münze erstattungsfähig ist, wird der volle Nennwert erstattet. Bei DM-Banknoten/Münzen wird der entsprechende Gegenwert in Euro erstattet.
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Bitte verwenden Sie den Erstattungsantrag für beschädigte DM/Euro-Note(n)/-Münze(n) und füllen Sie diesen vollständig aus. Machen Sie insbesondere Angaben zur Beschädigungsursache, um unnötige Rückfragen zu vermeiden. Bei gleichzeitiger Einreichung von DM und Euro füllen Sie bitte zwei getrennte Erstattungsanträge aus.
Der Einreichung von Banknoten/Münzen, die mit chemischen oder anderen gefährlichen Substanzen behandelt worden sind, ist eine schriftliche Aufstellung der verwendeten Substanzen beizufügen (z.B. Sicherheitsdatenblatt).
Download
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Sie können Ihre Bank oder Sparkasse fragen, ob sie bereit ist, das Geld an eine Bundesbankfiliale weiterzuleiten oder Sie geben das beschädigte Bargeld selbst bei einer Filiale der Bundesbank ab. Bitte achten Sie in diesem Zusammenhang auf die Schalteröffnungszeiten der Filiale.
Alternativ können Sie das Geld per Post an folgende Adresse senden:
Deutsche Bundesbank
H 313
Hegelstraße 65
55122 MainzWählen Sie hierzu eine sichere Versandart, da die Bundesbank keine Haftung für eventuelle Verluste auf dem Versandweg übernehmen kann.
Weiterführende Informationen
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Soweit die Ersatzleistung nicht direkt in der Bundesbankfiliale erfolgen kann, dauert es in der Regel vier bis sechs Wochen von der Einreichung des Geldes bei der Filiale der Bundesbank bis zur Gutschrift des Gegenwertes bzw. der schriftlichen Mitteilung über die Ablehnung der Ersatzleistung.
Die Begutachtung besonders schwieriger oder arbeitsintensiver Fälle kann mehrere Monate dauern.
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Wenn Sie auf dem Erstattungsantrag eine Kontoverbindung (IBAN und/oder BIC) angegeben haben, wird die Ersatzleistung auf Ihr Konto erfolgen.
Alternativ können Sie sich das Geld in einer Bundesbankfiliale bar auszahlen lassen. Dazu geben Sie bitte die gewünschte Filiale auf dem Erstattungsantrag an. Sie werden dann informiert, sobald das Geld zur Verfügung steht.
Bitte beachten Sie, dass die Deutsche Bundesbank keinen Versand von Bargeld anbietet.
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Wenden Sie sich im Falle eines Bargeldfundes bitte zunächst an das zuständige Fundamt.
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Die Deutsche Bundesbank leistet für beschädigte echte Euro- und DM-Banknoten Ersatz, wenn mehr als die Hälfte einer Banknote vorgelegt wird oder der Nachweis erbracht wird, dass die fehlenden Teile der Banknote vernichtet wurden.
Grundsätzlich von der Ersatzleistung ausgeschlossen sind vorsätzlich beschädigte Euro-Banknoten. Weiterhin werden Euro- und DM-Banknoten, die von Stellen der Bundesbank bereits entwertet wurden, nicht ersetzt.
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Verpacken Sie alles, auch kleinste Teile bzw. Reste (z. B. Asche) so, dass weitere Beschädigungen vermieden werden. Achten Sie bei verbrannten Banknoten darauf, dass keine Festkörper wie z. B. Münzen die Asche während des Transportes weiter zerstören können.
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Sollten eingereichte Banknotenteile nicht erstattungsfähig sein, senden wir diese in der Regel zusammen mit der schriftlichen Mitteilung über die Ablehnung der Ersatzleistung an den Einreicher zurück.
Wenn Sie später weitere Teile der Banknote wiederfinden, können diese nochmals zur Prüfung bei der Bundesbank eingereicht werden.
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Die Banknoten werden von der Bundesbank in der Regel gebührenfrei ersetzt. Nur bei Euro-Geldscheinen, die durch die Fehlauslösung von Raubstoppvorrichtungen beschädigt wurden, fällt eine Gebühr an.
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Nein. Es handelt sich hierbei in der Regel um Geschenk- und Dekorationsartikel, die beispielsweise im Auftrag der EZB gefertigt wurden. Die Banknoten sind nicht ohne Beschädigung aus dem Acryl herauslösbar. Eine Erstattung durch die Bundesbank ist daher nicht möglich.
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Euro-Banknoten, die beispielsweise zur Auslegung einer Diebesfalle präpariert wurden, ist eine Bescheinigung der Polizei oder einer anderen ermittelnden Behörde beizufügen.
Banknoten, die durch die Auslösung einer Raubstoppvorrichtung beschädigt wurden, ist ein Sicherheitsdatenblatt zur verwendeten Raubstopp-Farbe beizufügen. Weiterhin werden detaillierte Angaben zur Herkunft des Geldes benötigt.
Weitere Informationen zu durch Raubstoppvorrichtungen beschädigten Banknoten
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Erstattet oder umgetauscht werden Euro-Münzen, die aufgrund langer Umlaufdauer oder aufgrund eines unerwarteten Ereignisses nicht mehr für den Umlauf geeignet sind.
Die Deutsche Bundesbank lehnt die Erstattung von Euro-Münzen ab, die mutwillig oder durch ein Verfahren verändert wurden, bei dem eine Veränderung zu erwarten war. Alle nicht für den Umlauf geeigneten Euro-Münzen werden aus dem Verkehr gezogen.
Nicht ersetzt werden außerdem Euro-Münzen, die verfälscht sind oder von Stellen der Deutschen Bundesbank oder Zentralbanken des ESZB bereits umgetauscht und entwertet wurden.
Die Deutsche Bundesbank lehnt den Umtausch von DM-Münzen in gesetzliche Zahlungsmittel ab, wenn diese verfälscht, durchlöchert oder anders als durch den gewöhnlichen Umlauf verändert sind.
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Nicht erstattungsfähige Münzen werden aus dem Verkehr gezogen. Ausnahme: Nicht erstattungsfähige DM-Münzen und Euro-Gedenkmünzen, wenn sie fristgemäß (siehe Leistungsbescheid) zurückgefordert werden.
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Eine Bearbeitungsgebühr für eingereichte Münzen wird zurzeit nicht erhoben.