Umfassende Banken­überprüfung abgeschlossen

In Kürze ist es soweit: Am 4. November 2014 fällt der Startschuss für die europäische Bankenaufsicht. Im Rahmen des einheitlichen europäischen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism: SSM) übernimmt die Europäische Zentralbank (EZB) eine zentrale Funktion in der Aufsicht über die Banken des Euro-Raums. Dabei arbeitet sie eng mit den nationalen Aufsichtsbehörden zusammen. Der SSM bildet einen Teil des Gesamtprojekts Bankenunion, das im nächsten Schritt ab 2016 einen gemeinsamen europäischen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) für Kreditinstitute vorsieht.

Schwachstellen bereinigen

Aufgabenverteilung innerhalb des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM)
Aufgabenverteilung im SSM
Eine wichtige Voraussetzung für einen erfolgreichen Start der Bankenunion sind gesunde und stabile Banken. Bevor der SSM startet, müssen daher sämtliche bestehenden Lasten und Schwachstellen der Banken rechtzeitig identifiziert und bereinigt werden. Eventuell bestehende Kapitallücken sind noch unter nationaler Aufsicht entstanden und müssen daher auch unter nationaler Verantwortung geschlossen werden. Zu diesem Zweck wurden die 120 größten Bankengruppen des Euro-Raums einer umfassenden Überprüfung (Comprehensive Assessment) unterzogen. Sie repräsentieren fast 85 % der Bilanzsummen aller Banken des Euro-Raums und fallen ab dem 4. November direkt unter die Aufsicht der EZB. In Deutschland wird die EZB die direkte Aufsicht über 21 Gruppen übernehmen.

Das Comprehensive Assessment ist in enger Zusammenarbeit von EZB und nationalen Behörden (sowie beim Stresstest mit der EU-Agentur EBA) durchgeführt worden. Die Ergebnisse werden am 26. Oktober 2014 von der EZB veröffentlicht – gut eine Woche vor Übernahme der direkten Aufsicht. Die Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) werden in einer gemeinsamen Pressekonferenz ebenfalls am 26. Oktober die Ergebnisse aus deutscher Sicht präsentieren. Die Pressekonferenz wird live übertragen.

Qualitäts- und Stresstest

Im Rahmen des Comprehensive Assessments wurde die Qualität vorhandener Bankaktiva zum Stichtag 31. Dezember 2013 geprüft. Zusätzlich zu diesem Asset Quality Review (AQR) führte die EZB in Zusammenarbeit mit der EBA auch Stresstests durch, bei denen mögliche Szenarien simuliert und die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Stabilität der Institute abgeschätzt wurden. Die Szenarien umfassen ein sogenanntes Basisszenario ("baseline scenario"), bei dem ein typischer Konjunkturverlauf über einen Zeitraum von drei Jahren hinweg simuliert wurde, sowie ein adverses Szenario, bei dem ein besonders ungünstiger und weniger wahrscheinlicher Konjunkturverlauf angenommen wurde.

Institute, bei denen im Rahmen der umfassenden Prüfung Kapitallücken aufgedeckt wurden, erhalten zwei Wochen Zeit, um einen Plan vorzulegen, wie sie diese Lücken schließen wollen. Den Plan für Lücken aus dem AQR oder dem Basisszenario müssen die Institute innerhalb von sechs Monaten umsetzen. Lücken, die bei dem adversen Szenario deutlich geworden sind, müssen sie innerhalb von neun Monaten schließen.

Nationale Verantwortung

Ist es einem Institut nicht möglich, seinen Kapitalbedarf aus eigener Kraft – beispielsweise durch Kapitalerhöhungen am Markt – zu decken, so müssen die Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates eingreifen. Da es in nationaler Verantwortung liegt, die Altlasten zu bereinigen, steht die Wahl der dabei eingesetzten Instrumente prinzipiell im Ermessen des jeweiligen Mitgliedstaates. Allerdings müssen sie dabei die Vorgaben des europäischen Beihilferechts beachten. Dieses verlangt, dass zunächst die Anteilseigner und nachrangigen Gläubiger in die Pflicht genommen werden, ehe Rekapitalisierungen mit öffentlichen Mitteln vorgenommen werden dürfen. Sofern erforderlich, kann der Mitgliedstaat das Institut auch abwickeln.

In Deutschland stünden für externe Stabilisierungsmaßnahmen der mit öffentlichen Mitteln finanzierte Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) zur Verfügung sowie der aus Bankenabgaben finanzierte Restrukturierungsfonds. Im Sinne des Grundsatzes, dass primär die Investoren die aus ihrer Investition folgenden Risiken und Verluste tragen sollten, sollte der SoFFin aber nur als Ultima Ratio herangezogen werden.

Bedeutende Institute in Deutschland, die ab dem 4. November direkt von der EZB beaufsichtigt werden
  • Aareal Bank AG
  • Bayerische Landesbank
  • Commerzbank AG
  • DekaBank Deutsche Girozentrale
  • Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG
  • Deutsche Bank AG
  • DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank
  • HASPA Finanzholding
  • HSH Nordbank AG
  • Hypo Real Estate Holding AG
  • Landesbank Baden-Württemberg
  • Landesbank Berlin Holding AG
  • Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
  • Landeskreditbank Baden-Württemberg-Förderbank
  • Landwirtschaftliche Rentenbank
  • Münchener Hypothekenbank eG
  • Norddeutsche Landesbank-Girozentrale
  • NRW.Bank
  • SEB AG
  • Volkswagen Financial Services AG
  • WGZ BANK AG Westdeutsche Genossenschafts-
    Zentralbank
Stand: 30.09.2014