Newsletter „Zahlungsverkehr und Wertpapierabwicklung“ 43. Ausgabe – September 2020

EZB-Rats-Beschluss bezüglich TIPS

16.09.2020

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Am 24. Juli 2020 hat der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat) ein Maßnahmenpaket zur Förderung der Umsetzung von Echtzeitüberweisungen, sogenannter Instant Payments, beschlossen.

Basierend unter anderem auf den Diskussionen mit Markteilnehmern im Rahmen der AMI-Pay hat der EZB-Rat entschieden, dass zum einen alle in TARGET2 erreichbaren Zahlungsdienstleister, welche das SCT Inst Scheme gezeichnet haben, in TIPS (TARGET Instant Payment Settlement) erreichbar sein müssen. Das bedeutet, dass die Erreichbarkeit in TIPS entweder über eine direkte Teilnahme in TIPS mit eigenem Konto oder über die Reachable Party Funktionalität gewährleistet werden muss. Zum anderen sollen alle ACHs (Automated Clearing Houses), welche Instant Payments anbieten, ihre technischen Konten von TARGET2 nach TIPS verlagern. Dazu wird die entsprechende Funktionalität in TIPS geschaffen. Die technischen Konten der ACH sind dadurch in TIPS untereinander erreichbar, damit werden Cross-ACH-Zahlungen ermöglicht. Die Umsetzung der Beschlüsse ist für Ende 2021 vorgesehen. Beide Maßnahmen sollen zur weiteren Durchdringung von Echtzeitüberweisungen gemäß dem SCT Inst Scheme dienen, wie es von der EU-Kommission gefordert wird.