Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte II
Der EZB-Rat hat in seiner Sitzung am 10. März 2016 angekündigt, zur Verbesserung der geldpolitischen Transmission weitere Anreize für die Kreditvergabe der Banken zu setzen und eine weitere Serie gezielter längerfristiger Refinanzierungsgeschäfte II (GLRG-II) durchzuführen. Die genauen Ausführungsbestimmungen wurden schließlich am 28. April 2016 im GLRG-II Rechtsakt vom EZB-Rat beschlossen, welcher am 31. Oktober 2016 vom EZB-Rat angepasst wurde.
Es werden insgesamt vier GLRG-II beginnend im Juni 2016 in vierteljährlichem Abstand durchgeführt. Jedes GLRG-II wird dabei mit einer vierjährigen Laufzeit sowie einer freiwilligen Rückzahlungsoption ausgestattet sein. Bei entsprechender Nettokreditvergabe wird eine Prämie bis zur Höhe des Zinssatzes der Einlagefazilität gewährt.