Bundesbank veröffentlicht quantitative Studie zum Basel III-Monitoring

Die Kapitallücke deutscher Institute zur Erfüllung der CRR/CRD IV-Regelungen, die bis zum Jahr 2024 vollständig eingeführt werden, ist bereits jetzt nahezu geschlossen. Dies ist das Ergebnis einer heute veröffentlichten Studie der Deutschen Bundesbank. Sie untersucht seit 2011 halbjährlich, wie sich die Eigenkapitalreformen und die Liquiditätsstandards aus den Basel III-Reformpaketen auf deutsche Institute auswirken. Hierfür stellten 41 Institute Daten zur Verfügung, davon sieben der Gruppe 1, welche über eine Kernkapitalausstattung von mindestens 3 Mrd  verfügen und international aktiv sind, sowie weitere 34 Institute der Gruppe 2. "Die Studie zeigt eindrucksvoll, wie seit der ersten Erhebung zum Stichtag 30. Juni 2011 die Kapitalausstattung deutscher Institute gestärkt wurde", sagt Joachim Wuermeling, der für Banken- und Finanzaufsicht zuständige Vorstand der Bundesbank. "Damit ist zehn Jahre nach Ausbruch der globalen Finanzkrise durch die Lehman-Pleite ein wichtiger Schritt zur Stärkung des Finanzsystems vollzogen", so Wuermeling weiter.

Die vollständige Einführung der CRR/CRD IV im Jahr 2024 setzt das initiale Basel III-Reformpaket aus dem Jahre 2010 in EU-Recht um. Das Reformpaket stellt vor allem höhere Anforderungen an die Qualität und Quantität der vorzuhaltenden Eigenmittel, führt eine Verschuldungsquote ein und stellt neue Anforderungen an die Liquiditätsausstattung der Institute.

Über die vollständige Einführung der CRR/CRD IV hinaus berücksichtigt der Bericht erstmals auch die Auswirkungen des finalen Basel III-Reformpakets, welches Ende 2017 beschlossen wurde. Dieses beinhaltet vor allem eine Überarbeitung der Ermittlung der risikogewichteten Aktiva (RWA), inklusive der Einführung des sogenannten Output Floor in Höhe von 72,5 %. "In den Verhandlungen konnten viele wichtige deutsche Positionen berücksichtigt werden", sagt Wuermeling. So wurde erreicht, dass die Institute weiterhin für fast alle Forderungsklassen interne Modelle (engl. "Internal Ratings Based Approach", kurz IRBA) verwenden dürfen, d.h. für Forderungen gegenüber Banken und großen Unternehmen. Für Spezialfinanzierungen ist weiterhin der fortgeschrittene IRBA anwendbar und im für den deutschen Bankenmarkt wichtigen Bereich der Immobilienfinanzierung bleiben das Realkreditsplitting und der sogenannte Hard Test erhalten. Neu eingeführt wird der Output Floor, welcher die Kapitalersparnis aus internen Modellen mit dem Ziel begrenzt, die unerwünschte RWA-Variabilität einzudämmen.

Die Elemente des finalen Basel III-Reformpakets sollen bis zum Jahr 2022 vollständig in europäisches bzw. nationales Recht überführt werden; der Output Floor wird dabei schrittweise eingeführt, beginnend mit einem Faktor von 50 % im Jahr 2022 bis zur Zielgröße 72,5 % im Jahr 2027. "Internationale Standards zur Regulierung global agierender Banken sind das Fundament eines gesunden und widerstandsfähigen globalen Finanzsystems. Die Bundesbank unterstützt das auf internationaler Ebene verabschiedete Reformpaket und setzt sich entschieden für eine vollständige Umsetzung in EU-Recht ein", so Wuermeling.

Die Studie der Bundesbank mit Daten zum 31. Dezember 2017 zeigt nun, dass die Mindestkapitalanforderungen für deutsche Institute bei einer Vollumsetzung des Basel III-Reformpakets im Mittel um 23,7 % steigen, hiervon entfallen 17,4 % auf den Output Floor. Zur Erfüllung der Mindestkapitalanforderungen besteht zum Zeitpunkt der Einführung dieser Regelungen im Jahr 2022 kein wesentlicher zusätzlicher Kapitalbedarf deutscher Institute. Dieser erhöht sich entlang der schrittweisen Einführung des Output Floor bis 2027 auf insgesamt 12,2 Mrd .

"In Anbetracht des großzügigen Zeitrahmens bis zur finalen Umsetzung der Basel III-Standards im Jahre 2027 sehe ich deutsche Institute solide aufgestellt, um die Herausforderungen aus dem Basel III-Reformpaket zu meistern", sagt Wuermeling und ergänzt: "Bei der ersten Erhebung der Auswirkungen des initialen Basel III-Reformpakets zum Stichtag 30. Juni 2011 ergab sich eine Kapitallücke von 88 Mrd . Die Institute sollten den jetzt festgestellten Kapitalbedarf von 12 Mrd  aus dem finalen Reformpaket daher einfach decken können."

Die ebenfalls untersuchten Anforderungen an die Liquiditätsausstattung der Institute werden nahezu flächendeckend erfüllt. Alle Institute weisen eine Liquidity Coverage Ratio (LCR) von über 100 % auf. Zur Erfüllung der Net Stable Funding Ratio (NSFR) besteht nur noch ein geringer zusätzlicher Bedarf an stabiler Finanzierung.

Die halbjährliche Datenanalyse der Deutschen Bundesbank findet im Rahmen des Basel III-Monitoring des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) seit 2011 statt. Beide Institutionen haben heute ebenfalls ihre Berichte zum Stichtag 31. Dezember 2017 veröffentlicht. An der europäischen Erhebung beteiligen sich 144 Institute aus 18 EU-Mitgliedsländern auf freiwilliger Basis.