Häufig gestellte Fragen zu Euro-Sammlermünzen
Bitte informieren Sie sich zunächst hier, bevor Sie eine Anfrage an die Bundesbank richten.
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Die Deutsche Bundesbank hat die Aufgabe, den Zahlungsverkehr mit ausreichenden Zahlungsmitteln zu versorgen. Sie betreibt keinen Münzhandel und unterhält keine nach Münzzeichen und Jahrgängen gegliederten Bestände zur Abgabe an Sammler und sonstige Interessenten. Für die Belieferung dieses Personenkreises hat das Bundesministerium der Finanzen eine besondere Sammelstelle in Weiden, die Münze Deutschland, eingerichtet.
Die vorgenannte Stelle vertreibt Euro-Sammlermünzen in Spiegelglanzausführung sowie deutsche Euro-Münzserien (1 Cent - 2 Euro) in Normal- und Spiegelglanzausführung. Nicht im Lieferumfang enthalten sind sogenannte Starter-Kits (Haushaltsmischungen) sowie Umlaufmünzserien anderer Mitgliedsländer. Diese sind gegebenenfalls bei den nationalen Währungsbehörden oder im gewerblichen Münzhandel erhältlich. Adressen finden Sie unter Euro-Sammlermünzen.
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Die Starter Kits wurden über die jeweiligen nationalen Währungsbehörden vertrieben. Derzeit ist es jedoch nur möglich, die Starterkits aller Teilnehmerstaaten über den kommerziellen Münzhandel zu beziehen.
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Bis auf weiteres ist geplant, jährlich fünf bis sechs verschiedene Ausgaben von 20-Euro-Sammlermünzen herauszugeben. Es wird jeweils zwei verschiedene Ausführungen geben. Diese Münzen können in der Normalausführung (Stempelglanz) bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank und bei interessierten Banken erworben werden. Darüber hinaus wird ein Kontingent an den gewerblichen Münzhandel abgegeben. Der Nominalwert dieser Sammlermünzen beträgt bis Ende 2015 10 Euro.
Sowohl das Kreditgewerbe als auch der Münzenhandel sind berechtigt, bei der Ausgabe ein Ausgabeaufgeld zu erheben. Die Ausgabe bei den Filialen der Deutschen Bundesbank erfolgt zum Nennwert.
Die Spiegelglanzmünzen sind einzeln oder im Abonnement bei der Münze Deutschland, Weiden, erhältlich.
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Die 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter sind in allen Teilnehmerstaaten gesetzliches Zahlungsmittel, im Gegensatz zu den höherwertigen Euro-Sammlermünzen, die nur in dem ausgebenden Teilnehmerstaat gesetzliches Zahlungsmittel sind.
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Die Bundesregierung hat beschlossen, im Rahmen der europäischen Vereinbarungen jährlich eine zusätzliche 2-Euro-Umlaufmünze mit Gedenkcharakter und unterschiedlicher nationaler Rückseite prägen zu lassen.
Die Serie "Bundesländer", die jährlich aus insgesamt sechzehn verschiedenen 2-Euro-Münzen mit der Abbildung eines markanten Wahrzeichens oder Bauwerks des jeweiligen Bundeslandes bestehen soll, wurde nach dem Vorsitz im Bundesrat benannt.
Darüber hinaus haben alle europäischen Teilnehmerstaaten am 25. März 2007 die Münze "50 Jahre Römische Verträge" und am 1. Januar 2009 die Münze "10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion" mit jeweils einem einheitlichen Motiv herausgegeben. Auf Initiative der Europäischen Kommission wurde darüber hinaus am 2. Januar 2012 anlässlich des zehnten Jahrestags der Einführung des Euro-Bargelds von allen Mitgliedstaaten des Euroraums eine 2-Euro-Münze "10 Jahre Euro-Bargeld" mit identischem Motiv ausgegeben.
Die Anpassung der europäischen Regelungen zur Ausgabe von Euro-Umlaufmünzen im Jahr 2012 ermöglicht es dem Bund, neben der Ausgabe der Bundesländerserie jährlich eine zweite 2-Euro-Gedenkmünze auszugeben. Am 22. Januar 2013 haben Frankreich und Deutschland eine 2-Euro-Umlaufmünze mit identischem Motiv zum 50. Jahrestag der Unterzeichnung des Élysée-Vertrags in Umlauf gebracht.
Hinsichtlich der Verfügbarkeit ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei den genannten 2-Euro-Münzen trotz des besonderen Motivs um normale Umlaufmünzen handelt. Im Gegensatz zu den 10-Euro-Sammlermünzen, die in der Regel am Ausgabetag in voller Auflage geprägt werden und bei allen Filialen der Bundesbank vorrätig sind, werden Umlaufmünzen grundsätzlich sukzessive geprägt und bedarfsorientiert in Umlauf gebracht.
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Die Münzen werden nach und nach ganz normal in den Umlauf gebracht.
Darüber hinaus erscheinen jährlich spezielle 2-Euro-Münzsätze mit je einer 2-Euro-Umlaufmünze der Serie "Bundesländer" aus jeder der fünf Prägestätten, die nur bei der Münze Deutschland in den Ausführungen "Stempelglanz" und "Spiegelglanz" erhältlich sind.
Die 2-Euro-Münzsätze mit den 2-Euro-Umlaufmünzen, die von allen Euro-Teilnehmerstaaten gemeinsam herausgegeben wurden (2007 - 50 Jahre Römische Verträge, 2009 - 10 Jahre Wirtschafts- und Währungsunion, 2012 - 10 Jahre Euro-Bargeld) sowie die 2-Euro-Umlaufmünze, die 2013 gemeinsam mit Frankreich herausgegeben wurde (50 Jahre Élysée-Vertrag), sind bei der Münze Deutschland jedoch nur in der Ausführung „Spiegelglanz“ erhältlich.
Darüber hinaus sind die 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter auch in den Kursmünzsätzen enthalten, die für alle fünf Prägestätten in den Ausführungen „Stempelglanz“ und „Spiegelglanz“ bei der Münze Deutschland erhältlich sind.
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Eine aktuelle Liste der von allen Teilnehmerstaaten ausgegebenen 2-Euro-Gedenkmünzen finden Sie auf der Website der Europäischen Zentralbank.
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Alle bis Ende 2010 in Deutschland geprägten 10-Euro-Sammlermünzen bestehen aus Sterlingsilber (925 Tausendteile Silber/75 Tausendteile e Kupfer).
Aufgrund des gestiegenen Silberpreises hat das Bundesministerium der Finanzen als Münzherr in Deutschland im Oktober 2010 entschieden, den Silbergehalt der 10-Euro-Sammlermünzen ab dem Ausgabejahr 2011 von 925 Tausendteile Silber/75 Tausendteile Kupfer (Sterlingsilber) auf 625 Tausendteile Silber/375 Tausend Teile Kupfer zu reduzieren. Dies galt sowohl für die Normalprägung als auch für die höherwertige Spiegelglanzqualität.
Im April 2011 hat das Bundesministerium der Finanzen vor dem Hintergrund des weiter gestiegenen Silberpreises entschieden, dass - beginnend mit der 10-Euro-Sammlermünze "125 Jahre Automobil" - die Normalprägungen künftig aus einer Kupfer-Nickel-Legierung (CuNi25) hergestellt werden. Die Münzen in der höherwertigen Spiegelglanzqualität werden weiterhin in einer Legierung aus 625 Tausendteile Silber/375 Tausendteile Kupfer geprägt. Zur Unterscheidung der beiden Prägequalitäten tragen die Münzen in Spiegelglanz auf der Rückseite einen entsprechenden Hinweis auf den Silbergehalt ("Silber 625"). Zum Jahresende 2015 werden die deutschen Sammlermünzen zu 10 Euro auf den Nominalwert 20 Euro umgestellt.
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Die nachstehende Datei enthält eine Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland geplanten bzw. erteilten Aufträge zur Prägung von Sammlermünzen zu 10 Euro.
Abbildungen und Beschreibungen der 10-Euro-Sammlermünzen finden Sie auf der Internetseite der Münze Deutschland.
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Die neuen 20-Euro-Münzen bestehen ab 2016 sowohl in Stempelglanz- als auch in Spiegelglanzqualität aus 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer. In der Stempelglanzqualität werden die Münzen zum Nennwert - also für 20 Euro - ausgegeben. In der Qualität Spiegelglanz wird der Ausgabepreis über dem Nennwert liegen. Die neuen 20-Euro-Münzen wiegen 18 Gramm und haben einen Durchmesser von 32,5 Millimetern.
Die erste 20-Euro-Münze wurde im Februar 2016 - mit dem Motiv „Rotkäppchen“ aus der Serie Grimms Märchen ausgegeben.
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Die nachstehende Datei enthält eine Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland geplanten bzw. erteilten Aufträge zur Prägung von Sammlermünzen zu 20 Euro.
Die Abbildungen und Beschreibungen der Sammlermünzen zu 20 Euro finden Sie auf der Internetseite der Münze Deutschland.
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Mit Ausnahme der 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter, die als Umlaufmünzen in allen Euro-Teilnehmerstaaten gesetzliches Zahlungsmittel sind, sind alle europäischen Sammlermünzen grundsätzlich nur im jeweiligen Ausgabeland gesetzliches Zahlungsmittel. Deutsche 10-Euro-Sammlermünzen sind somit nur in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel.
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Im Jahr 2010 hat das Bundesministerium der Finanzen eine mehrjährige Serie von 20-Euro-Sammlermünzen (Gold) zum Thema "Deutscher Wald" aufgelegt. Die Serie umfasst sechs Motive und wurde von 2010 bis 2015 ausgegeben. Ab 2016 ist eine mehrjährige Serie von Sammlermünzen zu 20 Euro (Gold) zum Thema „Heimische Vögel“ geplant.
Die Münzen beider Serien bestehen jeweils aus Feingold (999,9 Au), wiegen 3,8879 Gramm (1/8 Unze) und haben einen Durchmesser von 17,5 mm. Abbildungen und Beschreibungen der Sammlermünzen zu 20 Euro (Gold) finden Sie auf der Internetseite der Münze Deutschland.
Die Inverkehrgabe erfolgt durch die Münze Deutschland, bei der die Sammlermünzen zu 20 Euro im Rahmen eines gesonderten Bestellverfahrens bezogen werden können. Die Filialen der Deutschen Bundesbank sind an der Ausgabe nicht beteiligt.
Die folgende Datei enthält eine Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland geplanten bzw. erteilten Aufträge zur Prägung von Sammlermünzen zu 20 Euro (Gold).
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Anlässlich der Einführung des Euro-Bargeldes ließ der Bund Sammlermünzen (Goldgehalt: 999,9/1000) zu ½ Unze (Nennwert: 100 Euro) und zu 1 Unze (Nennwert: 200 Euro) prägen. Die Auflage der Sammlermünze zu 100 Euro betrug 500.000 Stück (je Münzstätte A, D, F, G und J 100.000 Stück), die Auflage der Sammlermünze zu 200 Euro 100.000 Stück (je Münzstätte 20.000 Stück). Die Münzen wurden ab dem 9. Mai 2002 in Umlauf gebracht.
Seit 2003 gibt das Bundesministerium der Finanzen eine mehrjährige Serie von 100-Euro-Sammlermünzen zum Thema „UNESCO-Weltkulturerbe in Deutschland“ heraus. Sie bestehen aus Feingold (999,9 Au) und haben ein Gewicht von 15,55 Gramm (1/2 Unze).
Abbildungen und Beschreibungen der Sammlermünzen zu 100 und 200 Euro finden Sie auf der Website der Münze Deutschland.
Die Dienststellen der Bundesbank waren und sind nicht an der Ausgabe beteiligt, so dass die Sammlermünzen zu 100 und 200 Euro nicht bei der Bundesbank bezogen werden können. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die Münze Deutschland. Die Inverkehrgabe der Münzen erfolgt jeweils im Rahmen eines gesonderten Bestellverfahrens.
Die folgende Datei enthält eine Übersicht über die in der Bundesrepublik Deutschland geprägten bzw. geplanten Sammlermünzen zu 100 und 200 Euro.
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Es gelten die Ausführungen unter der Frage „Gibt es Regelungen, die die anzunehmende Menge an Euro-Münzen bei einer Zahlung beschränken?“ bei den häufig gestellten Fragen zu Euro-Münzen.
Zudem haben Euro-Sammlermünzen nur im ausgebenden Land die Stellung eines gesetzlichen Zahlungsmittels. Es besteht rechtlich kein Anspruch darauf, in einem anderen Land als dem ausgebenden mit diesen Euro-Sammlermünzen bezahlen zu können.
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