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    Startbild zum Video des Geldmuseums zum Thema Vögel und Geldpolitik
    Geldmuseum - Wo piept es denn da?

    Was haben Vögel mit Geldpolitik zu tun? Mehr als Sie denken! Tauben stehen für Vertreter einer lockereren Geldpolitik. Falken gelten eher als Vertreter einen strafferen Geldpolitik. Dass diese darum auch im Geldmuseum zu sehen sind, erklärt Moderatorin Silviana Ursu im letzten Teil unserer Reihe aus dem Geldmuseum. 

    Geldmuseum - Wo piept es denn da?
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Was finde ich in dieser Rubrik?

Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.

30 Beiträge
  • Rat der Europäischen Union

    Der Rat der Europäischen Union - in vielen Dokumenten kurz als Rat bezeichnet - ist ein EU-Organ, das aus Regierungsvertretern der Mitgliedstaaten besteht, normalerweise den zuständigen Fachministern. Der Rat ist - zusammen mit dem Europäischen Parlament - der Gesetzgeber der Union. Dem Rat für Auswärtige Angelegenheiten steht die Hohe Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik vor, für die anderen neun Ratsformationen wechselt der Vorsitz mit jeweils sechsmonatiger Amtszeit zwischen den Mitgliedstaaten. Der Präsident der Europäischen Zentralbank wird zur Teilnahme an den Tagungen des Rates eingeladen, wenn dieser Fragen im Zusammenhang mit den Zielen und Aufgaben des ESZB erörtert. Er ist vom Europäischen Rat zu unterscheiden, in dem die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten zusammenkommen.

    Siehe auch

    • Ecofin-Rat
    • Europäische Kommission (EU-Kommission)
    • Europäische Union (EU)
    • Europäisches Parlament
  • Rate des technischen Fortschritts

    Die Rate des technischen Fortschritts beschreibt den Teil einer Produktionssteigerung, der nicht durch eine ertragreichere Kombination der Produktionsfaktoren Arbeit und Kapital erklärt werden kann und deshalb technologischen Verbesserungen zugeschrieben wird.

    Siehe auch

    • Bruttoinlandsprodukt (BIP)
  • Ratenkredit

    Siehe auch

    • Kredit
  • Rating

    Bei einem Rating werden Schuldner oder Wertpapiere hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit oder Kreditqualität nach Bonitätsgraden eingestuft. Die Einstufung wird in der Regel von sogenannten Ratingagenturen vorgenommen. Die besten Bonitätsgrade sind dabei von den bekanntesten Agenturen als AAA oder Aaa notiert, schlechtere Noten mit ähnlichen Buchstaben- und Ziffernkombinationen. Die Kreditqualität von Schuldnern oder Wertpapieren mit einem Rating im Bereich von BBB- oder besser wird als vergleichsweise hoch eingeschätzt. Schuldner oder Wertpapiere mit einem schlechteren Rating werden als spekulativ eingestuft und diese Wertpapiere auch als Hochzinspapiere (High Yield Bonds) bezeichnet. Im Herbst 2009 wurde die EU-Rating-Verordnung verabschiedet. Seither unterliegen in der EU tätige Ratingagenturen einer Beaufsichtigung durch die zuständigen Behörden.

    Siehe auch

    • Bonität
    • Ratingagentur
  • Ratingagentur

    Ratingagenturen sind Wirtschaftsunternehmen, die andere Wirtschaftsunternehmen, Banken, Staaten und von diesen ausgegebene Wertpapiere bezüglich deren Bonität bewerten (englisch: „to rate“). Als Ergebnis geben sie eine Einschätzung ab, für wie gut sie einen Schuldner – also den Emittenten der Wertpapiere – halten, in der Zukunft seine Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, bzw. wie hoch sie das Risiko einschätzen, dass die von ihm begebenen Wertpapiere „ausfallen“. Angesichts der steigenden Zahl von Emittenten sowie der oft hochkomplexen Finanzierungsinstrumente können diese Einschätzungen den Anlegern helfen, sich bei ihren Anlageentscheidungen zu orientieren. Je schlechter die Ratingnote, desto höhere Zinsen muss ein Schuldner zum Ausgleich des höheren Risikos zahlen, und umgekehrt.

    Siehe auch

    • Bonität
    • Rating
  • Realignment

    Unter Realignment versteht man die Anpassung bzw. Neuordnung von Wechselkursen in Systemen fester Wechselkurse.

    Siehe auch

    • Wechselkurs
    • Wechselkurssystem
  • Realkredit

    Bei einem Realkredit wird ein Darlehen durch Grundpfandrechte (Hypotheken, Grundschulden oder Rentenschulden) besichert. Typischerweise lauten Realkredite auf hohe Beträge und weisen lange Laufzeiten auf.

    Siehe auch

    • Grundschuld
    • Hypothek
    • Mortgage Backed Security (MBS)
  • Realkreditinstitut

    Siehe

    • Pfandbriefbank
  • Reallohn

    Der Reallohn ist das Entgelt für geleistete Arbeit (Nominallohn), bereinigt um Veränderungen des Preisniveaus. Die Entwicklung des Reallohns über die Zeit bietet einen Maßstab für die Entwicklung der Kaufkraft von Löhnen und Gehältern.

  • Realzins

    Der Realzins ergibt sich aus dem nominalen Zins abzüglich der aktuellen Preissteigerungsrate. Er gibt somit die Verzinsung unter Berücksichtigung des tatsächlichen Geldwertverlusts an. In einer alternativen Definition ergibt sich der Realzins aus dem nominalen Zins abzüglich der erwarteten Preissteigerungsrate. Er gibt somit die Verzinsung unter Berücksichtigung des erwarteten Geldwertverlusts an.

    Siehe auch

    • Nominalzins
  • Referenzwert für das Geldmengenwachstum

    Als Referenzwert für das Geldmengenwachstum wird in der Fachsprache des Eurosystems eine vom EZB-Rat festgelegte Leitlinie bezeichnet, die angibt, welche Wachstumsrate der Geldmenge unter normalen Verhältnissen mit dem Ziel Preisstabilität im Einklang steht. Ähnlich wie früher das Geldmengenziel der Bundesbank leitet auch der EZB-Rat den Referenzwert aus Eckwerten für das Wachstum des Produktionspotenzials, einer Vorgabe für den mittelfristig erwünschten Anstieg des Preisniveaus sowie einer Schätzung für den Trend in der Umlaufsgeschwindigkeit des Geldes ab. Bei der Einführung des Euro hat der EZB-Rat den Referenzwert auf eine Jahreswachstumsrate der Geldmenge von 4,5 Prozent festgelegt und ihn seither nicht verändert.

    Siehe auch

    • EZB-Rat
    • Geldmenge
    • Preisniveaustabilität
    • Produktionspotenzial
  • Referenzzinssatz

    Als Referenzzinssatz bezeichnet man einen Zinssatz, der als Orientierungsgröße für entsprechende Zinssätze in Finanzgeschäften dient. Dieser Zinssatz wird von einer zentralen Stelle bestimmt und veröffentlicht. Beispielhaft zu nennen sind der LIBOR, der EURIBOR und der €STR.

    Siehe auch

    • Euro Short-Term Rate (€STR)
    • Euro Interbank Offered Rate (Euribor)
    • London Interbank Offered Rate (Libor)
    • Zins
  • Refinanzierung

    Von Refinanzierung spricht man ganz allgemein, wenn sich Geschäftsbanken – welche die Wirtschaft „finanzieren“ – selbst Finanzmittel beschaffen. Im engeren Sinne spricht man von Refinanzierung, wenn sich Geschäftsbanken bei der Zentralbank mit Zentralbankgeld versorgen. Eine einzelne Bank kann sich auch am (Interbanken-) Geldmarkt Zentralbankgeld beschaffen. Das Bankensystem insgesamt erhält zusätzliches Zentralbankgeld aber nur bei der Zentralbank – es kann sich nur bei der Zentralbank refinanzieren. Der Refinanzierungsbedarf des Bankensystems ist der Ansatzpunkt für die Geldpolitik. Die Refinanzierung wird in der Regel über Offenmarktgeschäfte abgewickelt.

    Siehe auch

    • Geldmarkt
    • Mindestreserve
    • Offenmarktgeschäft
    • Zentralbankgeld
  • Refinanzierungsfähige Sicherheiten

    Siehe

    • Notenbankfähige Sicherheiten
  • Rendite

    Als Rendite wird der Ertrag auf das eingesetzte Kapital bezeichnet. Die Rendite wird üblicherweise als Prozentsatz angegeben und bezieht sich meist auf den Zeitraum von einem Jahr. Die Rendite einer festverzinslichen Anleihe wird aus ihrem Marktkurs, ihrer Nominalverzinsung sowie ihrer Laufzeit errechnet.

  • Rentabilität

    Rentabilität bezeichnet allgemein das Verhältnis des Erfolges zum eingesetzten Kapital. Die Eigenkapitalrentabilität ist das Verhältnis des Reingewinns einer Periode zum Eigenkapital, ausgedrückt in Prozent. Rentabilität wird bisweilen mit dem Begriff Rendite gleichgesetzt.

  • Rentenmarkt

    Der Rentenmarkt oder Anleihemarkt ist der Teil des Kapitalmarkts, an dem Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden.

    Siehe auch

    • Anleihe
    • Anleihenmarkt
    • Kapitalmarkt
    • Schuldverschreibung
  • Rentenpapier

    Rentenpapier ist eine gängige Bezeichnung für ein festverzinsliches Wertpapier. Die Bezeichnung leitet sich daraus ab, dass solch ein Wertpapier dem Inhaber eine regelmäßige Einnahme verschafft – ähnlich einer Rente.

    Siehe auch

    • Anleihe
    • Rentenmarkt
    • Schuldverschreibung
  • Repartierung

    Wenn bei einem Tenderverfahren die Nachfrage das Angebot übersteigt, wird das zur Verfügung stehende Zuteilugsvolumen durch eine Repartierung nach einem bestimmten Schlüssel auf die Bieter verteilt. Bei Mengentendern werden alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz zugeteilt. Dieser ergibt sich aus dem vorgesehenen Zuteilungsvolumen, dividiert durch den Gesamtbetrag der Gebote. Bei Zinstendern werden lediglich die Gebote zum marginalen, d. h. dem niedrigsten gerade noch akzeptierten Zinssatz, entsprechend repartiert. Gebote zu höheren Zinssätzen werden voll zugeteilt.

    Siehe auch

    • Mengentender
    • Offenmarktgeschäft
    • Tender
    • Vollzuteilung
    • Zinstender
  • Repogeschäft (Repurchase Agreement)

    Siehe

    • Pensionsgeschäft
  • Reservewährung

    Als eine Reservewährung wird eine weltweit geschätzte Währung oder Korbwährung (Sonderziehungsrechte) bezeichnet, die von Zentralbanken zur Sicherung der internationalen Liquidität in der Währungsreserve gehalten wird. Währungen müssen grundsätzlich voll konvertibel sein (Konvertibilität), um als Reservewährung international akzeptiert zu werden. Die quantitativ bedeutendsten Reservewährungen sind der US-Dollar und der Euro.

    Siehe auch

    • Konvertibilität
    • Sonderziehungsrechte (SZR)
    • Währung
  • Residential Mortgage Backed Securities (RMBS)

    Eine Residential Mortgage Backed Security (RMBS) ist ein durch Verbriefung geschaffenes handelbares Wertpapier, das durch einen Pool an Krediten für private Wohnimmobilien besichert ist.

    Siehe auch

    • Mortgage Backed Security (MBS)
    • Verbriefung
  • Restrukturierungsfonds

    Der Restrukturierungsfonds ist ein 2011 durch das Restrukturierungsfondsgesetz geschaffenes Sondervermögen des Bundes. Er wird über die Bankenabgabe von der Kreditwirtschaft finanziert und soll in Schieflage geratene systemrelevante Banken sanieren, umorganisieren und nicht-systemrelevante Teile nötigenfalls abwickeln. Die Zielgröße für das Gesamtvolumen des Fonds beträgt 70 Milliarden Euro. Der Fonds kann nötigenfalls bis zu 100 Milliarden Euro an Kredit aufnehmen. Der Restrukturierungsfonds soll die Stabilität des Finanzsystems erhöhen; seine Mittel sollen sicherstellen, dass auch eine Großbank nötigenfalls abgewickelt werden kann – und zwar zu Lasten des Bankensystems und nicht des Steuerzahlers. Der Restrukturierungsfonds wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht im Rahmen ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde verwaltet.

    Siehe auch

    • Bankenabgabe
    • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    • Restrukturierungsgesetz

    Weiterführende Informationen

    • Die neuen europäischen Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten Monatsberichtsaufsatz Juni 2014
      16.06.2014 | 204 KB, PDF Vorlesen
  • Restrukturierungsgesetz

    Das Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz) ist ein deutsches Artikelgesetz aus dem Jahr 2010, welches dazu beitragen soll, die Schieflage einer systemrelevanten Bank ohne Gefahr für die Stabilität des Finanzsystems bewältigen zu können. Mittlerweile wurde mit der Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und dem einheitlichen Abwicklungsmechanismus auch auf europäischer Ebene ein neues Sanierungs- und Abwicklungsregime für Banken geschaffen. Die Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten wurde mit dem Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) in deutsches Recht umgesetzt.

    Siehe auch

    • Bankenabgabe
    • Einheitlicher Abwicklungsmechanismus
    • FMSA (Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung)
    • Restrukturierungsfonds
    • Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten
    • Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
    • Systemrelevantes Institut
  • Rezession

    Als Rezession wird ganz allgemein die konjunkturelle Abschwungsphase bezeichnet, die auf einen Boom folgt. In der Wirtschaftspolitik wird häufig dann von einer Rezession gesprochen, wenn das Bruttoinlandsprodukt in mindestens zwei aufeinander folgenden Quartalen schrumpft. In einer weiter gefassten Definition spricht man bereits von Rezession, wenn sich die Zuwachsrate des Bruttoinlandsprodukts im Vergleich zu den Vorperioden nur abgeschwächt hat.

    Siehe auch

    • Boom
    • Bruttoinlandsprodukt (BIP)
    • Konjunktur
  • Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

    Die EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Finanzinstituten (Bank Recovery and Resolution Directive, BRRD) harmonisiert die Instrumente für die Sanierung oder Abwicklung von Kreditinstituten in der EU. Die BRRD schreibt vor, dass bei Scheitern einer Bank in der Regel zunächst deren Eigentümer und Gläubiger die Risiken und Verluste tragen müssen, und erst danach ein von der gesamten Bankenindustrie finanzierter Abwicklungsfonds (Single Bank Resolution Fund, SBRF). Dieses so genannte Bail-in der Eigentümer und Gläubiger soll sicherstellen, dass auch für Kreditinstitute wieder das marktwirtschaftliche Prinzip der Haftung für eigene Verluste gilt. Die in der BRRD niedergelegten Regeln für die „Haftungskaskade“ sind komplex, im Extremfall können staatliche Institutionen weiterhin  an der Sanierung oder Abwicklung eines Instituts finanziell beteiligt werden („Bail-out“). Auf den Instrumenten der BRRD setzt der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) auf; der SRM samt dem Einheitlichen Abwicklungsfonds für Banken (SBRF) wiederum ist eines der Elemente der Bankenunion. Der SRM ergänzt den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus für die Banken.

    Siehe auch

    • Bail-In
    • Bail-Out
    • Bankenunion
    • Einheitlicher Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF)
    • Einheitlicher Abwicklungsmechanismus
    • Einheitlicher Aufsichtsmechanismus

    Mehr zum Thema

    • Monatsbericht - Juni 2014
      16.06.2014
  • Risikodiversifikation

    Bei der Risikodiversifikation handelt es sich um ein Konzept der Betriebswirtschaftslehre zur Reduzierung eines Gesamtrisikos durch dessen Unterteilung in mehrere kleinere Einzelrisiken. Dieses Konzept kann beispielsweise für die Geldanlage oder die Wahl des Produktsortiments eines Unternehmens angewendet werden. Die Risiken können dabei auf unterschiedlichste Art gestreut werden, z.B. regional, saisonal, personell oder objektbezogen.

    Die verschiedenen Risiken sollten sich dabei nicht gleichgerichtet verhalten, also positiv korrelieren. Sie sollten sich tendenziell entgegengesetzt verhalten, also negativ korrelieren. Im Ergebnis ist das Risiko von Verlusten bei größerer Diversifizierung geringer, weil sich die positiven und negativen Schwankungen der einzelnen Risiken weitestgehend ausgleichen.

  • Risikoprämie

    Die Risikoprämie stellt eine Bewertung für das mit einem Finanzinstrument übernommene Risiko dar. Sie wird in die vereinbarten Zahlungen eingepreist, so dass dem Risiko des Verlusts die Chance eines höheren Gewinns gegenübersteht, wenn das Risiko nicht eintritt. Der Vergleich des erwarteten Gewinns aus einem risikobehafteten Finanzinstrument mit einem risikofreien Engagement (dem Halten einer Staatsanleihe mit höchster Bonitätsnote) kann eine gute Abschätzung der Risikoprämie erlauben.

  • RMBS (Residential Mortgage Backed Securities )

    Siehe

    • Residential Mortgage Backed Securities (RMBS)
  • Rotationsprinzip im EZB-Rat

    Als Rotationsprinzip im EZB-Rat wird eine Vereinbarung bezeichnet, die unter bestimmten Bedingungen den Grundsatz aufhebt, dass jedes Mitglied im EZB-Rat bei allen Entscheidungen ein Stimmrecht hat; an die Stelle dieses Grundsatzes tritt das Rotationsprinzip. Dieses Prinzip trat am 1. Januar 2015 mit der Einführung des Euro in Litauen in Kraft, da damit das 19. Land dem Euro-Währungsgebiet beigetreten war. Demnach werden die Zentralbanken entsprechend der Wirtschaftskraft und Größe des Finanzsektors ihrer Heimatländer in zwei Gruppen unterteilt. Die fünf "stärkeren Länder" (u.a. auch Deutschland) erhalten zusammen vier Stimmen, die monatlich rotieren. Die zweite Gruppe, die aus 14 oder mehr Ländern besteht, erhält elf Stimmrechte, die ebenfalls monatlich rotieren. Lediglich die sechs Mitglieder des EZB-Direktoriums behalten dauerhaft ihr Stimmrecht. Seit das Rotationsprinzip gilt, hat z.B. der Präsident der Deutschen Bundesbank jeden fünften Monat kein Stimmrecht im EZB-Rat; er kann  aber an den Sitzungen und Diskussionen teilnehmen. Das Rotationsprinzip soll bewirken, dass die größeren Mitgliedsländer auch nach Aufnahme vieler kleinerer Länder in die Währungsunion bei  Abstimmungen ein gewisses quantitatives Gewicht behalten. Ab 22 Mitgliedstaaten werden drei Gruppen gebildet, wobei die erste Gruppe unverändert bleibt. Die zweite Gruppe mit der Hälfte aller Länder erhält dann noch acht Stimmen und die dritte Gruppe mit den kleinsten Ländern erhält drei Stimmrechte.

    Siehe auch

    • Eurosystem
    • EZB-Direktorium
    • EZB-Rat

    Weiterführende Informationen

    • Wie die Stimmrechte im EZB-Rat rotieren

      19.09.2014

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