Allgemeine Suche
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Behandlung bestimmter Verbindlichkeiten – Haftungsrangfolge in der Insolvenz und Abwicklung
Mit der Änderungsrichtlinie zur BRRD (Richtlinie (EU) 2017/2399) wurde die Gläubigerhierarchie durch den europäischen Gesetzgeber harmonisiert (neue Gläubigerhierarchie).
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Abwicklung Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG)
Mögliche Abwicklungsmaßnahmen der Behörden und die Voraussetzungen, die für deren Einsatz erfüllt sein müssen.
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Liquiditätsverordnung
Die Liquiditätsverordnung ist 2007 in Kraft getreten und ersetzt den zuvor gültigen Grundsatz II. Sie konkretisiert die Anforderungen des Kreditwesengesetz, wonach Institute und Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtung jederzeit ausreichend zahlungsbereit sein müssen.
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Aufsichtliche Meldungen der Institute in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung
Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 680/2014 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die aufsichtlichen Meldungen der Institute wurde 2020 in Bezug auf die Liquiditätsdeckungsanforderung an Kreditinstitute angepasst.
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Einheitlicher Aufsichtsmechanismus Bankenaufsicht in der Europäischen Union
Seit 2014 wird die Aufsicht über die Banken im Euro-Währungsgebiet durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus wahrgenommen. Das neue System der Bankenaufsicht setzt sich aus der Europäischen Zentralbank und den nationalen zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder zusammen.
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Verbriefungen Artikel 242 bis 270e der Capital Requirements Regulation
Die grundlegende Idee einer Verbriefung ist, dass ein Bündel von Forderungen tranchiert, in handelsfähige Wertpapiere umgewandelt und am Kapitalmarkt platziert wird. Unternehmen können so ihre Kundenforderungen verkaufen, sich am Kapitalmarkt refinanzieren und mit den Erlösen Investitionen tätigen. Banken nutzen Verbriefungen u. a. zur Refinanzierung, zur Eigenmittelentlastung, zur Kreditrisikominderung und zur Portfoliosteuerung.