Reguläre Umlaufmünzen

Jede Euro-Münze hat eine gemeinsame "europäische" und eine "nationale" Seite. Die gemeinsame Seite ist in allen Mitgliedstaaten des Euroraums einheitlich gestaltet. Jedes Euro-Teilnehmerland kann die nationalen Seiten seiner Euro-Münzen mit eigenen Motiven und Symbolen gestalten.

2-Euro-Gedenkmünzen

Bei den 2-Euro-Münzen mit Gedenkcharakter handelt es sich um Umlaufmünzen, mit denen man in allen Teilnehmerstaaten bezahlen kann. Die Bezeichnung der 2-Euro-Umlaufmünzen mit Gedenkcharakter als Gedenkmünzen entspricht dem Sprachgebrauch.

Sammlermünzen

Seit Einführung des Euro-Bargeldes werden jährlich mehrere deutsche Euro-Sammlermünzen herausgegeben, die nur in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel sind. Ausgaben dieser Münzen in der Prägequalität „Stempelglanz“ sind bei allen Filialen der Deutschen Bundesbank ab dem Ausgabetag und nur solange der Vorrat reicht zum Nominalwert erhältlich.

Rechtliche Rahmenbedingungen des Münzwesens

Das Bundesministerium der Finanzen hat in Deutschland, auch nach der Einführung des Euro, das alleinige Recht, Münzen auszugeben (Münzregal). Dafür steht ihr der Münzgewinn zu, der in den Bundeshaushalt eingeht. Die Münzen und Banknoten in Deutschland werden von der Deutschen Bundesbank in Umlauf gebracht.