Veröffentlichungspraxis und Revisionszyklus

Veröffentlichungspraxis  

Die Bundesbank erstellt monatlich die deutsche Zahlungsbilanz. Die Ergebnisse werden circa fünf bis sechs Wochen nach Ende des Berichtsmonats in folgender Form veröffentlicht:

  • Pressenotiz
  • Zeitreihen-Datenbank
  • Statistische Fachreihe Zahlungsbilanzstatistik 
  • Weitere Tabellen 
  • Monatsbericht

Die genauen Termine können dem Veröffentlichungskalender entnommen werden.

Revisionspolitik

Mit Veröffentlichung der vorläufigen Daten des aktuellen Berichtsmonats werden standardmäßig die Angaben für den vorangegangenen Berichtsmonat korrigiert (Vormonatsrevision). Diese Revisionen beinhalten Nach- und Korrekturmeldungen von Meldepflichtigen zum Außenwirtschaftsverkehr sowie sonstige verspätet verfügbare Informationen.

Weitere Revisionen werden in folgenden Monaten übernommen bzw. durchgeführt:

März: Im jährlichen Turnus werden zum Monatsbericht März Revisionen für das vorherige Berichtsjahr sowie die drei Vorjahre durchgeführt. Bei diesen Jahresberichtigungen werden Nach- und Korrekturmeldungen sowie neuere Informationen aus Sekundärquellen berücksichtigt und vorläufige Schätzungen revidiert oder ersetzt. Methodische Anpassungen werden auch für weiter zurückliegende Zeiträume zu diesem Termin durchgeführt.

Juni: Übernahme neuer Informationen aus dem Auslandsvermögensstatus und Außenhandelsstatistik (in der Regel 2 Quartale).

September: Übernahme neuer Informationen aus dem Auslandsvermögensstatus, der Außenhandelsstatistik, Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung sowie der Reiseverkehrsausgaben (in der Regel 12 Quartale).

Dezember: Übernahme neuer Informationen aus dem Auslandsvermögensstatus, der Außenhandelsstatistik inklusive der Jahreskorrekturen des Außenhandels (in der Regel 8 Quartale).

Neben den genannten Revisionsterminen kann es auch zu außerordentlichen Revisionen kommen. Bei Revisionen von bedeutender Größenordnung beziehungsweise bei der Aufdeckung gravierender Fehler wird im Einzelfall ab­gewogen, ob die Analyse der Zahlungsbilanz durch den Fehler beeinträchtigt wird und daher eine Korrektur zur nächsten Veröffentlichung erfolgen sollte oder ob eine Berichtigung zum nächsten regulären Revisionstermin aus­reichend ist.

Außerordentliche Revisionen werden auf der Homepage und im Newsletter zur Pressenotiz der Zahlungsbilanzstatistik separat bekanntgegeben.