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    Startbild zum Video des Geldmuseums zum Thema Vögel und Geldpolitik
    Geldmuseum - Wo piept es denn da?

    Was haben Vögel mit Geldpolitik zu tun? Mehr als Sie denken! Tauben stehen für Vertreter einer lockereren Geldpolitik. Falken gelten eher als Vertreter einen strafferen Geldpolitik. Dass diese darum auch im Geldmuseum zu sehen sind, erklärt Moderatorin Silviana Ursu im letzten Teil unserer Reihe aus dem Geldmuseum. 

    Geldmuseum - Wo piept es denn da?
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    Das Schülerbuch „Geld und Geldpolitik“ ist als gedrucktes Buch für Schulklassen sowie digital mit weiterführenden Informationen erhältlich.

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Was finde ich in dieser Rubrik?

Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.

53 Beiträge
  • G-SIB (Global Systemically Important Bank)

    Siehe

    • Global systemrelevante Bank
  • G-SIFI (Global Systemically Important Financial Institution)

    Siehe

    • Global systemrelevantes Finanzinstitut (G-SIFI)
  • G-SII (Global Systemically Important Institutions)

    Siehe

    • Global systemrelevantes Institut
  • G-SII (Global Systemically Important Insurer)

    Siehe

    • Global systemrelevantes Versicherungsunternehmen
  • G7, G20

    In den Gruppen der 7 und 20 (G7, G20) kommen in informellen Beratungsrunden Länder mit vergleichbaren wirtschaftlichen Interessen zusammen, um sich abzustimmen und neue Impulse zu geben. Die G7 umfasst Deutschland, Frankreich, Italien, Japan, Kanada, das Vereinigte Königreich und die USA. Die Deutsche Bundesbank wird durch ihren Präsidenten bei den Beratungen der G7-Finanzminister und Notenbankgouverneure vertreten. Die G20 umfasst die G7, die EU, Argentinien, Australien, Brasilien, China, Indien, Indonesien, Mexiko, Russland, Saudi-Arabien, Südafrika, Südkorea und die Türkei; damit repräsentiert sie rund zwei Drittel der Weltbevölkerung. Die Mitgliedschaft der Staaten wird jeweils durch die Finanzministerien und Notenbanken ausgeübt.

    Siehe auch

    • Internationaler Währungsfonds (IWF)
    • Weltbank
  • Gedeckte Schuldverschreibung

    Eine gedeckte Schuldverschreibung (englisch: Covered Bond) zeichnet sich dadurch aus, dass sie den Anlegern einen Ausfallschutz bietet. Für eine gedeckte Schuldverschreibung haftet primär der Emittent, meist eine Bank. Im Falle eines Ausfalles des Emittenten sind die Gläubiger zusätzlich durch einen Bestand an Sicherheiten gegen Verluste geschützt. Diese Sicherheiten bestehen häufig aus Grundpfandrechten oder Anleihen des öffentlichen Sektors. Damit unterscheiden sich Covered Bonds sowohl von unbesicherten Schuldverschreibungen als auch von forderungsbesicherten Wertpapieren (Asset Backed Securities, ABS), die von Zweckgesellschaften begeben werden, welche neben den sichernden Forderungen über keine weiteren Vermögenswerte verfügen. Eine wichtige Form von Covered Bonds sind Pfandbriefe.

    Siehe auch

    • Forderungsbesichertes Wertpapier
    • Primärmarkt
    • Sekundärmarkt
    • Schuldverschreibung
  • Gegenprüfung

    Siehe

    • Cross Checking
  • Geld

    Geld ist das allgemein anerkannte Tausch- und Zahlungsmittel, auf das sich eine Gesellschaft verständigt hat. Ist man durch die Rechtsordnung verpflichtet, das Geld anzunehmen, dient es als gesetzliches Zahlungsmittel, durch das eine Schuld mit rechtlicher Wirkung getilgt werden kann. Im Euro-Währungsgebiet ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel. Im Eurosystem dürfen nur die Zentralbanken Euro-Bargeld schaffen und in Umlauf bringen.

    Siehe auch

    • Geldfunktionen
    • Geldschöpfung
  • Geldbearbeitung

    Im Rahmen der Geldbearbeitung prüft die Bundesbank Banknoten und Münzen auf Echtheit und Umlauffähigkeit. Dies gehört nach § 3 Bundesbankgesetz zu ihren Aufgaben. Um diese Aufgabe zu erfüllen, betreibt die Bundesbank in ihren Filialen Banknoten- und Münzbearbeitungssysteme, mit deren Hilfe jederzeit eine hohe Bargeldqualität in Deutschland sichergestellt wird. Verschmutzte oder beschädigte Banknoten werden aussortiert, geschreddert, zu Briketts gepresst und entsorgt. Auch Falschgeld wird hierbei aussortiert. Die Hochleistungsmaschinen in den Filialen der Bundesbank prüfen pro Sekunde 28 Geldscheine auf Echtheit und Umlauffähigkeit. Nicht mehr umlauffähige Münzen werden ebenfalls aus dem Verkehr gezogen, im Auftrag des Bundesfinanzministeriums entwertet und an Metallproduktionsstätten verkauft, um das Metall wieder zu verwerten.

    Neben der Bearbeitung durch die Bundesbank können auch private Bargeldakteure, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen, Banknoten und Münzen bearbeiten und direkt wieder in Umlauf bringen.

    Siehe auch

    • Zahlungsverkehr
    • Banknoten
    • Bargeld
    • Bargeldkreislauf
    • Umlauffähigkeit
    • Münzregal
  • Geldformen

    Konkrete Erscheinungsform des Geldes. Zunächst gab es nur reines Stoff- oder Warengeld, bei dem sich der Geldwert aus dem Stoffwert ableitete. In den frühen Geldwirtschaften waren dies meist seltene und begehrte Güter, wie z. B. Kaurimuscheln, Salz, Federn, Felle oder Vieh (lat. pecus = das Vieh - pecunia = das Geld). Im Laufe der Zeit übernahmen Metalle und Edelmetalle (Kupfer, Silber, Gold) diese Aufgabe. Auf der höchsten Entwicklungsstufe des Warengeldes standen die Kurantmünzen (vollwertige Münzen), bei denen der aufgeprägte Nennwert dem Gewicht und dem Feingehalt der Münze entsprach. Mit dem Aufkommen von Scheidemünzen (unterwertige Münzen) und Banknoten erfolgte der Übergang vom Stoffgeld zum stoffwertarmen bzw. stoffwertlosen Geld. Der Geldwert ist hier völlig unabhängig vom Substanzwert. Er leitet sich vielmehr aus der Knappheit des Geldes und der daraus resultierenden allgemeinen Akzeptanz im Wirtschaftsleben ab. Mit der Verbreitung des Papiergeldes bildete sich auch das Giralgeld heraus, d. h. Geld, das nur in den Geschäftsbüchern der Banken erscheint.

  • Geldfunktionen

    Als Geldfunktionen bezeichnet man die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten von Geld. Unterschieden werden insbesondere die Funktion als Tausch- und Zahlungsmittel, als Recheneinheit und als Wertaufbewahrungsmittel. Um diese Funktionen zu erfüllen, muss Geld gut teilbar, wertbeständig und allgemein akzeptiert sein.

    Siehe auch

    • Geld
    • Wertaufbewahrungsmittel
  • Geldhandel

    Als Geldhandel bezeichnet man in der Fachsprache der Banken das Ausleihen bzw. Leihen von Zentralbankgeld über den Geldmarkt. Der Geldhandel findet größtenteils zwischen Banken statt und besteht überwiegend aus kurzlaufenden Krediten, dem so genannten Tagesgeld. Ist der Geldhandel gestört, zum Beispiel wegen Unsicherheit über die Solvenz der teilnehmenden Banken, kann dies den Liquiditätsausgleich innerhalb des Bankensystems und in der Folge auch den Transmissionsmechanismus beeinträchtigen.

    Siehe auch

    • Geldmarkt
    • Tagesgeld
    • Transmissionsmechanismus
    • Überschussliquidität
    • Zentralbankgeld
  • Geldkapital

    Als Geldkapital werden gewöhnlich geldnahe Aktivpositionen eines Unternehmens wie z.B. Kasse, Bankguthaben und Aktien bezeichnet. Die Deutsche Bundesbank fasst unter dem Oberbegriff Geldkapital bestimmte Passiv-Positionen in der konsolidierten Bilanz der monetären Finanzinstitute zusammen, die wegen ihres längerfristigen Charakters nicht zu den Geldmengenaggregaten M1, M2 und M3 gehören. Zum Geldkapital zählen demnach Termineinlagen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren, Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten, Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von mehr als zwei Jahren sowie das Kapital und die Rücklagen der Monetären Finanzinstitute.

    Siehe auch

    • Aktie
    • Bilanz
    • Geldmenge
    • Schuldverschreibung
  • Geldkarte

    Die Geldkarte ist ein Instrument des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. Bezahlt wird dabei durch Übertragung eines Guthabens, das auf einem in eine Plastikkarte integrierten Chip gespeichert ist. Der Chip kann gegen Bargeld oder zu Lasten eines Girokontos bis zu einem Betrag von 200 Euro aufgeladen werden. Unter der Bezeichnung girogo besteht seit 2012 die Möglichkeit, eine entsprechend ausgerüstete Karte nicht mehr in ein Lesegerät stecken zu müssen, sondern sie lediglich an ein Kontaktlosterminal zu halten und dadurch zu bezahlen.

    Siehe auch

    • Elektronisches Geld
  • Geldmarkt

    Auf dem Geldmarkt im engeren Sinne findet der Handel mit Zentralbankgeld statt. Den Banken dient er zum Ausgleich von kurzfristigen Liquiditätsüberschüssen bzw. -defiziten. Die größten Umsätze entfallen dabei auf „Übernachtkredite“, die am nächsten Tag zurückgezahlt werden müssen. Daneben vereinbaren die Banken über den Geldmarkt auch Kredite mit längeren Laufzeiten (bis maximal zwölf Monate). Auch die zwischen der Zentralbank und den Banken abgeschlossenen Refinanzierungsgeschäfte werden dem Geldmarkt zugerechnet. Zum Geldmarkt im weiteren Sinne zählt der Handel mit Geldmarktpapieren. Interbanken-Kredite am Geldmarkt waren früher größtenteils unbesichert. Doch verlangen seit Ausbruch der jüngsten Finanzkrise viele Kreditgeber, dass die Kreditnehmer Sicherheiten stellen – typischerweise in Form von Wertpapieren, die als Pfand hinterlegt werden müssen.

  • Geldmarktfonds

    Geldmarktfonds investieren die ihnen von Anlegern zufließenden Mittel insbesondere in kurzfristige Anlageformen, beispielsweise Bankeinlagen, variabel verzinsliche Wertpapiere und festverzinsliche Wertpapiere mit einer Restlaufzeit von höchstens zwölf Monaten. Die Anleger können die ihnen von den Geldmarktfonds verkauften Anteilscheine (Geldmarktfondsanteile) jederzeit zurückgeben, d. h. in liquide Mittel zurückverwandeln.

  • Geldmarktpapier

    Ein Geldmarktpapier ist eine kurzfristige Schuldverschreibung mit einer Laufzeit von in der Regel bis zu einem Jahr. Dazu zählen in Deutschland traditionell Staatspapiere wie Schatzwechsel und Finanzierungsschätze, ferner auch unterjährige Schuldverschreibungen von Banken (Einlagezertifikate) und Unternehmen (Commercial Paper).

    Siehe auch

    • Commercial Paper
    • Einlagezertifikat
    • Schuldverschreibung
  • Geldmenge

    Als Geldmenge bezeichnet man im Allgemeinen den Geldbestand der Nichtbanken. Die Geldmenge ist eine wichtige ökonomische Größe, die Hinweise auf die zukünftige Preisentwicklung liefert. Da der Übergang zwischen Geld als Zahlungsmittel und Geld als Wertaufbewahrungsmittel fließend ist, werden je nach zugrunde liegender Fragestellung verschiedene Geldmengen definiert. Das Eurosystem unterscheidet drei Geldmengenaggregate, die nach dem Grad der Liquidität aufeinander aufbauen: M1, M2 und M3; bei M1 ist der Liquiditätsgrad am größten. In der Fachwelt wird neben den Geldmengenaggregaten M1, M2, M3 auch der Menge an Zentralbankgeld Beachtung geschenkt.

    Siehe auch

    • Geldschöpfung
    • M1
    • M2
    • M3
    • Monetäre Analyse
    • Zentralbankgeld
  • Geldmenge M1

    M1 als das eng gefasste Geldmengenaggregat des Eurosystems umfasst den Bargeldumlauf außerhalb des Bankensystems und täglich fällige Einlagen von Nichtbanken bei Monetären Finanzinstituten im Euro-Währungsgebiet. Auf Fremdwährungen lautende täglich fällige Einlagen von Ansässigen des Euro-Währungsgebiets bei dort ansässigen Monetären Finanzinstituten zählen zu M1. Nicht zu M1 zählen hingegen Einlagen bei Monetären Finanzinstituten im Euro-Währungsgebiet, wenn sie Gebietsfremden gehören.

    Siehe auch

    • Geldmenge
    • Geldmenge M2
    • Geldmenge M3
    • Monetäre Analyse
  • Geldmenge M2

    M2 als das mittlere Geldmengenaggregat des Eurosystems umfasst neben M1 auch Einlagen mit vereinbarter Laufzeit bis zu zwei Jahren und Einlagen mit einer Kündigungsfrist von bis zu drei Monaten.

    Siehe auch

    • Geldmenge
    • Geldmenge M1
    • Geldmenge M3
    • Monetäre Analyse
  • Geldmenge M3

    M3 als das weit gefasste Geldmengenaggregat des Eurosystems umfasst neben M2 auch Repogeschäfte, Geldmarktfondsanteile und Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Die Geldmenge M3 ist ein wichtiger Indikator für die monetäre Analyse, die den geldpolitischen Entscheidungen des Eurosystems zugrunde liegt.

    Siehe auch

    • Eurosystem
    • Geldmenge
    • Geldpolitik
    • Geldmenge M1
    • Geldmenge M2
    • Monetäre Analyse
    • Zwei-Säulen-Strategie
  • Geldmengenorientierung

    Geldmengenorientierung bezeichnet eine geldpolitische Strategie, durch die versucht wird, das Ziel der Preisstabilität mithilfe des Zwischenziels des Geldmengenwachstums zu erreichen. Diese geldpolitische Strategie ist eng mit dem Namen der Deutschen Bundesbank verbunden, die von 1975 bis 1998 eine an der Geldmenge ausgerichtete Geldpolitik verfolgte.

    Siehe auch

    • Direkte Inflationssteuerung (Inflation Targeting)
    • Transmissionsmechanismus
    • Zwei-Säulen-Strategie
  • Geldpolitik

    Als Geldpolitik bezeichnet man zusammenfassend alle Maßnahmen, die eine Zentralbank ergreift, um ihre Ziele – beispielsweise Preisstabilität – zu erreichen. Dazu setzt sie geldpolitische Instrumente ein, mit denen sie die Zinskonditionen und Knappheitsverhältnisse am Geldmarkt steuert. Geldpolitische Instrumente des Eurosystems sind Offenmarktgeschäfte, ständige Fazilitäten und die Mindestreserve.

    Siehe auch

    • Geldpolitisches Instrumentarium

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
  • Geldpolitische Outright-Geschäfte

    Als Geldpolitische Outright-Geschäfte (englisch: Outright Monetary Transactions, OMT) wird ein Programm des Eurosystems zum Ankauf von Staatsanleihen bezeichnet. Im Rahmen des OMT-Programms kann das Eurosystem Staatsanleihen bestimmter Euroländer in vorab nicht explizit begrenzter Höhe auf dem Sekundärmarkt ankaufen. Der EZB-Rat zielt mit diesem Programm darauf, einen angemessenen monetären Transmissionsprozess und die Einheitlichkeit der Geldpolitik sicherzustellen. Voraussetzung für den Ankauf von Staatsanleihen im Rahmen des OMT-Programms ist, dass der betreffende Staat sich Auflagen im Rahmen eines EFSF-/ESM-Programms unterwirft. Das OMT-Programm sieht vor, das durch die Wertpapierkäufe geschaffene Zentralbankgeld zu "sterilisieren", das heißt, dem Geldmarkt dieses Geld wieder zu entziehen. Das OMT-Programm soll eingestellt werden, wenn die damit verfolgten Ziele erreicht sind oder festgestellt wird, dass Anforderungen des Programms nicht eingehalten werden. Die Geldpolitischen Outright-Geschäfte haben im September 2012 das Programm für die Wertpapiermärkte (Securities Markets Programme, SMP) abgelöst.

    Siehe auch

    • Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
    • Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
    • EZB-Rat
    • Konditionalität
    • Programm für die Wertpapiermärkte
    • Transmissionsmechanismus
  • Geldpolitische Strategie

    Als geldpolitische Strategie wird der allgemeine Ansatz beschrieben, den eine Zentralbank zur Gewährleistung ihres vorrangigen Ziels – im Eurosystem: der Preisstabilität – verfolgt. Die geldpolitische Strategie des Eurosystems umfasst zwei wesentliche Elemente: Das erste Element ist eine quantitative Definition von Preisstabilität (Preissteigerung unter, aber nahe 2 %), das zweite bildet die Zwei-Säulen-Strategie (monetäre und wirtschaftliche Analyse der Risiken von Preisstabilität). Die geldpolitische Strategie des Eurosystems liefert einen Rahmen, um der Öffentlichkeit die geldpolitischen Entscheidungen auf eine klare und transparente Weise zu erläutern. Dadurch wird das Reaktionsmuster der Geldpolitik auf wirtschaftliche Entwicklungen leichter nachvollziehbar und der allgemeine geldpolitische Kurs auf mittlere Sicht abschätzbar. Dies trägt dazu bei, die Erwartungen des privaten Sektors zu stabilisieren und die Schwankungen an den Finanzmärkten zu verringern.

    Die EZB hat im Januar 2020 mit einer Überprüfung ihrer geldpolitischen Strategie begonnen. Diese Strategieüberprüfung erstreckt sich insbesondere auf die quantitative Formulierung von Preisstabilität, das geldpolitische Instrumentarium, die Zwei-Säulen-Strategie sowie die Kommunikationspolitik. Dabei sollen alle Interessenträger eingebunden werden.

    Siehe auch

    • Direkte Inflationssteuerung (Inflation Targeting)
    • Geldmengenorientierung
    • Preisstabilität
    • Zwei-Säulen-Strategie

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
    • EZB beginnt mit Überprüfung ihrer geldpolitischen Strategie

      23.01.2020

  • Geldpolitisches Instrumentarium

    Als geldpolitisches Instrumentarium werden die Instrumente bezeichnet, die dem Eurosystem zur Verfolgung seines vorrangigen Ziels Preisstabilität zur Verfügung stehen. Dazu gehören die Offenmarktgeschäfte (Hauptrefinanzierungsgeschäfte, längerfristige Refinanzierungsgeschäfte, Feinsteuerungsoperationen, strukturelle Operationen), die ständigen Fazilitäten (Spitzenrefinanzierungsfazilität, Einlagefazilität) sowie das Mindestreservesystem.

    Siehe auch

    • Einlagefazilität
    • Feinsteuerungsoperation
    • Hauptrefinanzierungsgeschäft (HRG)
    • Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (LRG)
    • Mindestreserve
    • Offenmarktgeschäft
    • Preisstabilität
    • Spitzenrefinanzierungsfazilität
    • Strukturelle Operationen
  • Geldschöpfung

    Die Vermehrung der Geldmenge wird als Geldschöpfung bezeichnet. Im Eurosystem können nur die Zentralbanken Zentralbankgeld schaffen, zum Beispiel indem eine Zentralbank einer Geschäftsbank einen Kredit gewährt oder ihr einen Vermögenswert abkauft, und ihr im Gegenzug den entsprechenden Betrag als Sichteinlage auf einem Konto bei der Zentralbank gutschreibt. Die Geschäftsbanken können sich ihre Sichteinlagen in Zentralbankgeld in Banknoten und Münzen – den gesetzlichen Zahlungsmitteln – auszahlen lassen und das Bargeld dann ihrerseits an ihre Kunden auszahlen. Zahlt die Geschäftsbank einen Kredit der Zentralbank zurück, wird ein entsprechender Betrag von der Sichteinlage auf ihrem Zentralbankkonto abgebucht; dieser Vorgang wird als Geldvernichtung bezeichnet. Die Geschäftsbanken können nur Buchgeld schaffen, kein Zentralbankgeld und damit auch keine Banknoten und Münzen. Geschäftsbanken-Buchgeld entsteht, wenn eine Geschäftsbank einer Nichtbank einen Kredit gewährt oder ihr einen Vermögenswert abkauft und der Nichtbank im Gegenzug den entsprechenden Betrag als Sichteinlage gutschreibt. Durch Einsatz seiner geldpolitischen Instrumente kann das Eurosystem die Geldschöpfung der Geschäftsbanken beeinflussen und steuern. Auch die Vorschriften der Bankenaufsicht setzen der Geldschöpfungen der Geschäftsbanken Grenzen.

    Siehe auch

    • Gesetzliches Zahlungsmittel
    • Mindestreserve
    • Offenmarktgeschäft

    Weiterführende Informationen

    • Häufig gestellte Fragen zum Thema Geldschöpfung
    • Erklärfilme
    • Die Rolle von Banken, Nichtbanken und Zentralbank im Geldschöpfungsprozess Monatsberichtsaufsatz April 2017
      24.04.2017 | 224 KB, PDF Vorlesen
  • Geldvermögen des privaten Sektors

    Das Geldvermögen des privaten Sektors umfasst insbesondere die von den inländischen nichtfinanziellen Unternehmen, den privaten Haushalten (einschließlich der Organisationen ohne Erwerbszweck) und dem Staat gehaltenen Bargeldbestände, Bankeinlagen, Wertpapiere (Aktien, festverzinsliche Wertpapiere und Investmentfondsanteile) und Ansprüche gegenüber Versicherungen und Pensionseinrichtungen. Es bildet gemeinsam mit dem Sachvermögen das (Brutto-)Vermögen des nichtfinanziellen Sektors. In Deutschland wird die Geldvermögensrechnung im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung durch die Deutsche Bundesbank vorgenommen und veröffentlicht.

  • Genossenschaftsbank

    Wird ein Kreditinstitut in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (e. G.) geführt, nennt man es auch Genossenschaftsbank. Die Genossenschaft ist eine Vereinigung von sogenannten Genossen, die ein oder mehrere, auf feste Beträge lautende Geschäftsguthaben erworben haben, die dem Geschäftsergebnis entsprechend verzinst werden. Bei den Genossenschaftsbanken stand ursprünglich die Förderung der Mitglieder durch Kreditvergabe im Vordergrund, heute sind Kreditgenossenschaften als Universalbanken tätig, dabei haben auch Geschäfte mit Nichtmitgliedern große Bedeutung gewonnen. Die Volksbanken und die Raiffeisenbanken sind traditionell als Genossenschaftsbanken organisiert, doch firmieren einige auch als Aktiengesellschaften.

    Siehe auch

    • Bankensystem
    • Kreditwesengesetz (KWG)
  • Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit

    Auf Empfehlung des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB) haben sich die G20-Länder darauf geeinigt, von 2019 an für global systemrelevante Banken (G-SIBs) eine weitere bankenaufsichtsrechtliche Kennziffer schrittweise einzuführen, die sogenannte "Gesamtverlustabsorptionsfähigkeit (Total Loss-Absorbing Capacity; TLAC). Basierend auf einem Vorschlag des FSB sollen die ca. 30 weltgrößten Banken ab 2019 dazu verpflichtet werden, eine TLAC in Höhe von 16 % ihrer risikogewichteten Aktiva (RWA) oder 6 % ihrer ungewichteten Aktiva zu halten. Ab dem Jahr 2022 steigt die Anforderung auf 18% RWA beziehungsweise auf 6,75%. Die TLAC setzt sich aus Eigenkapital sowie anderen Elementen wie zum Beispiel Anleihen zusammen, die sich von der Bank in haftendes Eigenkapital wandeln lassen. Der TLAC-Standard ist Teil der internationalen Bestrebungen, die "too big to fail"-Problematik zu lösen: Zukünftig sollen auch systemrelevante,  insbesondere auch international vernetzte Banken abgewickelt werden können, ohne dabei Finanzstabilität und Realwirtschaft zu gefährden oder den Steuerzahler zu belasten.

    Siehe auch

    • Finanzstabilitätsrat
    • Global systemrelevante Bank

    Weiterführende Informationen

    • Mehr Eigenkapital gegen Krisen: der antizyklische Kapitalpuffer

      25.11.2015

    • Abwicklung und Restrukturierung von Banken – Die neuen Mindestanforderungen TLAC und MREL Monatsberichtsaufsatz Juli 2016
      18.07.2016 | 181 KB, PDF Vorlesen
  • Gesamtwirtschaftliche Finanzierungsrechnung

    Im Rahmen der gesamtwirtschaftlichen Finanzierungsrechnung erfasst die Statistik der Deutschen Bundesbank die Geldvermögen und Verbindlichkeiten der privaten Haushalte und nichtfinanziellen Unternehmen sowie daraus abgeleitet deren Geldvermögensbildung und Finanzierung.

    Siehe auch

    • Deutsche Bundesbank
  • Geschäftsbank

    Siehe

    • Bank
  • Gesetzliches Zahlungsmittel

    Als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnet man das Zahlungsmittel, das niemand zur Erfüllung einer Geldforderung ablehnen kann, ohne rechtliche Nachteile zu erleiden. Im Euroraum ist Euro-Bargeld das gesetzliche Zahlungsmittel; nur die Zentralbanken des Eurosystems dürfen es in Umlauf bringen. In Deutschland sind auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel. Euro-Münzen sind beschränkte gesetzliche Zahlungsmittel, da niemand verpflichtet ist, mehr als 50 Münzen oder Münzen im Wert von über 200 Euro anzunehmen. Das gleiche gilt auch für Euro-Gedenkmünzen (2 Euro mit besonderem Rückseiten-Motiv): Sie sind im gesamten Euro-Währungsgebiet gesetzliches Zahlungsmittel. Euro-Sammlermünzen hingegen sind nur im jeweiligen Ausgabeland gültig. Eine Euro-Sammlermünze erkennt man daran, dass ihr Nennwert nicht dem einer regulären Umlaufmünze entspricht (z.B. 1/4 Euro oder 5 Euro).

    Siehe auch

    • Banknoten
    • Euroraum
    • Eurosystem
    • Münzen
  • Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRG)

    Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRG; engl. Targeted Longer-Term Refinancing Operations, TLTRO) wurden eingeführt, um die Kreditvergabe der Geschäftsbanken an die Wirtschaft des Euroraums zu erleichtern sowie die Funktionsfähigkeit des geldpolitischen Transmissionsmechanismus zu verbessern. Die Grundidee ist, die Zinskonditionen der GLRGs für Geschäftsbanken umso günstiger zu gestalten, je mehr Kredite diese an die Wirtschaft geben. Seit 2014 wurden drei Programme aufgelegt, die sich insbesondere bei Laufzeiten, Zinssätzen, Volumina und Rückzahlungsmodalitäten unterscheiden.

    Siehe auch

    • Einlagefazilität
    • Hauptrefinanzierungsgeschäft (HRG)
    • Längerfristiges Refinanzierungsgeschäft (LRG)
    • Transmissionsmechanismus

    Mehr zum Thema

    • Erklärfilme

    Weiterführende Informationen

    • Gezielte längerfristige Refinanzierungs­geschäfte I
    • Gezielte längerfristige Refinanzierungs­geschäfte II
    • Gezielte längerfristige Refinanzierungs­geschäfte III

    EZB-Pressemitteilungen

    • Geldpolitische Beschlüsse vom 30. April 2020

      30.04.2020 | Europäische Zentralbank Vorlesen | 31 KB, PDF

    • Geldpolitische Beschlüsse vom 12. März 2020

      12.03.2020 | Europäische Zentralbank Vorlesen | 29 KB, PDF

    • EZB kündigt Einzelheiten zu neuen gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG III) an

      06.06.2019 | Europäische Zentralbank Vorlesen | 82 KB, PDF

    • EZB kündigt geldpolitische Maßnahmen zur Verbesserung des Funktionierens des geldpolitischen Transmissionsmechanismus an

      05.06.2014 | Europäische Zentralbank Vorlesen | 24 KB, PDF

  • Giralgeld

    Siehe

    • Buchgeld
  • Girocard

    Siehe

    • Debitkarte
  • Gironetz

    Gironetz ist ein Begriff aus dem unbaren Zahlungsverkehr und bezeichnet einen Zusammenschluss von Banken gleicher Bankengruppen, innerhalb dessen die unbaren Zahlungen zwischen den angeschlossenen Banken verrechnet und gebucht werden. Verlässt eine Zahlung das eigene Gironetz, wird sie zwischen den verbundenen Gironetzen der beteiligten Banken verrechnet.

  • Global Systemically Important Bank (G-SIB)

    Siehe

    • Global systemrelevante Bank
  • Global Systemically Important Insurer (G-SII)

    Siehe

    • Global systemrelevantes Versicherungsunternehmen
  • Global systemrelevante Bank

    Eine Bank gilt als global systemrelevant (Global Systemically Important Bank, G-SIB), wenn durch bei ihr auftretende Schwierigkeiten bzw. ihren Zusammenbruch das Funktionieren des globalen Finanzsystems und der Realwirtschaft gravierend beeinträchtigt würde. Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat weltweit rund 30 Banken anhand bestimmter Kriterien als global systemrelevant eingestuft. Diese Einstufung wird jährlich überprüft. Für diese G-SIBs gelten unter anderem strengere Eigenkapitalvorschriften, damit sie etwaige Verluste besser auffangen können. Darüber hinaus können sie zusätzlichen aufsichtlichen Anforderungen unterliegen, zum Beispiel der Pflicht zur Erstellung von Sanierungs- und Abwicklungsplänen. Die G-SIBs sind eine Untergruppe der Global Systemically Important Financial Institutions (G-SIFIs).

    Siehe auch

    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • Finanzstabilitätsrat
    • Finanzsystem
    • Global systemrelevantes Finanzinstitut (G-SIFI)
    • Makroprudenzielle Überwachung
    • Mikroprudenzielle Aufsicht
    • Signifikantes Institut
  • Global systemrelevantes Finanzinstitut (G-SIFI)

    Ein Finanzinstitut gilt als global systemrelevant (Global Systemically Important Financial Institution, G-SIFI), wenn durch bei ihm auftretende Schwierigkeiten bzw. durch seinen Zusammenbruch das Funktionieren des globalen Finanzsystems und der Realwirtschaft gravierend beeinträchtigt würde. G-SIFIs werden deshalb von den Aufsichtsbehörden besonders genau überwacht und unterliegen strengeren Vorschriften. G-SIFI ist in der Terminologie des Finanzstabilitätsrats (Financial Stability Board, FSB) der Oberbegriff für Global Systemically Important Banks, Global Systemically Important Insurers (G-SII), Non-Bank Non-Insurer Global Systemically Important Financial Institutions (NBNI G-SIFI; dazu zählen zum Beispiel bestimmte Investmentgesellschaften) sowie Financial Market Infrastructures (FMI; dazu zählen zum Beispiel bestimmte Zentrale Gegenparteien und Zahlungsverkehrssysteme).

    Siehe auch

    • Finanzstabilitätsrat
    • Global systemrelevante Bank
    • Global systemrelevantes Versicherungsunternehmen
  • Global systemrelevantes Institut

    Die Abkürzung G-SII wird von der CRD IV/CRR anders verwendet als vom Finanzstabilitätsrat. Nach den Vorschriften über die Mindestausstattung der Banken mit Eigenkapital (CRD IV/CRR) sind die EU-Mitgliedsstaaten gehalten, global systemrelevante Banken (Global Systemically Important Institutions, G-SII) nach bestimmten Kriterien zu identifizieren. Diese Institute sollen zusätzliches Eigenkapital vorhalten, um etwaige Verluste besser auffangen zu können. Mit "Institutions" sind in der CRD IV/CRR im Wesentlichen Banken und ähnliche Finanzinstitute gemeint. Demgegenüber wird der Begriff Global Systemically Financial Institution (G-SIFI; globale systemrelevantes Finanzinstitut) in der Terminologie des Finanzstabilitätsrats als Oberbegriff für eine Vielzahl von Finanzinstituten gebraucht, darunter Banken, Versicherungsunternehmen, Investmentgesellschaften und Finanzmarkt-Infrastrukturen. In der Terminologie des Finanzstabilitätsrats steht die englische Abkürzung G-SII für Global Systemically Important Insurer (Global systemrelevanter Versicherer).

    Siehe auch

    • Basel III
    • Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation (CRD IV/CRR)
    • Global systemrelevantes Finanzinstitut (G-SIFI)
    • Global systemrelevantes Versicherungsunternehmen
  • Global systemrelevantes Versicherungsunternehmen

    Ein Versicherungsunternehmen gilt als global systemrelevant (Global Systemically Important Insurer, G-SII), wenn durch das Auftreten von Schwierigkeiten oder seinen Zusammenbruch das Funktionieren des globalen Finanzsystems und der Realwirtschaft gravierend beeinträchtigt würde. Der Finanzstabilitätsrat (Financial Stability Board, FSB) hat bislang weltweit  neun Versicherungsunternehmen anhand der Kriterien Größe, Komplexität und Vernetzung als global systemrelevant eingestuft. Diese Liste wird jährlich überprüft. Diese G-SIIs unter-liegen einer erweiterten Aufsicht und ab 2019 etwaigen Kapitalzuschlägen. In der Terminologie der europäischen Richtlinie für die Mindestausstattung der Banken mit Eigenkapital (CRD IV/CRR) steht die englische Abkürzung G-SII für Global Systematically Important Institutions, also für "global systemrelevante Institute".

    Siehe auch

    • Finanzstabilitätsrat
    • Global systemrelevantes Finanzinstitut (G-SIFI)
    • Global systemrelevantes Institut
    • Makroprudenzielle Überwachung
    • Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation (CRD IV/CRR)
  • GLRG (Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte)

    Siehe

    • Gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte (GLRG)

    Mehr zum Thema

    • Erklärfilme
  • Gläubiger

    Als Gläubiger bezeichnet man jemanden, der aufgrund eines Schuldverhältnisses (z. B. Kaufvertrag, Kreditvertrag) berechtigt ist, vom Schuldner eine Leistung zu fordern.

    Siehe auch

    • Schuldner
  • Gläubiger-Identifikationsnummer

    Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Gläubiger-ID) wurde im Rahmen des Lastschriftverfahrens des Einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (SEPA) eingeführt und beschreibt eine spezielle Ziffernfolge, die den Begünstigten – den Lastschriftgläubiger – eindeutig kennzeichnet. Gemeinsam mit der Mandatsreferenznummer wird die Gläubiger-ID dem Zahlungspflichtigen vor Zahlung bekannt gegeben, so dass dieser bei einer Abbuchung die Berechtigung dazu überprüfen kann. Für Deutschland übernimmt die Deutsche Bundesbank die Ausgabe der Gläubiger-ID in Abstimmung mit der Deutschen Kreditwirtschaft.

    Siehe auch

    • Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK)
    • Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum
    • Mandatsreferenz

    Weiterführende Informationen

    • SEPA
  • Goldabkommen

    Im Goldabkommen verpflichteten sich 1999 fünfzehn europäische Zentralbanken, in den folgenden fünf Jahren insgesamt höchstens 400 Tonnen Gold pro Jahr an den Markt zu bringen und so zur Stabilisierung des Goldmarktes beizutragen. Im Jahr 2004 wurde das Abkommen mit einem erhöhten Kontingent von 500 Tonnen pro Jahr und einem geringfügig veränderten Teilnehmerkreis um weitere fünf Jahre verlängert. Im Jahr 2009 wurde das Abkommen zwischen den damals 17 Zentralbanken des Eurosystems, Schwedens und der Schweiz ein zweites Mal für fünf Jahre erneuert, diesmal wieder mit einem Kontingent von 400 Tonnen pro Jahr. 2014 wurde das Abkommen zwischen den von 2015 an 19 Zentralbanken des Eurosystems, der Schweiz und Schwedens um weitere fünf Jahre verlängert.

    Siehe auch

    • Eurosystem
  • Goldstandard

    Der Goldstandard ist eine Währungsordnung, die den Wert einer Währungseinheit in einer festgelegten Menge an Gold bemisst. Dies kann in der direkten Verwendung einer Goldmünze als Währungseinheit erfolgen, in einer staatlichen Garantie, dass die Währung auf Wunsch in einem festgelegten Verhältnis in Gold umgetauscht wird oder in einer Umtauschgarantie in eine andere Währung, die selbst einen Goldstandard benutzt.

  • Green Finance

    Als Green Finance wird ein nachhaltiges Finanzwesen beschrieben, mit dem auch umwelt- und sozialpolitische Ziele umgesetzt werden. Verstärkt in den Blickpunkt gerückt ist Green Finance durch das Pariser Klimaabkommen von 2015, bei dem nationale Zielvereinbarungen zum Ausstoß von Kohlendioxid festgelegt wurden. Um diese Ziele zu erreichen muss verstärkt in grüne Industrien, Projekte und Technologien investiert werden. Der hieraus entstehende Finanzierungsbedarf, welcher unter anderem mit innovativen Finanzprodukten wie Green Bonds gedeckt werden soll, stellt einen der Aspekte von Green Finance dar. Auf der anderen Seite beschäftigt sich Green Finance mit Kosten und Risiken, welche für die Finanzwirtschaft durch den Klimawandel und den angestrebten Übergang in eine kohlenstoffärmere Wirtschaft entstehen. Beispielsweise ist es möglich, dass Geschäftsmodelle im Bereich der Erdölförderung in Frage gestellt werden. Dies kann zu Marktpreisverwerfungen von Wertpapieren führen und auch die Risikolage von entsprechenden Kreditportfolios des Bankensektors negativ beeinflussen, wodurch wiederum die Ertrags- und Eigenkapitallage der jeweiligen Unternehmen betroffen wäre. Die Versicherungsbranche ist ebenfalls vom Klimawandel betroffen, wenn durch die Häufung extremer Wetterereignisse die Anzahl der Versicherungsschäden ansteigt. Somit haben Klimawandel und der Übergang in eine nachhaltigere Wirtschaftsform einen direkten Einfluss auf Finanzstabilität und Finanzwirtschaft.

    Siehe auch

    • Transitorische Risiken
    • Physische Risiken

    Weiterführende Informationen

    • Die Rolle von Notenbanken in einem nachhaltigen Finanzsystem Rede beim Sustainable Finance Gipfel Deutschland
      23.10.2017 Frankfurt am Main Joachim Wuermeling
    • Network for Greening the Financial System
  • GroMiKV (Großkredit- und Millionenkreditverordnung)

    Siehe

    • Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)
  • Großbanken

    Die Bankengruppe der Großbanken umfasst die traditionell bundesweit vertretenen Geld- und Kreditinstitute "Deutsche Bank" und "Commerzbank" sowie seit Anfang 1999 die UniCredit Bank AG (vormals "Bayerische Hypo- und Vereinsbank") und seit Dezember 2004 die Postbank.

  • Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV)

    Die Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) regelt die Erfassung, Bemessung, Gewichtung und Anzeige von Großkrediten durch Banken und Finanzdienstleistungsinstitute. Ziel der GroMiKV ist, die Diversifikation der Vermögenswerte zu erhöhen und eine übermäßige Risikokonzentration an einzelne Kreditnehmer zu verhindern.

    Siehe auch

    • Basel III
    • Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation (CRD IV/CRR)
    • Kreditwesengesetz (KWG)

    Weiterführende Informationen

    • Meldetechnische Durchführungsbestimmung für die Abgabe der Großkreditanzeigen nach Art. 394 CRR (Stammdaten- und Einreichungsverfahren) und der Millionenkreditanzeigen nach § 14 KWG (Gesamtverfahren) Version 2.1 (gültig seit 01.03.2019)
      01.03.2019 | 3 MB, PDF Vorlesen
  • Grundschuld

    Eine Grundschuld ist eine Belastung eines Grundstücks, d. h. der Eigentümer einer Immobilie gibt der Bank sein Grundstück als Pfand (Sicherheit) für eine eigene oder fremde Schuld aus einem Darlehensvertrag (Kredit). Im Falle eines Zahlungsverzugs kann der Kreditgeber die Zahlung einer bestimmten Geldsumme aus dem Verkauf des Grundstücks fordern. Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek nicht von einer Forderung abhängig.

    Siehe auch

    • Hypothek
    • Kredit
  • © Deutsche Bundesbank
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