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    © smallredgirl / Fotolia
    Green Finance

    Der Klimawandel stellt auch den Finanzsektor vor große Herausforderungen. Die Bundesbank unterstützt den Wandel hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft.

    Green Finance
    Finance Flash
    Finance Flash

    Themen rund um die Aufgaben der Bundesbank leicht verständlich erklärt.

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    Bits und Bargeld ©Bert Bostelmann
    © Bert Bostelmann
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    Mit der Veranstaltungsreihe Bits und Bargeld möchte die Bundesbank mit der Gesellschaft in Dialog treten. Besuchen Sie unsere Veranstaltungen in mehreren Städten Deutschlands.

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    SDMX Webservice

    Für das automatisierte Herunterladen statistischer Datensätze stellt die Bundesbank ein neues Verfahren bereit. Der Webservice bietet eine Schnittstelle für programmgesteuerte Zugriffe.

    SDMX Webservice
    Blaue Binärzahlen auf einem PC-Bildschirm ©ninog / fotolia
    © ninog / fotolia
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    Aktuelle statistische Daten der Bundesbank in Form von Zeitreihen (auch zum Download als CSV- oder SDMX-ML-Datei).

    Zeitreihen-Datenbanken
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    Im Pressebereich finden Sie Pressemitteilungen, Reden, Gastbeiträge und Interviews von Mitgliedern des Vorstands der Deutschen Bundesbank sowie weiteres Pressematerial. Für Journalistinnen und Journalisten steht ein zugangsgeschützter Pressebereich zur Verfügung.

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    © Nils Thies
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    Das Schülerbuch für die Sekundarstufe II informiert über grundlegende Zusammenhänge und aktuelle Entwicklungen rund um Geld, Währung und Zentralbank.

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Fachbegriffe lassen sich leider nicht immer vermeiden - insbesondere bei so komplexen Themen wie der Geldpolitik. In unserem Glossar finden Sie daher eine Vielzahl von Begriffen kurz erklärt und alphabetisch sortiert.

122 Beiträge
  • E-Geld (Elektronisches Geld)

    E-Geld ist ein elektronischer, darunter auch magnetisch, gespeicherter monetärer Wert, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird. Rechtlich stellt er eine Forderung gegenüber dem Emittenten dar und kann beispielsweise auf dem Chip einer Geldkarte oder auch auf einem Server gespeichert sein. Man spricht allerdings nur dann von E-Geld, sofern dieses auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem Emittenten als Zahlungsmittel akzeptiert wird. Damit fallen zum Beispiel elektronische Gutscheinkarten, die lediglich bei der ausgebenden Stelle selbst eingelöst werden können, nicht unter die E-Geld Definition.

    Die entsprechenden rechtlichen Regelungen zum E-Geld beziehungsweise E-Geld-Geschäft finden sich in Deutschland im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) wieder.

    Technisch betrachtet wird bei einer Bezahlung mit E-Geld der betreffende monetäre Wert vom Speichermedium des Zahlenden elektronisch an den Zahlungsempfänger übertragen. Bei einer Bezahlung mit vorausbezahlten Karten (zum Beispiel mit einer Geldkarte) an einer Ladenkasse wird der E-Geld-Betrag von dem auf der Karte gespeicherten Guthaben abgebucht und zumeist vorübergehend im Terminal beziehungsweise dem Kassensystem des Händlers gespeichert. Anschließend erfolgt die Verrechnung und Gutschrift an den Zahlungsempfänger gesammelt für mehrere Transaktionen über die entsprechenden Zahlungssysteme.

    Siehe auch

    • E-Geld-Institut
    • Geldkarte

    Weiterführende Informationen

    • E-Geld
  • E-Geld-Institut

    E-Geld-Institute werden als Institute definiert, die E-Geld emittieren (also das E-Geld-Geschäft betreiben) und nicht unter die Bestimmungen des § 1 (2) Satz 1 Nr. 2 bis 4 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) fallen. Sie unterliegen in Deutschland der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und benötigen eine schriftliche Erlaubnis für das Betreiben des E-Geld-Geschäfts.

    Siehe auch

    • E-Geld (Elektronisches Geld)
    • Kreditinstitut
    • Bankenaufsicht
    • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
  • EBA (European Banking Authority)

    Siehe

    • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
  • ECMS (Eurosystem Collateral Management System)

    Siehe

    • Eurosystem Collateral Management System (ECMS)
  • Ecofin-Rat

    Der Ecofin-Rat (Economic and Financial Affairs Council) setzt sich aus den Wirtschafts- und Finanzministern der Europäischen Union zusammen. Er ist das zentrale Gremium auf dem Gebiet der Wirtschafts- und Finanzpolitik der EU-Mitgliedstaaten und bestimmt die Grundzüge der Wirtschaftspolitik. Die Finanzminister der Euro-Länder bilden dabei die Eurogruppe.

    Siehe auch

    • Euro-Gruppe
    • Euro

    Mehr zum Thema

    • EU-Gremien

      01.01.2016

  • Economic and Monetary Union (EMU)

    Siehe

    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • ECU (European Currency Unit)

    Die Europäische Währungseinheit ECU (European Currency Unit) war von 1979 bis Ende 1998 die offizielle Rechnungseinheit der Europäischen Union. Sie wurde zum Beispiel als Bezugsgröße für das Europäische Wechselkurs­system und als alleinige Rechengröße für sämtliche Operationen im Rahmen des Interventions- und Kreditmechanismus des Europäischen Währungs­systems (EWS) verwendet. Der ECU war als ein Währungskorb definiert, in dem feste Beträge der meisten EU-Währungen enthalten waren. Mit Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion ging der ECU mit einem Umrechnungskurs von 1:1 in den Euro, über.

    Siehe auch

    • Europäisches Währungssystem (EWS)
  • EFSF (European Financial Stability Facility)

    Siehe

    • Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
  • EFSM (European Financial Stability Mechanism)

    Siehe

    • Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
  • EG-Vertrag

    Siehe

    • Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag)
  • Eigenkapital

    Das  Eigenkapital eines Unternehmens ergibt sich, wenn von der Bilanzsumme des Unternehmens alle Verbindlichkeiten abgezogen werden. In das Eigenkapital gehen die Mittel ein, die die Eigentümer in das Unternehmen investiert oder die sie aus dem erwirtschafteten Gewinn im Unternehmen belassen haben. Das Eigenkapital steht dem Unternehmen unbefristet zur Verfügung. Das Eigenkapital kann bei Verlusten in voller Höhe zur Abdeckung der Verbindlichkeiten des Unternehmens herangezogen werden; bei Kapitalgesellschaften haften Eigenkapitalgeber darüber hinaus aber nicht. Die Eigenkapitalgeber haben keinen Anspruch auf Verzinsung oder Tilgung ihres Kapitals, wohl aber auf die erwirtschafteten Gewinne und den Liquidationserlös des Unternehmens.

    Siehe auch

    • Aktie
    • Fremdkapital
  • Eigenkapitalanforderung

    Die Eigenkapitalanforderung ist eine Vorgabe der Bankenaufsicht, die von Banken die Erfüllung einer bestimmten Kapitalquote fordert. Die Quote ergibt sich, indem das vorhandene Eigenkapital durch den sogenannten Gesamtrisikobetrag geteilt wird. Denn die Geschäfte, die eine Bank betreibt, sind mit Risiken behaftet. So besteht z.B. die Gefahr, dass ein Kreditnehmer seinen Kredit nicht zurückzahlen kann (Kreditausfallrisiko), oder dass sich Preise am Finanzmarkt für die Bank ungünstig entwickeln (Marktrisiko). Um die Gläubiger einer Bank zu schützen, braucht diese deshalb ausreichend Eigenkapital, um Verluste, die aus diesen Risiken entstehen, aufzufangen.

    Siehe auch

    • Basel II
    • Basel III
    • CRD IV/CRR (Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation)
    • Kreditausfallrisiko
    • Marktrisiko
  • Eigenmittel

    Eigenmittel sind Teile des Eigenkapitals, die Banken zur Einhaltung der bankenaufsichtlichen Eigenkapitalanforderungen zurückbehalten. Sie sollen den Banken zur Deckung von Verlusten und im Insolvenzfall auch zum Gläubigerschutz dienen. Bei den Eigenmitteln wird unterschieden zwischen hartem Kernkapital, zusätzlichem Kernkapital und dem Ergänzungskapital. Die Bestandteile unterscheiden sich in ihrer Fähigkeit, im Verlustfall zur Deckung verwendet werden zu können. Hartes Kernkapital stellt dabei das Kapital der höchsten Qualität dar. Hierbei handelt es sich beispielsweise um einbehaltene Gewinne oder eingezahltes Kapital. Zum zusätzlichen Kernkapital können zum Beispiel stille Einlagen zählen, die im Fall einer Insolvenz weniger stark zur Deckung von Verlusten zur Verfügung stehen. Zum Ergänzungskapital einer Bank können beispielsweise Gelder zählen, die einer Bank langfristig überlassen wurden und im Insolvenzfall erst zu einem späteren Zeitpunkt zurückgezahlt werden müssen. Damit Eigenkapitalbestandteile als Eigenmittel angerechnet werden können, müssen diese die Kriterien der Capital Requirements Regulation erfüllen. Besonders im Fokus der Bankenaufsicht steht das harte Kernkapital.

    Siehe auch

    • Bankenaufsicht
    • Capital Requirements Directive IV/Capital Requirements Regulation (CRD IV/CRR)
    • Eigenkapital
    • Eigenkapitalanforderung

    Weiterführende Informationen

    • Eigenmittel
  • Einheitlicher Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF)

    In allen am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) und Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) teilnehmenden Mitgliedstaaten wurden die nationalen Abwicklungsfonds ab 2016 zum größten Teil durch den Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) ersetzt. Er ist neben dem Einheitlichen Aufsichtsgremium (Single Resolution Board, SRB) das zweite Kernelement im Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) und dient als zweite Verteidigungslinie, wenn es um die Finanzierung einer Abwicklung geht. Primär sollen Anteilseigner und Gläubiger - zum Beispiel über ein Bail-in - die Lasten von Bankinsolvenzen tragen und nicht mehr die Steuerzahler. Die Zielausstattung des Fonds soll 1 % der gedeckten Einlagen aller in den Mitgliedstaaten zugelassenen Institute betragen (ca. 80 Mrd. EUR) und bis Ende 2023 erreicht werden. Der Fonds wird durch Bankenabgaben finanziert.

    Siehe auch

    • Bail-in
    • Bankenabgabe
    • Bankenunion
    • Einheitliches Abwicklungsgremium
    • Einheitlicher Abwicklungsmechanismus
    • Einheitlicher Aufsichtsmechanismus
    • Restrukturierungsfonds
    • Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

    Interner Link

    • Monatsbericht - Juni 2014
      16.06.2014
  • Einheitlicher Abwicklungsmechanismus

    Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM) ist das Element der europäischen Bankenunion, das für die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten zuständig ist. Der SRM setzt auf der EU-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten (BRRD) auf und ergänzt den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM). Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus schafft einen Rahmen für die geordnete Abwicklung von Banken, die in Schieflage geraten sind, auch über nationale Grenzen hinweg. Als Lehre aus der im Jahre 2007 ausgebrochenen Finanzkrise soll dies dem marktwirtschaftlichen Grundprinzip der Haftung für eigene Verluste auch für Kreditinstitute wieder Geltung verschaffen. Der SRM ist für alle Euro-Länder zuständig, zudem für EU-Länder, die freiwillig beitreten. Kernstück des institutionellen Rahmens des SRM ist die Errichtung eines Einheitlichen Abwicklungsgremiums (Single Resolution Board, SRB), einer europäischen Agentur mit eigener Rechtspersönlichkeit. Entschließt sich das SRB, ein Institut abzuwickeln, können Europäische Kommission und Rat der Europäischen Union das Konzept binnen 24 Stunden ablehnen. Der Einheitliche Abwicklungsmechanismus wird durch einen Einheitlichen Abwicklungsfonds für Banken (Single Bank Resolution Fund, SBRF) ergänzt, der für eine Abwicklung benötigte finanzielle Mittel bereitstellen kann.

    Siehe auch

    • Bankenunion
    • Einheitlicher Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF)
    • Einheitlicher Aufsichtsmechanismus
    • Einheitliches Abwicklungsgremium
    • Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten

    Downloads

    • Monatsbericht - Juni 2014
      16.06.2014
  • Einheitlicher Aufsichtsmechanismus

    Der Einheitliche Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM), landläufig auch als europäische Bankenaufsicht bezeichnet, ist das für die Bankenaufsicht zuständige Element der europäischen Bankenunion. Der SSM ist organisatorisch bei der Europäischen Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt angesiedelt. Zu den teilnehmenden Ländern zählen alle Euro-Länder und darüber hinaus jene EU-Staaten, die freiwillig am SSM teilnehmen. Der SSM beaufsichtigt von November 2014 an die rund 120 bedeutenden („signifikanten“) Kreditinstitute in den Teilnehmerländern direkt; auf diese Institute entfallen mehr als 80 Prozent der Bilanzsumme aller beaufsichtigten Kreditinstitute. Weiter ist der SSM auch für die Aufsicht über alle übrigen Kreditinstitute in den SSM-Ländern zuständig, doch werden diese Institute in der Regel von den nationalen Behörden direkt beaufsichtigt. Manche Entscheidungen (zum Beispiel über die Zulassung eines Kreditinstituts oder den Entzug einer Zulassung) liegen aber für alle Kreditinstitute beim SSM. Der einheitliche Aufsichtsmechanismus gewährleistet, dass die Regeln überall einheitlich ausgelegt und angewendet werden. Höchstes Entscheidungsgremium des SSM ist der Supervisory Board, der seinerseits an den EZB-Rat berichtet. Dem Supervisory Board gehören Vertreter der EZB sowie der Aufsichtsbehörden der Länder an, die am SSM teilnehmen. Für Deutschland sind diese Vertreter die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (stimmberechtigt) sowie die Deutsche Bundesbank.

    Siehe auch

    • Bankenunion
    • Einheitlicher Abwicklungsmechanismus
    • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
    • National Competent Authority (NCA)
    • Signifikantes Institut

    Downloads

    • Geschäftsbericht 2013
      13.03.2014 Geschäftsbericht | 2 MB, PDF
    • Monatsbericht - Juni 2014
      16.06.2014
  • Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum

    Der Einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area, SEPA) ist ein Gebiet, in dem einheitliche Standards für bargeldlose Euro-Zahlungen gelten. Neben allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) und den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen gehören dem SEPA-Raum auch die Schweiz, Monaco, San Marino, Andorra, der Staat Vatikanstadt und das Vereinigte Königreich an. Mit SEPA wird im Massenzahlungsverkehr nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Euro-Zahlungen unterschieden; innerhalb der EU und des EWR gilt das auch hinsichtlich der Gebühren. Die standardisierten SEPA-Instrumente (SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift) lassen sich im gesamten SEPA-Raum einsetzen. Statt Kontonummer und Bankleitzahl muss bei den SEPA-Instrumenten für Zahlungen innerhalb der EU bzw. des EWR nur die International Bank Account Number (IBAN) angegeben werden.

    Siehe auch

    • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
    • International Bank Account Number (IBAN)

    Weiterführende Informationen

    • Europäische Union (EU)
  • Einheitliches Abwicklungsgremium

    Das einheitliche Abwicklungsgremium (Single Resolution Board, SRB) ist Teil der zweiten Säule der Bankenunion, des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM). In der Verordnung zum SRM spricht man auch vom "Ausschuss". Das SRB ist eine unabhängige europäische Agentur mit eigener Rechtspersönlichkeit. Es entscheidet über die Abwicklung aller Banken unter direkter Aufsicht der Europäischen Zentralbank sowie von Banken mit Tochtergesellschaften in anderen am Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism, SSM) teilnehmenden Mitgliedstaaten. Es besitzt umfassende Abwicklungsbefugnisse und arbeitet eng mit den Aufsichts- und nationalen Abwicklungsbehörden zusammen. Das SRB setzt sich aus der Vorsitzenden, vier weiteren Vollzeitmitgliedern sowie den Vertretern der nationalen Abwicklungsbehörden zusammen (Plenarsitzung). Geht es um die konkrete Abwicklung einer Bank sind neben den Vollzeitmitgliedern grundsätzlich nur die Mitgliedstaaten beteiligt, in denen das betroffene Kreditinstitut tätig ist (Präsidiumssitzung). Die Plenarsitzung trifft neben Grundsatzfragen individuelle Abwicklungsentscheidungen dann, wenn der Abwicklungsfonds in einer Höhe von mindestens 5 Mrd. EUR genutzt werden soll.

    Siehe auch

    • Bankenunion
    • Einheitlicher Abwicklungsmechanismus
  • Einheitliches Sicherheitenverzeichnis

    Im einheitlichen Sicherheitenverzeichnis führt das Eurosystem die Sicherheiten auf, die bei liquiditätszuführenden Operationen zur Besicherung gestellt werden können. Neben marktfähigen Sicherheiten (z. B. Schuldverschreibungen) werden auch nicht marktfähige Sicherheiten (z. B. Kreditforderungen) akzeptiert. Beide müssen einheitlichen Bonitätsanforderungen genügen. Hinsichtlich der Qualität der Sicherheiten und ihrer Zulassung zu den verschiedenen Arten von geldpolitischen Geschäften des Eurosystems gibt es zwischen marktfähigen und nicht marktfähigen Sicherheiten keine Unterschiede, sieht man einmal davon ab, dass das Eurosystem bei endgültigen Käufen bzw. Verkäufen keine nicht marktfähigen Sicherheiten verwendet.

    Siehe auch

    • Notenbankfähige Sicherheiten
    • Eurosystem
  • Einlage

    Als Einlage wird in der Fachsprache der Banken ein Guthaben bezeichnet, das ein Kunde auf dem Konto bei seiner Bank unterhält. Unterschieden werden mehrere Arten von Einlagen: Über Sichteinlagen kann der Einleger jederzeit verfügen, beispielsweise per Barabhebung oder Überweisung. Spareinlagen sind in der Regel unbefristet, der Einleger kann sie nach Ablauf einer bestimmten Kündigungsfrist von der Bank zurückfordern. Die Zinsen für Spareinlagen sind für gewöhnlich variabel, sie verändern sich mit der allgemeinen Zinsentwicklung. Termineinlagen sind für einen bestimmten Zeitraum wie zum Beispiel drei Monate oder ein Jahr festgelegte Einlagen; der Zins für Termineinlagen wird typischerweise bei Vertragsabschluss für die gesamte Laufzeit vorab festgelegt. Banken werben Spar- und Termineinlagen ein, um ihr Kreditgeschäft mittel- und langfristig zu finanzieren.

  • Einlagefazilität

    Die Einlagefazilität ist ein geldpolitisches Instrument des Eurosystems und bietet den Banken ständig die Möglichkeit, Zentralbankgeld bis zum nächsten Geschäftstag zu einem vorgegebenen Zinssatz bei den nationalen Zentralbanken anzulegen. Der Zinssatz der Einlagefazilität (Einlagezinssatz) ist einer der Leitzinssätze des Eurosystems. Der Einlagezinssatz bildet üblicherweise die Untergrenze des Zinssatzes für Tagesgeld, zu dem Banken Zentralbankgeld untereinander handeln.

    Siehe auch

    • Eurosystem
    • Fazilität
    • Geldpolitisches Instrumentarium
    • Ständige Fazilitäten
    • Tagesgeld

    Weiterführende Informationen

    • Ständige Fazilitäten
  • Einlagensicherung

    Die Einlagensicherung ist eine Einrichtung zum Schutz der Bankkunden vor Verlust ihrer Einlagen im Fall des Konkurses ihrer Bank. Der gesetzliche Einlagenschutz sichert Einlagen zum Beispiel auf Girokonten, Sparbüchern sowie Termin- und Festgeldkonten bis maximal 100.000 Euro, in gesonderten Fällen bis 500.000 Euro, je Kunde. Die Kreditwirtschaft in Deutschland hält darüber hinaus freiwillige Sicherungssysteme vor, die zusätzlichen Schutz gewähren sollen.

    Siehe auch

    • Europäisches System der Einlagensicherung

    Weiterführende Informationen

    • Einlagensicherung
  • Einlagezertifikat

    Ein Einlagezertifikat (englisch: Certificate of Deposit, CD) ist ein von einer Bank begebenes Geldmarktpapier, das der Refinanzierung dient. Durch den Erwerb eines CD tätigt ein Bankkunde eine kurz- oder mittelfristige Termineinlage, wobei er aber das CD nötigenfalls schon vor Ende der Laufzeit an Dritte verkaufen und sich so liquide Mittel beschaffen kann.

    Siehe auch

    • Geldmarktpapier
    • Refinanzierung
  • EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority)

    Siehe

    • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
  • ELA (Emergency Liquidity Assistance)

    Siehe

    • Notfall-Liquiditätshilfe
  • Electronic Cash

    Electronic Cash ist das von der deutschen Kreditwirtschaft bereitgestellte System zur Abwicklung von Zahlungen mit der Debitkarte (Bankkarte). Das Electronic Cash-System wird zusammen mit dem Deutschen Geldautomaten-System seit 2008 unter dem neuen Akzeptanzlogo „girocard“ angeboten.

    Siehe auch

    • Debitkarte
  • Elektronischer Massenzahlungsverkehr (EMZ)

    Der Elektronische Massenzahlungsverkehr (EMZ) ist in der Fachsprache eine Zahlungsverkehrsplattform der Deutschen Bundesbank zur kostengünstigen Abwicklung nicht eiliger, nationaler und – in Verbindung mit dem SEPA-Clearer – grenzüberschreitender Zahlungen wie zum Beispiel Überweisungen und Lastschriften. Der EMZ ergänzt die Zahlungsverkehrsplattformen der privatwirtschaftlichen Finanzverbünde, die in Deutschland einen Großteil des bargeldlosen Massenzahlungsverkehrs abwickeln.

    Siehe auch

    • Massenzahlungsverkehr
    • SEPA (Single Euro Payments Area)
  • Elektronisches Geld

    Siehe

    • E-Geld (Elektronisches Geld)
  • Emergency Liquidity Assistance (ELA)

    Siehe

    • Notfall-Liquiditätshilfe
  • EMIR (European Markets Infrastructure Regulation)

    Siehe auch

    • European Markets Infrastructure Regulation (EMIR)
  • Emission

    Unter Emission versteht man die Ausgabe neuer Wertpapiere wie Aktien oder Schuldverschreibungen durch Emittenten wie Unternehmen, Banken oder den Staat. Eine Wertpapieremission dient in der Regel der Beschaffung größerer Finanzmittel und erfolgt meist durch öffentliche Ausschreibung und Versteigerung der auszugebenden Wertpapiere.

    Siehe auch

    • Aktie
    • Schuldverschreibung
  • EMU (Economic and Monetary Union)

    Siehe

    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • EMZ (Elektronischer Massenzahlungsverkehr)

    Siehe

    • Elektronischer Massenzahlungsverkehr (EMZ)
  • EONIA (Euro Overnight Index Average)

    Siehe

    • Euro Overnight Index Average (EONIA)
  • EPI (European Payments Initiative)

    Siehe

    • European Payments Initiative (EPI)
  • Ergänzungskapital

    Siehe

    • Eigenmittel
  • Erstrundeneffekt

    Der Erstrundeneffekt beschreibt, wie sich Preisänderungen einzelner Produkte oder Dienstleistungen, die oftmals auf äußere Einflüsse zurückgehen, in der allgemeinen Preisentwicklung niederschlagen. Ein Beispiel ist ein starker Anstieg des Rohölpreises: Dieser Anstieg führt zu unmittelbaren Preissteigerungen bei vielen Ölprodukten wie zum Beispiel Benzin oder Plastik (direkter Erstrundeneffekt). Darüber hinausgehend wird sich der Rohölpreisanstieg auch in Preissteigerungen bei anderen Gütern und Dienstleistungen niederschlagen, in denen Ölprodukte enthalten sind (indirekter Erstrundeneffekt). In diesem Zusammenhang ist beispielsweise an Flugreisen zu denken, für die Flugbenzin benötigt wird. Die Geldpolitik ist typischerweise nicht in der Lage, Einfluss auf die ursprüngliche Preisänderung der ersten Runde und auf den daraus resultierenden Effekt für die Inflationsrate zu nehmen. Abgesehen davon handelt es sich bei Erstrundeneffekten nur um ein vorübergehendes Phänomen für die Teuerungsrate. Denn eine ursprüngliche, einmalige Preisänderung ist nach einem Jahr nicht mehr in der Inflationsrate zu messen, da diese die Preisentwicklung im 12-Monats-Vergleich darstellt. Ziel der Geldpolitik ist aber zu verhindern, dass die Preissteigerungen der ersten Runde einen inflationären Prozess in Gang bringen. Es gilt also möglichen sogenannten Zweitrundeneffekten vorzubeugen.

    Siehe auch

    • Preissteigerungsrate
    • Zwei-Säulen-Strategie
    • Zweitrundeneffekt
  • Erwartungskanal

    Als Erwartungskanal wird ein theoretisches Konzept bezeichnet, das die Wirkung geldpolitischer Maßnahmen auf die Inflationserwartungen der Banken und Nichtbanken beschreibt. Beispielsweise bewirkt die Senkung des Leitzinses keine Senkung auch der langfristigen Zinsen am Kapitalmarkt, wenn erwartet wird, dass die Inflation aufgrund der expansiven Geldpolitik künftig zunehmen wird. Denn die Anleger kalkulieren in diesem Fall die erwarteten höheren Inflationsraten in die von ihnen geforderten Renditen für langfristig bereitgestelltes Fremdkapital ein. Ähnlich reagieren Unternehmen in ihrer Preissetzung und Tarifparteien bei der Lohnfindung nicht erst, wenn sich an den Märkten die Angebots- und Nachfragebedingungen verändern, sondern bereits vorher aufgrund ihrer durch Erfahrung gewonnenen Erwartungen über die künftige Inflationsentwicklung. Die Geldpolitik kann dieses Verhalten für sich nutzen, wenn sie sich den Ruf erworben hat, Inflation immer entschieden zu bekämpfen. Denn dann haben die Wirtschaftsteilnehmer keine Veranlassung, künftig höhere Inflationsraten in Renditen, Preise und Löhne einzukalkulieren.

    Siehe auch

    • Bankenkanal
    • Bilanzkanal
    • Erwartungskanal
    • Kreditkanal
    • Transmissionsmechanismus
    • Wechselkurskanal
    • Zinskanal
    • Inflationserwartungen
  • Erweiterter Rat

    Der Erweiterte Rat (englisch: General Council) ist ein Gremium der Europäischen Zentralbank (EZB), das die Verbindung zwischen dem Eurosystem und den Zentralbanken der EU-Mitgliedsstaaten herstellt, die den Euro (noch) nicht als Währung eingeführt haben. Dem Erweiterten Rat gehören der EZB-Präsident, der EZB-Vizepräsident sowie die Präsidenten beziehungsweise Gouverneure der Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten an. Der Erweiterte Rat tagt normalerweise einmal im Quartal. Zu seinen Aufgaben zählt unter anderem, Vorarbeiten zur Erweiterung der Wirtschafts- und Währungsunion sowie zur Harmonisierung der Statistiken zu leisten. Er hat keine geldpolitischen Befugnisse. Der Erweiterte Rat besteht nur solange, wie es EU-Mitgliedstaaten gibt, in denen der Euro nicht als Währung eingeführt ist.

    Siehe auch

    • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • EZB-Rat
    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • ESAs (European Supervisory Authorities)

    Siehe

    • Europäische Aufsichtsbehörden
  • ESFS (European System of Financial Supervision)

    Siehe

    • Europäisches System für die Finanzaufsicht
  • ESG (Environmental, Social, Governance)

    ESG steht als Sammelbegriff für die Berücksichtigung von Standards in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien (englisch: environmental, social, governance) bei wirtschaftlichen Entscheidungen. Der Begriff findet auch in Bezug auf Finanzinstrumente Anwendung, wenn diese ESG-Kriterien genügen (zum Beispiel „ESG-Anleihe“).

    Siehe

    • ESG-Anleihe
    • Sustainable Finance
  • ESG-Anleihe

    ESG-Anleihen bezeichnen festverzinsliche Wertpapiere zur Finanzierung von Aktivitäten, die bestimmte Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien (ESG-Kriterien) erfüllen. Eine herausgehobene Rolle spielen dabei grüne Anleihen (Green Bonds), die insbesondere an Umwelt- und Klimakriterien gekoppelt sind. Green Bonds stellen somit eine Form von nachhaltigen bzw. ESG-Anleihen dar.

    Siehe

    • Anleihe
    • ESG (Environmental, Social, Governance)
    • Grüne Anleihe
    • Green Finance
    • Sustainable Finance
  • ESM (Europäischer Stabilitätsmechanismus)

    Siehe

    • Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
  • ESMA (European Securities and Markets Authority)

    Siehe

    • Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte
  • ESRB (European Systemic Risk Board)

    Siehe

    • Europäischer Ausschuss für Systemrisiken
  • ESVG (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen)

    Siehe

    • Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)
  • ESZB (Europäisches System der Zentralbanken)

    Siehe

    • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
  • ESZB-Statut

    Die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank wird häufig kurz als ESZB-Statut bezeichnet. Sie ist dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union als Protokoll beigefügt.

    Siehe auch

    • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)
    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • Europäische Union (EU)
    • Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag)
    • Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEU-Vertrag)
  • ETC (Exchange-traded commodities)

    Exchange-traded commodities (ETC) sind börsengehandelte Wertpapiere, deren Wert von einzelnen Rohstoffen oder Rohstoffkörben abhängt, und somit die Wertentwicklung zugrundeliegender Rohstoffindizes nachbilden. Mit ETC können Anleger in die wichtigsten Rohstoffgruppen investieren. ETC stellen eine abgewandelte Form der Exchange-traded funds (ETF) dar (Investment in Portfolios von Aktien und anderen Anlageklassen) und sind rechtlich gesehen meist unbefristete Schuldverschreibungen.

    Anleger tragen daher grundsätzlich ein Emittentenrisiko, d. h. dass der Herausgeber der Schuldverschreibungen zahlungsunfähig werden kann. ETC sind zudem den üblichen Marktrisiken ausgesetzt (z. B. Ernteerträge, Fördermengen, politische Entwicklungen) und können deutliche Kursschwankungen erleiden. In der Praxis hat sich etabliert, dass ETC besichert sind, zum Beispiel über Gold oder andere Sicherheiten. ETC machen es Anlegern möglich, an der Wertentwicklung von Rohstoffen teilzuhaben, ohne diese direkt zu erwerben und können genauso wie Aktien fortlaufend während der gesamten Börsenhandelszeiten ge- und verkauft werden. Die Laufzeiten von ETC sind unbefristet und die Kosten gelten als relativ gering.

    Siehe auch

    • Aktie
    • Börse
    • ETF (Exchange-traded funds)
    • Schuldverschreibung
    • Wertpapier

    Weiterführende Informationen

    • Monatsbericht - Oktober 2018
      22.10.2018
    • ETFs für Anleger und Finanzsystem zunehmend von Bedeutung

      22.10.2018

  • ETF (Exchange-traded funds)

    Exchange-traded funds (ETF) sind an Börsen gehandelte Investmentfonds. Mit ETF können Anleger in ein breit gestreutes Portfolio von Aktien und anderen Anlageklassen investieren. Sie bilden in der Regel die Wertentwicklung eines bestehenden Index wie z. B. des DAX nach. Somit erfolgen meist keine aktiven Investitionsentscheidungen, wodurch die laufenden Kosten wie insbesondere die Vergütung des Fondsmanagements bei ETF geringer ausfallen als bei klassischen Investmentfonds.

    Auch die einmaligen Kosten sind bei ETF deutlich geringer als bei klassischen Fonds: ETF-Anteile werden anders als klassische Investmentfonds nicht direkt bei einer Fondsgesellschaft ge- und verkauft, sondern zum Marktkurs an der Börse gehandelt, wobei vergleichsweise geringe einmalige Kosten anfallen. Gleichwohl unterliegen ETF den üblichen Marktrisiken und können erhebliche Kursschwankungen erleiden. Im Ergebnis macht die Möglichkeit, kosteneffizient in ein diversifiziertes Portfolio zu investieren, diese Anlageform sehr beliebt.

    Eine verwandte Form stellen ETC (börsengehandelte Wertpapiere auf einzelne Rohstoffe und Rohstoffkörbe) dar.

    Siehe auch

    • Börse
    • ETC (Exchange-traded commodities)
    • Investmentfonds
    • Portfolio
    • Aktie
    • Risikodiversifikation

    Weiterführende Informationen

    • Navigationshilfen im ETF-Dschungel

      03.07.2024

    • Monatsbericht - Oktober 2018
      22.10.2018
    • ETFs für Anleger und Finanzsystem zunehmend von Bedeutung

      22.10.2018

  • EU (Europäische Union)

    Siehe

    • Europäische Union (EU)
  • EU-Kommission (Europäische Kommission)

    Siehe

    • Europäische Kommission (EU-Kommission)
  • EU-Verordnung über OTC Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister

    Siehe

    • European Markets Infrastructure Regulation (EMIR)
  • EU-Vertrag

    Siehe

    • Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag)
  • Eurepo

    Der Eurepo ist ein Durchschnittszinssatz für besicherte Euro-Kredite. Zur Berechnung melden mehrere ausgewählte Banken täglich, welches der höchstgebotene Zinssatz am Markt dafür ist, dass eine Bank einer anderen Bank von hoher Bonität einen mit bestimmten Sicherheiten unterlegten Euro-Kredit gewährt. Anders als der Euro Overnight Index Average (EONIA) beruht der Eurepo nicht auf tatsächlichen Umsätzen, sondern auf Angaben über Marktbeobachtungen. Eurepo-Zinssätze werden für Kredite mit unterschiedlichen Laufzeiten berechnet: für einen Tag, eine, zwei oder drei Wochen und mehrere Monate (1, 2, 3, 6, 9 und 12).

    Siehe auch

    • Euro Interbank Offered Rate (Euribor)
    • Euro Overnight Index Average (EONIA)
    • Tagesgeld
  • Euribor (Euro Interbank Offered Rate)

    Siehe

    • Euro Interbank Offered Rate (Euribor)
  • Euro

    Der Euro ist die gemeinsame Währung des Euro-Währungsgebiets, zu dem seit dem 1. Januar 2023 20 EU-Mitgliedsstaaten gehören. Ein Euro unterteilt sich in 100 Cent. In Deutschland ersetzte der Euro am 1. Januar 1999 die Deutsche Mark als nationale Währung. Nach dem zuvor festgelegten Wechselkurs entsprachen bei der Umstellung 1,95583 DM einem Euro. Zunächst wurde der Euro nur als Buchgeld, ab 1. Januar 2002 auch als Bargeld eingeführt. Der Wechselkurs des Euro schwankt auf den Devisenmärkten frei nach Angebot und Nachfrage. Nach dem US-Dollar ist der Euro die zweitwichtigste Reservewährung der Welt. 

    Siehe auch

    • Wechselkurssystem

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
  • Euro Interbank Offered Rate (Euribor)

    Die Euro Interbank Offered Rate (Euribor) ist ein Durchschnittszinssatz für unbesicherte Euro-Kredite. Zur Berechnung melden 19 ausgewählte Banken täglich den durchschnittlichen Zinssatz, zu dem sie einer anderen europäischen Bank einen unbesicherten – also ohne Stellung von Sicherheiten – Euro-Kredit gewähren würden. Anders als die €uro short-term rate (€STR) beruht der Euribor nicht zwingend auf tatsächlichen Umsätzen, sondern kann auch aus Transaktionen und Beobachtungen in anderen Marktsegmenten oder –laufzeiten abgeleitet werden. Euribor-Zinssätze werden für Kredite mit fünf unterschiedlichen Laufzeiten berechnet: eine Woche sowie ein, drei, sechs und zwölf Monate. Die Erstellung und Verwaltung übernimmt das von der Europäischen Union dafür zertifizierte European Money Markets Institute (EMMI). Im Euroraum ist der Euribor der maßgebliche Zinssatz für eine große Zahl von Krediten, darunter zum Beispiel Hypothekendarlehen mit variabler Verzinsung. 

    Siehe auch

    • Euro Overnight Index Average (EONIA)
    • Eurepo
    • London Interbank Offered Rate (Libor)
  • Euro Overnight Index Average (EONIA)

    Die Veröffentlichung des Euro Overnight Index Average (EONIA) wurde zum 01.01.2022 eingestellt und durch die €uro short-term rate (€STR) ersetzt. Bereits seit dem 01.10.2019 erfolgte die Berechnung des EONIA lediglich noch über eine Spread-Berechnung – also als eine Differenz – zum €STR. Vor Oktober 2019 war der EONIA ein auf Basis tatsächlicher Umsätze berechneter Durchschnittszinssatz für die unbesicherte Übernacht-Geldvergabe im Euro-Interbankenhandel.

    Siehe auch

    • Euro Short-Term Rate (€STR)
    • Eurepo
    • Euro Interbank Offered Rate (Euribor)
    • Tagesgeld
    • London Interbank Offered Rate (Libor)
  • Euro Short-Term Rate (€STR)

    Die €uro short-term rate (€STR) ist ein Referenzzinssatz für unbesichertes Tagesgeld im Euroraum. Er wird auf Basis der Geldmarktstatistik ermittelt. Hierzu melden ca. 50 meldepflichtige Banken täglich ihre Umsätze am Geldmarkt – also dem Markt für Zentralbankgeld – an die EZB. Für die Berechnung des €STR werden Transaktionen der unbesicherten Übernacht-Geldaufnahme mit allen finanziellen Gegenparteien (z. B. Banken, Geldmarktfonds) berücksichtigt und der volumengewichtete Durchschnittszins ermittelt. Der €STR wird am nächsten TARGET2-Geschäftstag morgens um 8 Uhr veröffentlicht. Die Verwendung des bisherigen Referenzzinssatzes EONIA ist zum 01.01.2022 eingestellt und durch den €STR ersetzt worden. Andere bekannte Referenzzinssätze sind Euribor, Eurepo, SOFR und SONIA.

    Siehe auch

    • Euroraum
    • Euro Interbank Offered Rate (Euribor)
    • Eurepo
    • Euro Overnight Index Average (EONIA)
    • London Interbank Offered Rate (Libor)
    • Referenzzinssatz
    • Tagesgeld
    • Zins

    Weiterführende Informationen

    • Euro Short-Term Rate (€STR) sowie €STR compounded average rate und compounded €STR index
    • Neuer Tagesgeldsatz €STR veröffentlicht

      02.10.2019

    • Fragen und Antworten zur Euro Short-Term Rate
      02.10.2019 | 76 KB, PDF
  • Euro-Gruppe

    Die Euro-Gruppe ist ein Gremium, in dem die Staaten des Euro-Währungsgebiets ihre Wirtschaft- und Finanzpolitik koordinieren, insbesondere mit Blick auf den Euro, ihre gemeinsame Währung. Sie besteht aus den Finanzministern der Euro-Länder und tagt in der Regel am Vortag der Sitzungen des Ecofin-Rats. Geführt wird die Euro-Gruppe von ihrem Präsidenten, der von den Mitgliedern gewählt wird. Die Kommission nimmt an den Sitzungen teil, die Europäische Zentralbank wird zu diesen Sitzungen eingeladen.

    Siehe auch

    • Ecofin-Rat
  • Euro-Plus-Pakt

    Der Euro-Plus-Pakt wurde 2011 von den damals 17 Euroländern sowie Bulgarien, Dänemark, Lettland, Litauen, Polen und Rumänien geschlossen, um mehr Wachstum und wirtschaftlichen Gleichlauf zu erreichen. Die Länder verpflichteten sich, einmal jährlich konkrete nationale Ziele und Maßnahmen zu benennen, um die Wettbewerbsfähigkeit und die Beschäftigung sowie die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen und die Finanzstabilität zu verbessern. Mit dem Euro-Plus-Pakt setzen sich die Mitgliedsstaaten einem öffentlichen Druck aus, die angekündigten Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen.

  • Euro-Währungsgebiet

    Siehe

    • Euroraum
  • EURO1

    EURO1 ist ein von der Euro Banking Association (EBA) gegründetes und von der EBA CLEARING betriebenes multilaterales Zahlungsverkehrssystem für Großbetragszahlungen in Euro. Die teilnehmenden Banken kommen aus der EU oder anderen OECD-Ländern und haben alle zumindest eine Zweigstelle in der Europäischen Union, über die sie am EURO1-System teilnehmen. Die Besonderheit bei der Zahlungsabwicklung besteht darin, dass sämtliche teilnehmenden Banken nur eine Forderung oder Verbindlichkeit gegenüber EURO1 haben, nicht aber gegenüber den anderen teilnehmenden Banken. EURO1 zählt zu den als systemrelevant eingestuften Zahlungsverkehrssystemen im Eurosystem.

    Siehe auch

    • Systemrelevante Zahlungsverkehrssysteme
  • Europa 2020

    "Europa 2020" ist eine seit 2010 verfolgte Wachstumsstrategie, die vom Europäischen Rat entwickelt wurde. Wesentliches Ziel ist es, insgesamt gestärkt aus der Schuldenkrise in einigen Euro-Ländern hervorzugehen. Die Strategie "Europa 2020" formuliert fünf Kernziele: mehr Beschäftigung, mehr Innovation, mehr Klimaschutz und Energiewandel, mehr Bildung, weniger Armut. Die einzelnen Mitgliedsstaaten entwickeln dazu konkrete nationale Ziele und setzen entsprechende Strukturreformen um. Über die Zielerreichung berichten die Mitgliedsstaaten jährlich im Rahmen des Europäischen Semesters und nehmen die Empfehlungen durch den Europäischen Rat entgegen.

    Siehe auch

    • Europäischer Rat
    • Europäisches Semester
  • Europa-Serie

    Als Europa-Serie wird in der Fachsprache des Eurosystems die zweite Serie der Euro-Banknoten mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen bezeichnet. Der Name Europa geht auf die mythologische Figur gleichen Namens zurück, deren Porträt in dieser Banknotenserie im Wasserzeichen und im Hologramm erscheint. Die Banknoten der Europa-Serie wurden stufenweise seit dem 02.05.2013 über mehrere Jahre in aufsteigender Stückelung ausgegeben, wobei nach einem EZB-Ratsbeschluss von 2016 die 500-Euro-Banknote nicht mehr ausgegeben wird.

    Siehe auch

    • Banknoten
    • Stückelung
    • Sicherheitsmerkmale der Euro-Banknoten

    Weiterführende Informationen

    • Herstellung und Ausgabe des 500-Euro-Scheins wird eingestellt

      23.11.2018

  • European Banking Authority (EBA)

    Siehe

    • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
  • European Credit Assessment Framework (ECAF)

    Siehe

    • Zulassungskriterien

      07.07.2021

  • European Currency Unit (ECU)

    Siehe

    • ECU (European Currency Unit)
  • European Financial Stability Facility (EFSF)

    Siehe

    • Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
  • European Financial Stability Mechanism (EFSM)

    Siehe

    • Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
  • European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA)

    Siehe

    • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
  • European Markets Infrastructure Regulation (EMIR)

    Die European Markets Infrastructure Regulation (EMIR; EU-Verordnung über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister) aus dem Jahr 2012 enthält Vorschriften für den außerbörslichen Handel von Derivateprodukten. Die Marktteilnehmer werden verpflichtet, sämtliche außerbörslichen Derivate-Geschäfte an ein Transaktionsregister zu melden. Ferner müssen standardisierte Derivateprodukte über eine Zentrale Gegenpartei abgewickelt werden. Führt ein Marktteilnehmer nicht-standardisierte Derivategeschäfte durch, gelten gemäß der Verordnung strengere Anforderungen an dessen Risikomanagement.

    Siehe auch

    • Derivat
    • Zentrale Gegenpartei
    • Over-the-counter (OTC)
    • Börse
  • European Payments Initiative (EPI)

    Die European Payments Initiative (EPI) ist ein Zusammenschluss mehrerer Banken aus verschiedenen Ländern des Euroraums. Ziel der EPI ist es unter anderem, mit ihrer im Sommer 2024 eingeführten Anwendung „Wero“ eine eigene europäische Zahlungsverkehrsanwendung anzubieten.

    Siehe auch

    • Euroraum
    • Wero

    Weiterführende Informationen

    • Die Kräfteverhältnisse verschieben sich Gastbeitrag in „Profil – das bayerische Genossenschaftsblatt“
      31.01.2020 Burkhard Balz
    • EZB begrüßt Initiative zur Einführung einer neuen europaweiten Zahlungslösung

      02.07.2020 | Europäische Zentralbank | 44 KB, PDF

  • European Securities and Markets Authority (ESMA)

    Siehe

    • Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte
  • European Supervisory Authorities (ESAs)

    Siehe

    • Europäische Aufsichtsbehörden
  • European System of Financial Supervision (ESFS)

    Siehe

    • Europäisches System für die Finanzaufsicht
  • European Systemic Risk Board (ESRB)

    Siehe

    • Europäischer Ausschuss für Systemrisiken
  • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung

    Die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA) ist eine 2011 gegründete EU-Behörde mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie ist eine der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (englisch: European Supervisory Authorities, ESAs).

    Siehe auch

    • Europäische Aufsichtsbehörden
  • Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte

    Die Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte (European Securities and Markets Authority, ESMA) ist eine 2011 gegründete EU-Behörde mit Sitz in Paris. Sie ist eine der drei Europäischen Aufsichtsbehörden (englisch: European Supervisory Authorities, ESAs).

    Siehe auch

    • Europäische Aufsichtsbehörden
    • Transaktionsregister
  • Europäische Aufsichtsbehörden

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (englisch: European Supervisory Authorities, ESAs) sind drei Anfang 2011 gegründete EU-Aufsichtsbehörden. Zu den ESAs gehören die European Banking Authority (EBA) für den Bereich Bankenaufsicht, die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersvorsorge sowie die European Securities and Markets Authority (ESMA) für die Aufsicht über Wertpapiere und Märkte. Die ESAs sind für die mikroprudenzielle Aufsicht auf EU-Ebene zuständig und bilden zusammen mit ihrem Gemeinsamen Ausschuss, den nationalen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) das Europäische System für Finanzaufsicht.

    Siehe auch

    • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)
    • Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung
    • Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte
    • Mikroprudenzielle Aufsicht
    • Makroprudenzielle Überwachung
  • Europäische Bankenaufsicht

    Siehe

    • Einheitlicher Aufsichtsmechanismus
  • Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA) ist eine 2011 gegründete EU-Behörde mit Sitz in Paris. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Normsetzung für die EU-Bankenaufsicht, die Entwicklung eines einheitlichen Aufsichtshandbuchs sowie die Durchführung von Stresstests. Die EBA ist eine der drei European Supervisory Authorities (ESAs).

    Siehe auch

    • Europäische Aufsichtsbehörden
  • Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)

    Die Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (European Financial Stability Facility, EFSF) wurde 2010 unter dem Eindruck der Finanz- und Staatsschuldenkrise von den EU-Staaten als vorübergehende Rettungsmaßnahme eingerichtet. Über die Fazilität konnte Staaten des Eurosystems finanzielle Unterstützung gewährt werden, sofern sich diese Staaten zu bestimmten Reformprogrammen verpflichteten. Die Fazilität mit einem Garantierahmen von 780 Milliarden Euro konnte am Kapitalmarkt durch Emission von Wertpapieren maximal 440 Milliarden Euro aufnehmen. Diese Wertpapiere sind durch Garantien der Staaten des Eurosystems entsprechend ihrer Eigenkapitalanteile an der EZB gedeckt. Seit dem 1. Juli 2013 vereinbart die – inzwischen durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus ersetzte – EFSF keine neuen Programme mehr, sie führt die vereinbarten Programme aber noch aus.

    Siehe auch

    • Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)
    • Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
  • Europäische Kommission (EU-Kommission)

    Die Europäische Kommission (EU-Kommission) ist ein überstaatliches Organ der Europäischen Union mit Sitz in Brüssel. Sie entspricht in mancherlei Hinsicht der Regierung eines Nationalstaats. Sie ist u. a. für die Umsetzung politischer Maßnahmen der EU und ihres Haushalts sowie gemeinsam mit dem Europäischen Gerichtshof für die Durchsetzung europäischer Gesetze zuständig. Zudem erarbeitet sie Entwürfe für Richtlinien, Verordnungen und andere Gemeinschaftsrechtsakte und vertritt die Interessen der Gemeinschaft gegenüber nationalen Organisationen und Drittstaaten. Jeder EU-Mitgliedsstaat entsendet einen Kommissar oder eine Kommissarin in die EU-Kommission. Eines der Kommissionsmitglieder wird auf Vorschlag des Europäischen Rats vom Europäischen Parlament zum Präsidenten gewählt und führt das Gremium. Jedes der übrigen Kommissionsmitglieder ist ähnlich einem Bundesminister für ein bestimmtes Ressort verantwortlich.

    Siehe auch

    • Europäische Union (EU)
    • Europäischer Rat
    • Europäisches Parlament
    • Rat der Europäischen Union
  • Europäische Union (EU)

    Die Europäische Union (EU) ist ein aus gegenwärtig 27 europäischen Ländern bestehender Staatenverbund. Nach dem Zweiten Weltkrieg mit seinen Verheerungen gegründet, stand zunächst als Ziel im Vordergrund, durch gezielte wirtschaftliche Verflechtung die Bereitschaft zu friedlichem Miteinander zu fördern und militärische Konflikte für die Zukunft auszuschließen. Aktuelle Ziele der EU sind die Vertiefung des Binnenmarktes, eine einheitliche Geld- und Währungspolitik und eine zunehmend stärkere Koordinierung der Politiken in den Bereichen Wirtschaft, Soziales, Außenbeziehungen und Verteidigung sowie Justiz und innere Sicherheit. Die Organe der EU sind das Europäische Parlament (repräsentativ für die Völker der Mitgliedstaaten), der Europäische Rat (die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten, der Präsident des Europäischen Rats und der Kommissionspräsident), der Rat (Ministerinnen oder Minister der Mitgliedstaaten), die Europäische Kommission (das supranationale Organ), der Gerichtshof der Europäischen Union, die Europäische Zentralbank und der Rechnungshof.

    Siehe auch

    • Europäische Kommission (EU-Kommission)
    • Europäischer Binnenmarkt
    • Europäischer Rat
    • Europäisches Parlament
    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • Rat der Europäischen Union
  • Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

    Siehe

    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • Europäische Währungseinheit

    Siehe

    • ECU (European Currency Unit)
  • Europäische Währungsschlange

    Siehe

    • Europäischer Wechselkursverbund
  • Europäische Währungsunion (EWU)

    Siehe

    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • Europäische Zentralbank (EZB)

    Die Europäische Zentralbank (EZB, englisch: European Central Bank, ECB) mit Sitz in Frankfurt am Main ist seit der Einführung des Euro zu Jahresbeginn 1999 die Währungsbehörde für das Euro-Währungsgebiet. Sie ist eines der sieben Organe der EU. Oberstes Beschlussorgan der EZB ist der EZB-Rat, dem die sechs Mitglieder des EZB-Direktoriums sowie die Gouverneure bzw. Präsidenten der Zentralbanken der Länder des Euro-Währungsgebiets angehören. Der EZB-Rat bestimmt insbesondere über die Geldpolitik des Eurosystems. In Reaktion auf die Finanz- und Staatsschuldenkrise wurde der EZB im Jahre 2012 eine führende Rolle in der europäischen Bankenaufsicht zugeteilt (Einheitlicher Aufsichtsmechanismus, englisch: Single Supervisory Mechanism, SSM). Die EZB und die nationalen Zentralbanken des Euroraums bilden das Eurosystem, die EZB und die Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten bilden das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Die EZB-Präsidentin ist die oberste Repräsentantin und Sprecherin der EZB und des Eurosystems. Sie vertritt die EZB und das Eurosystem in zahlreichen internationalen Gremien.

    Siehe auch

    • ESZB (Europäisches System der Zentralbanken)
    • EZB-Direktorium
    • EZB-Rat
    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
  • Europäischer Ausschuss für Systemrisiken

    Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB) ist ein unabhängiges Gremium der Europäischen Union (EU). Er hat die Aufgabe, in der EU die Aufsicht über das Finanzsystem insgesamt auszuüben und systemische Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen (makroprudenzielle Überwachung). Der ESRB kann öffentliche und nicht-öffentliche Warnungen aussprechen und Empfehlungen geben. Der Ausschuss ist bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelt. Er setzt sich unter anderem aus Vertretern der EZB, von nationalen Zentralbanken, Aufsichtsbehörden und der EU-Kommission zusammen. 

    Siehe auch

    • Finanzstabilität
    • Makroprudenzielle Überwachung
    • Systemisches Risiko
  • Europäischer Binnenmarkt

    Siehe

    • Binnenmarkt
  • Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM)

    Der Europäische Finanzstabilisierungsmechanismus (European Financial Stability Mechanism, EFSM) ist eine zusätzliche Finanzierungsquelle für die EU-Kommission; die EU-Mitglieder haben sie im Jahre 2010 unter dem Eindruck der Finanz- und Staatsschuldenkrise beschlossen. Der EFSM ermächtigt die EU-Kommission, im Namen der EU am Kapitalmarkt bis zu 60 Milliarden Euro aufzunehmen, um sie unter strengen Bedingungen an Mitgliedstaaten der EU, die außergewöhnlichen Ereignissen ausgesetzt sind, auszuleihen.

    Interner Link

    • Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)
  • Europäischer Rat

    Der Europäische Rat ist das wichtigste politische Gremium der Europäischen Union. Er setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten, dem Präsidenten des Europäischen Rats sowie dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Er bestimmt die Leitlinien der Europäischen Union, trifft politische Grundsatzentscheidungen und gibt die für die Weiterentwicklung der Europäischen Union erforderlichen Impulse. Er ist zu unterscheiden vom Rat der Europäischen Union, dem Vertreter der Mitgliedstaaten auf Ministerebene angehören.

    Siehe auch

    • Europäische Kommission (EU-Kommission)
  • Europäischer Stabilitätsmechanismus (ESM)

    Der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM; englisch: European Stability Mechanism, ESM) ist eine zwischenstaatliche Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg. Der ESM wurde in Reaktion auf die Finanz- und Staatsschuldenkrise als permanenter Krisenbewältigungsmechanismus geschaffen und ersetzte die zeitlich begrenzte Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF). Der ESM stellt Finanzhilfen für Euro-Länder bereit, wenn dies unabdingbar ist, um die Finanzstabilität des Euroraums und seiner Mitgliedstaaten zu wahren. Diese Länder müssen zeitweilig schwere Finanzierungsprobleme haben oder von solchen bedroht sein. Für die Hilfen kann der ESM unterschiedliche Instrumente einsetzen, wie vor allem die Vergabe von Krediten oder den Ankauf von Staatsanleihen. Im Gegenzug müssen die kreditnehmenden Staaten Auflagen erfüllen. Diese sollen geeignet sein, die aufgetretenen Probleme zu beheben und dem gewählten Finanzhilfeinstrument angemessen sein. Dem ESM stehen für Finanzhilfen an die Mitgliedstaaten insgesamt 500 Milliarden Euro zur Verfügung. Der ESM refinanziert sich größtenteils über die Ausgabe von Anleihen. Damit sich der ESM günstig refinanzieren kann, haben die Euro-Länder ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro gezeichnet (Überzeichnung), das aus 80 Milliarden Euro Bareinlagen und 620 Milliarden Euro bei Bedarf abrufbarem Kapital besteht. Die Finanzminister der Euro-Länder repräsentieren im ESM-Gouverneursrat die Regierungen und treffen alle wesentlichen Entscheidungen. In Deutschland bestehen zudem Mitwirkungsrechte des Bundestages.

    Siehe auch

    • Europäische Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF)
  • Europäischer Wechselkursverbund

    Der Europäische Wechselkursverbund wurde im April 1972 von den Regierungen von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden in Kraft gesetzt. In dem Verbund durften die Wechselkurse der teilnehmenden Währungen um nicht mehr als 2,25 Prozent von den vereinbarten Leitkursen nach oben oder unten abweichen. Die Wechselkurse waren somit untereinander fixiert, allerdings mit etwas Bewegungsspielraum nach oben und unten, weshalb auch von der "Europäischen Währungsschlange" oder der "Schlange im Tunnel" die Rede war. Der Verbund hatte eine wechselvolle Geschichte, da neue Mitglieder hinzukamen, andere hingegen ausschieden. Zudem wurden die Leitkurse mehrfach neu festgesetzt ("Realignment"). 1979 wurde der Europäische Wechselkursverbund durch das Europäische Währungssystem (EWS) ersetzt.

    Siehe auch

    • Europäisches Währungssystem (EWS)
  • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)

    Der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) ist seit Anfang 1994 eine vertiefte Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Freihandelszone (European Free Trade Association, EFTA, allerdings ohne die Schweiz). Im Europäischen Wirtschaftsraum gelten die Freiheiten des Europäischen Binnenmarkts (Freiheit des Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs) auch für die EFTA-Mitgliedsländer Island, Liechtenstein und Norwegen. Das EFTA-Land Schweiz gehört dem EWR nicht an, ist dem Europäischen Binnenmarkt aber durch bilaterale Verträge verbunden.

    Siehe auch

    • Europäischer Binnenmarkt
  • Europäisches Parlament

    Das Europäische Parlament (EP) ist das einzige direkt von den Bürgern gewählte Organ der Europäischen Union (EU). Die Abgeordneten verabschieden gemeinsam mit dem Rat die EU-Gesetze sowie den EU-Haushalt und kontrollieren die Exekutive. Die Wahlen zum EP finden alle fünf Jahre statt. Auch wenn die EZB völlig unabhängig ist und nicht politisch beeinflusst werden darf, legt sie, demokratischen Grundprinzipien folgend, vor dem EP Rechenschaft über ihre geldpolitischen Entscheidungen ab. Der Präsident der EZB spricht vierteljährlich vor dem zuständigen Ausschuss für Wirtschaft und Währung. Im Rahmen der Berichtspflichten der EZB erscheint der Präsident auch vor dem Plenum des EP, um den Jahresbericht vorzustellen, zu dem das EP in der Regel eine Entschließung verabschiedet.

    Siehe auch

    • Europäische Kommission (EU-Kommission)
    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • Rat der Europäischen Union
    • Unabhängigkeit der Zentralbank
  • Europäisches Semester

    Das Europäische Semester ist ein Koordinierungsinstrument für die Wirtschaftspolitik in den EU-Mitgliedsstaaten, das seit 2010 verwendet wird. Das Europäische Semester beginnt jeweils zum Jahresanfang mit einem Wachstumsbericht der Europäischen Kommission und endet sechs Monate später nach eingehenden Beratungen mit länderspezifischen Empfehlungen, die vom Europäischen Rat gebilligt werden.

    Siehe auch

    • Europäische Kommission (EU-Kommission)
    • Europäischer Rat
    • Makroökonomisches Ungleichgewichtsverfahren
    • Europa 2020
  • Europäisches System der Einlagensicherung

    Das Europäische System der Einlagensicherung (European Deposit Insurance Scheme, EDIS) ist als drittes Element der Bankenunion geplant, neben den beiden bereits arbeitenden Elementen, dem Einheitlichen Aufsichtsmechanismus und dem Einheitlichen Abwicklungsmechanismus. Die Politik hat EDIS aber bis auf weiteres vertagt, da bislang über die Ausgestaltung keine Einigung erzielt werden konnte. Allerdings wurde die Harmonisierung der nationalen Einlagensicherungssysteme vertieft.

    Siehe auch

    • Bankenunion
    • Einlagensicherung

    Weiterführende Informationen

    • EU-Einlagensicherung Bankenaufsicht in der Europäischen Union
  • Europäisches System der Zentralbanken (ESZB)

    Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB; englisch: European System of Central Banks, ESCB) besteht aus der Europäischen Zentralbank (EZB) und den nationalen Zentralbanken aller EU-Mitgliedstaaten, d. h. es umfasst außer den nationalen Zentralbanken des Eurosystems auch die nationalen Zentralbanken jener EU-Mitgliedstaaten, die den Euro (noch) nicht eingeführt haben. Das oberste Führungsgremium des ESZB ist der Erweiterte Rat (englisch: General Council, GC), dem der EZB-Präsident, der EZB-Vizepräsident sowie die Präsidenten bzw. Gouverneure der Zentralbanken aller EU-Mitgliedsstaaten angehören.

    Siehe auch

    • Erweiterter Rat
    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • Eurosystem
  • Europäisches System für die Finanzaufsicht

    Das Europäische System für die Finanzaufsicht (European System of Financial Supervision, ESFS), das Anfang 2011 seine Tätigkeit aufgenommen hat, soll sowohl die mikro- als auch die makroprudenzielle Überwachung des Finanzsystems gewährleisten. Zu dem System zählen die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (European Banking Authority, EBA), die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (European Insurance and Occupational Pensions Authority, EIOPA), die Europäische Aufsichtsbehörde für Wertpapiere und Märkte (European Securities and Markets Authority, ESMA) sowie der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (European Systemic Risk Board, ESRB). Weiter gehören zu dem System der Gemeinsame Ausschuss der Europäischen Aufsichtsbehörden sowie die zuständigen Aufsichtsbehörden der Mitgliedsstaaten.

    Siehe auch

    • Europäische Aufsichtsbehörden
    • Makroprudenzielle Überwachung
    • Mikroprudenzielle Aufsicht
  • Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG)

    Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG) ist ein Rahmen einheitlicher statistischer Definitionen und Klassifikationen. Ziel des ESVG ist es, über vergleichbare und zuverlässige Informationen zu Struktur und Entwicklung der Wirtschaft in den Ländern und Regionen der EU zu verfügen.

    Siehe auch

    • Bruttoinlandsprodukt (BIP)
    • Europäische Union (EU)
  • Europäisches Währungsinstitut (EWI)

    Das 1994 errichtete EWI war eine europäische Institution, das die Aufgabe hatte, die nationalen Geldpolitiken in der Europäischen Union während der zweiten Stufe der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu koordinieren. Diese Koordinationsaufgabe erfolgte mit dem Ziel, die notwendige Konvergenz für den Übergang zur dritten Stufe der WWU zu erreichen. Daneben sollte das EWI die rechtlichen, institutionellen und organisatorischen Grundlagen für eine einheitliche europäische Geldpolitik in der dritten WWU-Stufe herstellen. Mitglieder des EWI waren die Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten. Am 1. Juni 1998 wurde das EWI durch die Europäische Zentralbank abgelöst.

    Siehe auch

    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • Europäisches Währungssystem (EWS)

    Das Europäische Währungssystem (EWS) bildete von 1979 bis Ende 1998 den Rahmen für die währungspolitische Zusammenarbeit der Länder der Europäischen Union. Ziel war es, eine "Zone der Stabilität" zwischen den Währungen der teilnehmenden Länder bei grundsätzlich festen, aber anpassungsfähigen Wechselkursen zu schaffen. Im Zentrum des EWS stand die Europäische Währungseinheit European Currency Unit (ECU), die als Rechen- und Bezugsmittel der Wechselkurse sowie als Zahlungsmittel und Reservewährung der Zentralbanken verwendet wurde. Die teilnehmenden Länder legten für jede Währung einen ECU-Leitkurs fest, aus denen sich die Leitkurse eines Währungspaares ermitteln ließen. Die meisten Wechselkurse konnten gegenüber dem jeweiligen Leitkurs um bis zu 2,25 Prozent nach oben oder unten schwanken. Die Zentralbanken waren gehalten, diese Bandbreiten nötigenfalls durch Eingriffe am Devisenmarkt sicherzustellen. Um den Interventionsbedarf zu verringern, wurden die Leitkurse mehrfach neu festgelegt. Das EWS, das bisweilen auch als Wechselkursmechanismus I bezeichnet wird, wurde mit dem Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion am 1. Januar 1999 beendet.

    Siehe auch

    • ECU (European Currency Unit)
    • Wechselkursmechanismus II (WKM II)
    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • Euroraum

    Der Euroraum (auch Euro-Währungsgebiet genannt) besteht aus den Ländern, die den Euro als ihre Währung eingeführt haben. Seit dem 1. Januar 2023 sind dies 20 Länder mit zusammen rund 345 Millionen Einwohnern: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern. 

    Siehe auch

    • Europäische Union (EU)
    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • Eurostat

    Eurostat ist das Statistische Amt der Europäischen Union mit Sitz in Luxemburg. Es hat den Auftrag, Statistiken für die Europäische Union zu erstellen, die Vergleiche zwischen den Ländern und Regionen ermöglichen.

    Siehe auch

    • Europäische Union (EU)
  • Eurosystem

    Das Eurosystem besteht aus der Europäischen Zentralbank und den derzeit 20 nationalen Zentralbanken der EU-Mitgliedstaaten, die den Euro eingeführt haben. Es nimmt die Hoheitsrechte im Bereich der Geld- und Währungspolitik für die Euro-Länder wahr. Sein oberstes Entscheidungsgremium ist der EZB-Rat. Vorrangiges Ziel des Eurosystems ist die Gewährleistung der Preisstabilität. In seinen geldpolitischen Entscheidungen ist das Eurosystem grundsätzlich unabhängig von Weisungen politischer Stellen (Unabhängigkeit der Zentralbank). Neben der Hauptaufgabe der Geldpolitik hat das Eurosystem die Aufgabe, gemeinschaftliche Devisengeschäfte zu tätigen, das reibungslose Funktionieren von Zahlungssystemen zu fördern, Währungsreserven zu verwalten, Euro-Bargeld auszugeben, Statistiken zu erstellen sowie zur Bankenaufsicht und Stabilität des Finanzsystems beizutragen. 

    Siehe auch

    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • EZB-Rat
    • Finanzsystem
    • Preisniveaustabilität
    • Unabhängigkeit der Zentralbank
    • Währungsreserven
    • Zentralbank

    Weiterführende Informationen

    • Erklärfilme
  • Eurosystem Collateral Management System (ECMS)

    Mit dem Eurosystem Collateral Management System (ECMS) wird die Verwaltung der notenbankfähigen Sicherheiten für geldpolitische Kreditgeschäfte des Eurosystems auf einer zentralen technischen Plattform integriert und führt die derzeit existierenden 20 verschiedenen nationalen Sicherheitenmanagementsysteme zusammen. Das ECMS wird die national betriebenen Anwendungen zur Verwaltung geldpolitischer Sicherheiten weitestgehend ablösen. Lediglich die Verwaltung von deutschen Kreditforderungen wird die Deutsche Bundesbank wie bisher über ihr nationales System abwickeln. Zukünftig erhalten die geldpolitischen Geschäftspartner über einen einzigen einheitlichen Zugang über alle Zentralbanken hinweg Zugriff auf ECMS und profitieren von einem einfacheren und effizienteren Verfahren zur grenzüberschreitenden Mobilisierung von Sicherheiten. Dieser Zugang ist für alle TARGET-Services identisch. Die Zuständigkeit der nationalen Zentralbanken für ihre Geschäftspartner ändert sich durch das ECMS nicht. Die Inbetriebnahme des ECMS ist für den 16. Juni 2025 geplant.

    Siehe auch

    • TARGET-Services
    • Notenbankfähige Sicherheiten
    • Eurosystem

    Weiterführende Informationen

    • Eurosystem Collateral Management System
  • EWI (Europäisches Währungsinstitut)

    Siehe

    • Europäisches Währungsinstitut (EWI)
  • EWR (Europäischer Wirtschaftsraum)

    Siehe

    • Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
  • EWS (Europäisches Währungssystem)

    Siehe

    • Europäisches Währungssystem (EWS)
  • EWU (Europäische Währungsunion)

    Siehe

    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • EWWU (Europäische Wirtschafts- und Währungsunion)

    Siehe

    • Wirtschafts- und Währungsunion (WWU)
  • Exchange-traded funds (ETF)

    Siehe

    • ETF (Exchange-traded funds)
  • Export

    Der Export umfasst in der Systematik der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung alle Güter und Dienstleistungen, die innerhalb eines bestimmten Zeitraums von einer Volkswirtschaft ins Ausland geliefert werden. Güter werden in der Handelsbilanz und Dienstleistungen in der Dienstleistungsbilanz erfasst, die beide Teilbilanzen der Leistungsbilanz sind.

    Siehe auch

    • Import
    • Zahlungsbilanz
  • EZB (Europäische Zentralbank)

    Siehe

    • Europäische Zentralbank (EZB)
  • EZB-Direktorium

    Das Direktorium der Europäischen Zentralbank (EZB; englisch: Executive Board of the ECB) besteht aus der EZB-Präsidentin, dem EZB-Vizepräsidenten sowie vier weiteren Mitgliedern. Alle Mitglieder des EZB-Direktoriums werden vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Die Mitglieder des Direktoriums haben eine Amtszeit von acht Jahren, eine Wiederernennung ist nicht zulässig. Das EZB-Direktorium leitet die EZB und die laufenden Geschäfte des Eurosystems. Alle Mitglieder des Direktoriums gehören dem EZB-Rat an.

    Siehe auch

    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • EZB-Rat
  • EZB-Präsidentin

    Die Präsidentin der Europäischen Zentralbank (EZB-Präsidentin) ist die oberste Repräsentantin und Sprecherin der EZB und des Eurosystems. Sie leitet das EZB-Direktorium, den EZB-Rat und den Erweiterten Rat. Die EZB-Präsidentin wird vom Europäischen Rat mit qualifizierter Mehrheit ernannt. Ihre Amtszeit beträgt acht Jahre, eine Wiederernennung ist nicht zulässig. Die EZB-Präsidentin vertritt die EZB und das Eurosystem in zahlreichen internationalen Gremien.

    Siehe auch

    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • EZB-Rat
  • EZB-Rat

    Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB-Rat; englisch: Governing Council, GC) ist das oberste Beschlussorgan der EZB und des Eurosystems. Er bestimmt insbesondere über die Geldpolitik im Euro-Währungsgebiet. Ihm gehören die EZB-Präsidentin, der EZB-Vizepräsident, die vier weiteren Mitglieder des EZB-Direktoriums sowie die Präsidenten bzw. Gouverneure der Zentralbanken der Länder des Euro-Währungsgebiets an. Alle Mitglieder gehören dem EZB-Rat "ad personam" an, das heißt, sie entscheiden nicht als Vertreter eines Staates oder einer Institution, sondern nach ihrem persönlichen Ermessen. Vorrangiges Ziel des EZB-Rats ist es, Preisstabilität im Euro-Währungsgebiet zu gewährleisten. Der EZB-Rat tagt normalerweise zweimal monatlich. Die EZB-Präsidentin leitet den EZB-Rat und ist seine oberste Repräsentantin und Sprecherin. Der Vertrag sieht vor, dass die Entscheidungsträger der EU an den Sitzungen des EZB-Rats teilnehmen können – allerdings ohne Stimmrecht. Nach Artikel 284 AEUV kann der Präsident des EU-Rats sowie ein Mitglied der Kommission ohne Stimmrecht an den Sitzungen des EZB-Rats teilnehmen und auch die Diskussion von bestimmten Themen anregen; in der Praxis nimmt der Präsident der Eurogruppe anstelle des Präsidenten des EU-Rats teil.

    Siehe auch

    • Eurosystem
    • Erweiterter Rat
    • Europäische Zentralbank (EZB)
    • EZB-Direktorium
    • Rotationsprinzip im EZB-Rat
  • © Deutsche Bundesbank
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