Studierende im 13. Stock der Bundesbank mit Blick auf die Skyline von Frankfurt am Main ©Frank Rumpenhorst

Bundesbank-Übernahmegarantie für dual Studierende

Als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst suchen wir unsere Nachwuchskräfte besonders sorgfältig aus, weil wir nur die Anzahl an Nachwuchskräften ausbilden, denen wir auch langfristig eine Beschäftigungsperspektive bieten können. Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium übernimmt die Deutsche Bundesbank aus diesen Gründen alle Absolventinnen und Absolventen unbefristet auf freie Stellen. Selbstverständlich dürfen keine Gründe vorliegen, die der Eignung als Beamtin oder Beamter bzw. Tarifbeschäftigter oder Tarifbeschäftigtem entgegenstehen (z. B. Verhalten).

Für diese zukunftssicheren Arbeitsplätze investieren wir viel in eine gute Ausbildung, die Ihnen alles Wichtige vermittelt, was für die Erfüllung Ihrer künftigen Aufgaben von Bedeutung ist.

Mit Eintritt ins Beamtenverhältnis bzw. mit dem Ausbildungsvertrag verpflichten Sie sich deshalb zur Rückzahlung eines Teils der Vergütung, wenn Sie die Deutsche Bundesbank innerhalb von fünf Jahren nach Ihrem Studienabschluss auf eigenen Wunsch verlassen. Die Rückzahlung umfasst die Zusatzvergütung bzw. beim Studium Zentralbankwesen die über 650 Euro brutto hinausgehende Vergütung. Für das Studium Angewandte Informatik besteht keine Rückzahlungsverpflichtung.