Meldungen zur Solvabilitätsverordnung und Liquiditätsverordnung ab 2007

Am 1. Januar 2007 sind die Solvabilitätsverordnung (SolvV) und die Liquiditätsverordnung (LiqV) in Kraft getreten und lösen damit die bisher geltenden Grundsätze I und II ab. Über diese Website soll den meldepflichtigen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten eine Übersicht über die fachlichen und technischen Anforderungen gegeben werden. Das Informationsangebot wird dabei stetig erweitert, so dass ein regelmäßiger Besuch dieser Website empfohlen wird.

Informationen zur elektronischen Einreichung

Gemäß § 6 Abs. 2 SolvV bzw. § 11 Abs. 3 LiqV sind die Meldungen ab dem 1. Januar 2007 papierlos einzureichen. Die Deutsche Bundesbank nimmt die elektronisch eingereichten Meldungen ausschließlich über das Bundesbank-ExtraNet entgegen. Hierfür steht Ihnen neben dem bereits bekannten XML-Format (für SolvV und LiqV) auch die Einreichung im XBRL-Format (extensible Business Reporting Language) (nur SolvV) zur Verfügung.

Erfassungsportal SolvV, LiqV, Monatsausweise

Darüber hinaus bietet die Bundesbank eine Erfassungsmöglichkeit über das Bundesbank-ExtraNet. Für diese Funktion können Sie sich im ExtraNet erstregistrieren. Sollten Sie bereits eine ExtraNet-Zulassung für ein anderes Fachverfahren oder eine andere Funktion besitzen, können Sie eine Folgeregistrierung beantragen.

Liegt aufgrund anderer ExtraNet-Verfahren noch keine Einreichungserklärung für den Bereich Bankaufsichtliches Meldewesen vor, ist diese Erklärung zusätzlich zum ExtraNet-Registrierungsantrag abzugeben.

Einreichung via XML (SolvV und LiqV)

Am bisherigen XML-Satzaufbau werden vor dem Hintergrund der SolvV bzw. LiqV keine Änderungen vorgenommen. Er ist somit in der Struktur identisch mit dem bisher veröffentlichten Schema zur Einreichung der Meldungen zum Grundsatz I und II, Monatsausweis. Es ergeben sich lediglich Änderungen bei den Vordrucknamen und den Postenangaben. Hier sind in der XML-Meldedatei die neuen Vordrucknamen und Postennummerierungen der SolvV- bzw. LiqV-Meldebögen zu übernehmen.

Einreichung via XBRL (nur SolvV)

Die XBRL-Taxonomien zur Abbildung der nationalen SolvV-Meldevordrucke stehen im Bereich Satzformate zur Verfügung. Allgemeine Informationen über XBRL können der Webseite von XBRL Deutschland entnommen werden. Informationen zur Umsetzung des COREP (Common Reporting)-Meldewesens über XBRL finden Sie hier.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind folgende nationalen SolvV-Meldevordrucke nicht mit dem gegenwärtigen XML-Schema abbildbar, und daher im XBRL-Format einzureichen:

  • E VERSO bzw. Q VERSO (Sonderangaben zu den Verbriefungspositionen), erstmalig zu melden zum Berichtszeitraum Dezember 2007 (gem. § 6 Abs. 1 SolvV)
  • Q ZU (Gruppensolvabilitätsbeitrag), erstmalig zu melden zum Berichtszeitraum März 2007 (gem. § 6 Abs. 1 SolvV)

Dies liegt darin begründet, dass diese Meldevordrucke keine fest vorgegebene Vordruckstruktur haben, sondern variabel lang sein können.

Auslegungsfragen zur SolvV

Eine Auslegungssammlung zur Solvabilitätsverordnung finden Sie auf der Website der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.