Die Europäische Zentralbank in Frankfurt am Main ©Norman Kriese / EZB

EZB kündigt Maßnahmenpaket zur vorübergehenden Lockerung der Kriterien für Sicherheiten an

  • EZB verabschiedet beispielloses Maßnahmenpaket für Sicherheiten zur Abfederung der sich verschärfenden Finanzierungsbedingungen im Euroraum
  • Zeitweilige Erhöhung der Risikotoleranz des Eurosystems zur Stützung der Kreditvergabe an die Wirtschaft
  • EZB lockert Kriterien für Verwendung von Kreditforderungen als Sicherheit
  • EZB verabschiedet allgemeine Absenkung der Bewertungsabschläge bei Sicherheiten
  • Ausnahmeregelung für Zulassung griechischer Staatsschuldtitel als Sicherheit in Kreditgeschäften mit dem Eurosystem
  • EZB prüft weitere Maßnahmen, um Auswirkungen von Bonitätsherabstufungen auf Verfügbarkeit von Sicherheiten für Geschäftspartner vorübergehend abzumildern

Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) verabschiedete heute ein Maßnahmenpaket zur vorübergehenden Lockerung der Kriterien für notenbankfähige Sicherheiten, um deren Verfügbarkeit für die Geschäftspartner des Eurosystems zu erhöhen und diesen die Teilnahme an liquiditätszuführenden Geschäften wie den gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (GLRG-III-Geschäfte) zu erleichtern. Das Paket ergänzt die anderen kürzlich vorgestellten Maßnahmen der EZB; dazu zählen u. a. die zusätzlichen längerfristigen Refinanzierungsgeschäfte (LRGs) und das Pandemie-Notfallankaufprogramm, die als Reaktion auf die Coronavirus-Krise eingeführt wurden. Insgesamt fördern die Maßnahmen die Bereitstellung von Bankkrediten vor allem dadurch, dass die Bedingungen, zu denen Kreditforderungen als Sicherheit akzeptiert werden, gelockert werden. Zugleich erhöht das Eurosystem die Risikotoleranz, um die Bereitstellung von Krediten über seine Refinanzierungsgeschäfte zu stützen; dies geschieht in erster Linie durch die pauschale Verringerung der Bewertungsabschläge für alle Sicherheitenkategorien.

Das Notfallpaket für Sicherheiten umfasst drei wesentliche Punkte:

Erstens hat der EZB-Rat ein Maßnahmenpaket für Sicherheiten beschlossen, um einen Anstieg der Bankenrefinanzierung gegen an Unternehmen und private Haushalte ausgereichte Kredite zu erleichtern. Erreicht wird dies, indem die Nutzung von Kreditforderungen als Sicherheit erweitert wird, vor allem mittels der potenziellen Ausweitung des Rahmens für zusätzliche Kreditforderungen (Additional Credit Claims – ACCs). Der ACC-Rahmen bietet nationalen Zentralbanken die Option, den Umfang notenbankfähiger Kreditforderungen für Geschäftspartner in ihren Ländern zu erhöhen. Dies umfasst auch die Möglichkeit, Kredite mit einer geringeren Bonität, Kredite an andere, im allgemeinen Sicherheitenrahmen der EZB nicht akzeptierte Schuldnerklassen sowie Fremdwährungskredite zuzulassen.

Diesbezüglich entschied der EZB-Rat, den ACC-Rahmen vorübergehend wie folgt auszuweiten:

  • Lockerung der Anforderungen an Garantien für staatlich und durch den öffentlichen Sektor garantierte Kredite an Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelkaufleute, im ACC-Rahmen aufzunehmen, um auch dadurch Liquidität gegen Kreditforderungen bereitzustellen, die von den neuen Garantieprogrammen profitieren, die die Euro-Länder als Reaktion auf die Coronavirus-Pandemie eingeführt haben.
  • Ausweitung der Nutzungsmöglichkeit zugelassener Bonitätsbeurteilungssysteme innerhalb des ACC-Rahmens, insbesondere durch Lockerung des Zulassungsprozesses interner Bonitätsbeurteilungsverfahren, die von der Aufsicht genehmigt wurden.
  • Verringerung der Meldepflicht auf ACC-Einzelkreditebene, damit Geschäftspartner vom ACC-Rahmen auch schon vor Schaffung der notwendigen Meldeinfrastruktur profitieren können.

 Zweitens verabschiedete der EZB-Rat folgende vorübergehenden Maßnahmen:

  • Der nicht einheitliche Mindestbetrag für nationale Kreditforderungen wird von zuvor 25.000 EUR auf 0 EUR abgesenkt, damit Kreditforderungen an kleine Unternehmen leichter als Sicherheit genutzt werden können.
  • In Bezug auf den Sicherheitenpool eines Kreditinstituts wird der maximal zulässige Anteil unbesicherter Schuldtitel, die von einer einzelnen anderen Bankengruppe begeben wurden, von 2,5 % auf 10 % erhöht. Dadurch werden die Geschäftspartner einen größeren Anteil dieser Vermögenswerte nutzen können.
  • Hinsichtlich der Mindestbonitätsanforderungen für als Sicherheiten in Kreditgeschäften mit dem Eurosystem herangezogene marktfähige Schuldtitel, die von der Hellenischen Republik begeben werden, gilt eine Ausnahmeregelung.

Drittens beschloss der EZB-Rat eine vorübergehende Anhebung des Risikotoleranzniveaus für geldpolitische Kreditgeschäfte mittels einer allgemeinen Verringerung der Bewertungsabschläge für Sicherheiten um einen fixen Faktor von 20 %. Diese Anpassung soll zur Lockerung der Kriterien für Sicherheiten beitragen, zugleich aber ein konsistentes, wenn auch vorübergehend niedrigeres Schutzniveau für alle zulässigen Sicherheitenkategorien aufrechterhalten.

Diese Maßnahmen sind zeitlich auf die Dauer der Pandemiekrise begrenzt und an die Laufzeit des Pandemie-Notfallankaufprogramms gebunden. Vor Ablauf des Jahres 2020 werden sie neu bewertet, wobei auch geprüft wird, ob einige dieser Maßnahmen ausgeweitet werden müssen, um sicherzustellen, dass die Teilnahme der Geschäftspartner des Eurosystems an den liquiditätszuführenden Geschäften nicht beeinträchtigt wird.

Darüber hinaus hat der EZB-Rat im Rahmen der regelmäßigen Überprüfung seines Risikokontrollrahmens beschlossen, die für nicht marktfähige Sicherheiten geltenden Bewertungsabschläge durch eine Nachjustierung bestimmter Abschlagsparameter sowohl im allgemeinen Sicherheitenrahmen als auch für ACCs anzupassen. Diese nicht an die Laufzeit des Pandemie-Notfallankaufprogramms gekoppelte Anpassung gilt ergänzend zur vorübergehenden Absenkung der Bewertungsabschläge und stützt dadurch zusätzlich die Lockerungsmaßnahmen für Sicherheiten, gewährleistet aber zugleich einen angemessenen Risikoschutz. Durch diesen Schritt werden die Bewertungsabschläge für diese Sicherheitenkategorie im Durchschnitt zusätzlich um rund 20 % gesenkt.

Zudem hat der EZB-Rat die Ausschüsse des Eurosystems damit betraut, Maßnahmen zu untersuchen, die die Auswirkungen von Bonitätsherabstufungen aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus auf die Verfügbarkeit von Sicherheiten der Geschäftspartner vorübergehend abmildern und zugleich die Angemessenheit von Sicherheiten sicherstellen sollen.

Medienanfragen sind an Frau Eva Taylor zu richten (Tel. +49 69 1344 7162).


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