Seit Januar 1991 werden auch die Sätze von Banken aus den neuen Bundesländern in die Zinserhebung einbezogen. Die Streubreite wird ermittelt, indem jeweils 5% der Meldungen mit den höchsten und den niedrigsten Zinssätzen ausgesondert werden. Zinssätze in % p.M. vom ursprünglich in Anspruch genommenen Kreditbetrag. Neben der Verzinsung wird von den meisten Banken eine einmalige Bearbeitungsgebühr (im Allgemeinen 2% der Darlehenssumme, zum Teil auch 3%) berechnet. Bis einschl. Mai 1986: Ratenkredite von 5.000 DM bis unter 10.000 DM; von Juni 1986 bis einschl. Oktober 1996: von 5.000 DM bis unter 15.000 DM und Laufzeiten von über 24 Monaten bis 48 Monate einschl.; von November 1996 bis einschl. Dezember 2001: von 10.000 DM bis 30.000 DM einschl.