Die auf harmonisierter Basis im Euro-Währungsgebiet erhobene MFI-Zinsstatistik wird in Deutschland als Stichprobenerhebung (geschichtete Stichprobe) durchgeführt. Das von den Berichtspflichtigen gemeldete Neugeschäftsvolumen wird mittels eines Schätzverfahrens auf die Grundgesamtheit aller MFIs in Deutschland hochgerechnet. Zunächst das Volumen einer jeden Schicht hochgerechnet, wobei das Meldevolumen aller meldepflichtigen Banken einer Schicht mit einem schichtenindividuellen Hochrechnungsfaktor multipiziert wird. Um das Aggregatsvolumen zu berechnen, werden die einzelnen Schichtenvolumina addiert. Konsumentenkredite sind Kredite, die zum Zwecke der persönlichen Nutzung für den Konsum von Gütern und Dienstleistungen gewährt werden. Für die Zwecke der Zinsstatistik gilt ein Kredit als besichert, wenn für den Kreditbetrag eine Besicherung (u.a. Finanzwerte, Immobiliensicherheiten, Schuldverschreibungen) in mindestens gleicher Höhe bestellt, verpfändet oder abgetreten wurde.
Bemerkung zu
2017-07
Weil die Position von den Geschäften von zwei Banken dominiert wird, können aus Gründen der Vertraulichkeit ab Juli 2017 keine Angaben veröffentlicht werden.