Ab Juni 2010 einschl. revolvierender Kredite. Das Neugeschäft wird aus Vereinfachungsgründen wie die Bestände zeitpunktbezogen erfasst. Das bedeutet, dass sämtliche Kreditgeschäfte die am letzten Tag des Meldemonats bestehen, in die Berechnung des Volumens einbezogen werden. Von Januar 2003 bis Mai 2010 geschätzt. Der von den Berichtspflichtigen gemeldete Gesamtbestand zum Monatsende wurde mittels des Horvitz-Thompson-Schätzers auf die Grundgesamtheit hochgerechnet. Ab Juni 2010 basieren die Angaben auf der monatlichen Bilanzstatistik. Überziehungskredite sind als Sollsalden auf laufenden Konten definiert. Zu den Überziehungskrediten zählen eingeräumte und nicht eingeräumte Dispositionskredite sowie Kontokorrentkredite. Revolvierende Kredite besitzen alle folgenden Eigenschaften: 1) der Kreditnehmer kann die Mittel bis zu einem im Voraus genehmigten Kreditlimit nutzen oder abheben, ohne den Kreditgeber davon im Voraus in Kenntnis zu setzen; 2) der verfügbare Kreditbetrag kann sich mit Aufnahme und Rückzahlung von Krediten erhöhen bzw. verrringern; 3) der Kredit kann wiederholt genutzt werden; 4) es besteht keine Pflicht zu regelmäßiger Rückzahlung der Mittel.