Mit Wirkung vom 22. November 1993 wurde der Dram (AMD) als gesetzliche Währung im Verhältnis 200 (russische) Rubel (RUR) = 1 Dram eingeführt. Seit dem 1. März 1994 ist der Dram alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Ab 1999 Notierung für den Euro, siehe BBEX3:A:AMD:EUR:CA:AC:A04.