Seit Januar 1991 werden auch die Sätze von Banken aus den neuen Bundesländern in die Zinserhebung einbezogen. Die Streubreite wird ermittelt, indem jeweils 5% der Meldungen mit den höchsten und den niedrigsten Zinssätzen ausgesondert werden. Anmerkungen zur Effektivzinsberechnung siehe Reihenkennung BBK01:SU0046